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Aktuell

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Kommalpha Immobilienspezialfondsanalyse: bisher kein wackeliges Fundament

Harte Zeiten für Investments in Immobilien. Zinswende, steigende Bau- und Energiekosten, Abwertungen von Objekten sowie die konjunkturelle Schwäche in Deutschland und allgemeine Unsicherheit sorgen für ein herausforderndes Umfeld. Wie gehen institutionelle Investoren im Hinblick auf Allokationen in Immobilienspezialfonds damit um? Sind die Dotierungen eingebrochen oder gibt es strukturelle Veränderungen auf Ebene der Investorengruppen oder der Zusammensetzung des Fondsvermögens? Diese und mehr Fragen beantwortet die aktuelle Immobilienspezialfondsanalyse aus dem Hause Kommalpha.

Das Volumen von Immobilienspezialfonds hat in den letzten 13 Jahren überproportional zum gesamten Spezialfondsmarkt zugenommen und sie haben ihren Marktanteil konstant ausgebaut. Ihr Volumen stieg von Anfang 2010 bis Ende 2023 um 153 Milliarden Euro auf 182 Milliarden Euro an, was den zweiten Platz im Ranking der Veränderung bzw. des Zuwachses des Spezialfondsvolumens innerhalb des Betrachtungszeitraums bedeutet, hinter gemischten Wertpapierspezialfonds.In Bezug auf Neugeschäft weisen Immobilienspezialfonds im Betrachtungszeitraum einen fast ausschließlich positiven Trend des Nettomittelaufkommens auf. Bis auf kleine wenige Dellen steigen die Nettoflows langfristig an. Das beste Jahr in Sachen Nettomittelaufkommen war 2021 mit 14,1 Milliarden Euro, gefolgt von 2022 mit 13,9 Milliarden Euro und 2017 & 2019 mit jeweils 12,5 Milliarden Euro. Das Niveau des Nettomittelaufkommens der letzten beiden Jahre zeigt, dass die Zinswende im Frühjahr 2022 sowie das schwierige Umfeld im Immobilienbereich (bisher) keinen signifikanten Einfluss auf Nettodotierungen von institutionellen Investoren in Immobilienspezialfonds hatten. "In der Phase des steilen Zinsanstiegs ab Frühjahr 2022 ist das Nettomittelaufkommen nicht eingebrochen. Allerdings hat es sich zeitverzögert ab Februar 2023 etwas eingetrübt." so Clemens Schuerhoff, Vorstand bei Kommalpha und Studienautor. Keine Spur von Panik bei institutionellen Investoren.Der Anteil des Nettomittelaufkommens in Immobilienspezialfonds am gesamten Nettomittelaufkommen in Spezialfonds ist in der Betrachtungsperiode signifikant gestiegen. Von 2011 bis 2016 pendelte der Anteil zwischen 5 % und 10 %. Im Jahr 2019 schnellte er auf fast 20 % hoch und schwankte in den drei darauf folgenden Jahren rund um 10 %. Dann zog der Anteil des Nettomittelaufkommens von Immobilienspezialfonds an den Flows des Gesamtmarktes wieder deutlich an auf zuletzt beachtliche 23 % im Jahr 2023. "Es ist schon sehr bemerkenswert, dass in 2023 fast jeder vierte Euro vom gesamten Nettomittelaufkommen in Immobilienspezialfonds floss." stellt Clemens Schuerhoff fest.Im Immobilienspezialfondsgeschäft sind Altersvorsorgeeinrichtungen mit 52,4 Milliarden Euro und einem Anteil von 29 % die größte Investorengruppe in Deutschland. Versicherungen kommen auf Rang zwei mit 47,4 Milliarden Euro, was einen Marktanteil von 26 % ausmacht. Kreditinstitute halten Platz drei mit Kapitalanlagen in Höhe von 35,7 Milliarden Euro in Immobilienspezialfonds und einem Marktanteil von 20 %.Die von Kommalpha berechneten jährlichen Ausschüttungsrenditen von Immobilienspezialfonds weisen eine Bandbreite von 2,46 % in 2023 und 4,05 % in 2017 auf. Die Phase der höchsten Ausschüttungsrenditen befindet sich tendenziell in der Mitte des Betrachtungszeitraums von 2010 bis 2023. Eine Mustererkennung bzw. Korrelation zum Zinsniveau oder zu Themen wie Corona lässt sich nicht erkennen. "Die verhältnismäßig schwache Ausschüttungsrendite des Jahres 2023 könnte sich allerdings schon in Sachverhalten begründen, die belastende Wirkung für Ausschüttungen von Immobilienspezialfonds ausüben können. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die Zinswende, Kostensteigerungen im Bau und Handwerk sowie Bewertungsrückgänge von Objekten im Bestand." analysiert Clemens Schuerhoff.In Bezug auf die Zusammensetzung des Immobilienspezialfondsvermögens sind alle Komponenten in den letzten 13 Jahren gewachsen, und das zum Teil erheblich. Die größte Position sind konsequenterweise bebaute Grundstücke mit 140,8 Milliarden Euro per Ende 2023. Die zweitgrößte Komponente des Immobilienspezialfondsvermögens sind Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften mit 40,8 Milliarden Euro. Verbindlichkeiten von Immobilienspezialfonds haben sich von 12,1 Milliarden Euro per Ende 2010 auf 54,4 Milliarden Euro per Ende 2023 erhöht. Dabei handelt es sich im Vergleich zum Fondsvermögen um eine moderate Entwicklung, da sich die Verbindlichkeiten mit einem Faktor von 4,5 deutlich geringer vervielfacht haben als das Immobilienspezialfondsvermögen, bei dem der entsprechende Faktor 6,2 beträgt. Werden bebaute Grundstücke und aufgenommene Kredite als wesentliche Teilgröße von Verbindlichkeiten ins Verhältnis gesetzt, so ergibt sich eine Fremdkapitalquote von 31,9 % per Ende 2023. Diese Größe weist im Betrachtungszeitraum eine Bandbreite zwischen eben diesen 31,9 % und in der Spitze 36,2 % in 2016 auf. "Im Betrachtungszeitraum war die Fremdkapitalquote in Immobilienspezialfonds noch nie so gering wie aktuell." betont Clemens Schuerhoff.Das Ergebnisdokument kann kostenfrei auf der Homepage von Kommalpha heruntergeladen werden und wurde von der CACEIS Bank, DZ BANK, Hauck Aufhäuser Lampe und HIH Real

Nächster Kaffeenachmittag des SoVD Gittelde-Windhausen am 12. Juni 2024

Gittelde/Windhausen (kip) Der nächste Kaffeenachmittag des SoVD Gittelde-Windhausen findet am Mittwoch, 12. Juni 15 Uhr, im Mehrzweckraum in Windhausen, Untere Harzstraße 21, statt. Zu diesem Nachmittag lädt Frauensprecherin Angelika Fischer ein.

An diesem Nachmittag wird Bingo gespielt.

Weitere Informationen zu diesem Treffen gibt die Frauensprecherin Angelika Fischer, Tel. 05327 869 45 86, gern

IHK Hannover

392 IHK Tourismus März 2024 28052024

TOURISMUS

Deutschland-Tourismus: März 2024 mit 12,3 Prozent im Plus

HANNOVER/ Bad Grund (ein/kip) Die IHK Hannover teilt mit: Laut vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind die Gästeübernachtungen in- und ausländischer Gäste in Beherbergungsbetrieben und auf Campingplätzen im Bundesgebiet im März 2024 mit 35,6 Millionen gegenüber dem Vorjahresmonat um 12,3 Prozent gestiegen. Damit wurde die größte Zahl an Übernachtungen erreicht, die jemals für einen März registriert wurde. Der bisherige Höchstwert aus dem Jahr 2018 von 33,1 Millionen Übernachtungen wurde um 2,5 Millionen beziehungsweise 7,5 Prozent übertroffen.

Die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Inland stieg im März 2024 gegenüber dem Vorjahresmonat um 13,2 Prozent auf 30,1 Millionen. Mögliche Erklärung für das Ausmaß des Anstiegs: Im März 2024 hatten in allen Bundesländern (Ausnahme: Schleswig-Holstein) bereits die Osterferien begonnen. Die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Ausland nahm im Vergleich dazu um 7,8 Prozent auf 5,5 Millionen zu.

Im 1. Quartal 2024 verbuchten die Beherbergungsbetriebe insgesamt 88,9 Millionen Übernachtungen. Auch dies ist der höchste jemals erfasste Wert für das 1. Quartal eines Jahres und eine Zunahme von 8,4 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum (bisheriger Höchstwert: 86,9 Millionen Übernachtungen im 1. Quartal 2019). Die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Inland stieg dabei um 8,5 Prozent auf 73,9 Millionen. Bei den Gästen aus dem Ausland stieg die Zahl um 7,8 Prozent auf 15,0 Millionen.

 

Methodik und weitere Informationen

Die Angaben beziehen sich auf Beherbergungsbetriebe (Hotels, Gasthöfe und Pensionen, Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten, Campingplätze und sonstige tourismusrelevante Unterkünfte) mit mindestens zehn Schlafgelegenheiten bzw. zehn Stellplätzen beim Camping.

Detaillierte Informationen finden Sie Ende Mai im Statistischen Bericht auf der Themenseite Tourismus 

Kontakt: Statistisches Bundesamt (destatis), Tourismus, Kontaktformular, Tel. 0611 754851.

Stand: 28.05.2024

Verbraucherzentrale Niedersachsen

  • Verbraucherzentrale Niedersachsen hat die enercity AG erfolgreich abgemahnt
  • Beschriftung des Bestätigungsbuttons für die Kündigung suggeriert, dass es sich um
    eine Anfrage handelt und nicht um eine verbindliche Kündigung
  • Energieversorger hat sich verpflichtet, die korrekte Umsetzung nachzuholen

Hannover, 29.05.2024 – (ein/kip) Die Verbraucherzentrale teilt mit: Fast zwei Jahre hatten Anbieter inzwischen Zeit, den Kündigungsbutton umzusetzen. Dennoch erfüllen manche Websites die gesetzlichen Anforderungen nicht. Im Fall des Energieversorgers enercity suggeriert die Beschriftung des Bestätigungsbuttons, dass es sich nur um eine Anfrage handelt. Gesetzlich gefordert ist jedoch eine eindeutige Kennzeichnung: Verbraucherinnen und Verbraucher sollen erkennen, dass ein Anklicken die Kündigung auslöst. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hatte die enercity AG deshalb abgemahnt. Das Unternehmen hat jetzt eine Unterlassungserklärung unterschrieben und sich verpflichtet, die korrekte Umsetzung bis zum 20. Juni 2024 nachzuholen.

Verbraucherinnen und Verbraucher, die auf enercity.de auf die Schaltfläche zur Kündigung klicken, landen auf der gesetzlich geforderten Bestätigungsseite. Unter der Überschrift „Anfrage einreichen“ können der Kündigungswunsch und alle vertragsrelevanten Daten eingegeben werden. Der Button, über den das Formular letztlich abgeschickt wird, ist ebenfalls mit „Einreichen“ beschriftet. „Gesetzlich ist klar geregelt, dass der Button mit einer eindeutigen Formulierung wie ‚Jetzt kündigen‘ zu kennzeichnen ist“, erklärt René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Das sei nicht bloß eine Formalie, sondern erfülle durchaus einen Zweck: „Es soll erkennbar sein, dass mit dem Anklicken bereits die Kündigung ausgesprochen und eben nicht erst eine Anfrage gesendet wird“, so Zietlow-Zahl. Das sei gerade bei Energielieferverträgen wichtig, da eine Kündigung hier nicht ohne Weiteres zurückgenommen werden kann.

Rechtssicherheit bei Bestellung und Kündigung
Letztlich gehe es darum, die Kündigung ebenso eindeutig darzustellen wie das Abschließen eines Vertrages oder den Kauf eines Produktes. „Auch für den Bestellbutton gibt es klare gesetzliche Vorgaben. Er muss mit ‚Zahlungspflichtig bestellen‘ oder einer ähnlichen Formulierung eindeutig beschriftet sein“, erklärt Zietlow-Zahl. Somit sollte die Vorgabe eigentlich nicht neu und von Anbietern leicht umsetzbar sein.

Nach Abmahnung der Verbraucherzentrale Niedersachsen hat die enercity AG eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Bis zum 20. Juni 2024 muss der Energieversorger jetzt die gesetzeskonforme Umsetzung des Bestätigungsbuttons nachholen.

Bei Fragen zu Energielieferverträgen hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/beratung

Verbraucherzentrale Niedersachsen

Hannover (ein/kip) Die Verbraucherzentrale Niedersachsen lädt ein zu einem Online-Seminar am 4. Juni. – „schatzi123“, das eigene Geburtsdatum oder der Name des Haustiers – all das sind keine guten Passwörter, denn sie sind vergleichbar mit der Methode, den Haustürschlüssel unter der Fußmatte zu verstecken: Zugang zu erlangen, wird für Fremde so ein Kinderspiel. Aber wie lassen sich nun sichere Passwörter erzeugen? Etwa mit der Leetspeak-Methode, bei der Buchstaben durch ähnlich aussende Ziffern ersetzt werden? Oder sollte doch besser alles dem Passwort-Manager überlassen werden?

Warum Leetspeak nicht ausreicht, wie ein Passwort-Manager funktioniert und welche Tricks es im Bereich Passwortsicherheit noch gibt, erfahren Interessierte am Dienstag, den 4. Juni, von 18.00 bis 19.30 Uhr. Das Online-Seminar „Sichere Passwörter und Passwortmanager“ ist kostenlos, nur eine Anmeldung ist erforderlich: https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.

Vortrag zu den neuesten Forschungen im Kloster Walkenried am 4. Juni 2024

Walkenried (ein/kip) Der Förderkreises Kloster Walkenried lädt gemeinsam mit dem ZisterzienserMuseum am Dienstag, 4. Juni um 18 Uhr zu einem Vortrag von Dr. Markus Blaich über die neuesten Forschungen im ältesten Zisterzienserkloster Norddeutschlands ein. Priv. Doz. Dr. Blaich betreut als Fachreferent am Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege die Arbeitsbereiche Archäologie des Mittelalters und Bauforschung.

Zwischen 2019 und 2021 führte das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege umfangreiche Forschungen zum Kloster Walkenried durch. Diese interdisziplinären Arbeiten in den Fächern Archäologie, Bauforschung und Kunstgeschichte wurden durch das Land Niedersachsen und die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz gefördert. Beteiligt waren zahlreiche Forscher von mehreren Institutionen.

Dr. Blaich präsentiert die ersten Ergebnisse der laufenden Auswertungsarbeiten und liefert damit gewissermaßen ein Blick über die Schulter der Wissenschaftler, auf den Einheimische und Gäste gespannt sein können.

Der Vortrag wird anlässlich des 50-jährigen Jubiläums des Förderkreises veranstaltet, das im letzten Jahr feierlich begangen wurde. Veranstaltungsort am Dienstag, den 4. Juni um 18 Uhr ist der doppelschiffige Kreuzgang des Klosters Walkenried. Der Eintritt ist frei. Eine Platzreservierung ist nicht möglich.

Weitere Infos:

ZisterzienserMuseum Kloster Walkenried - Steinweg 4a - 37445 Walkenried

Besucherservice: Tel 05525-9599064 – Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

UNESCO-Welterbetag im Kloster Walkenried: Sonderausstellung, Sonderstempel und freier Eintritt

Walkenried (ein/kip) Der diesjährige UNESCO-Welterbetag findet deutschlandweit am Sonntag, dem 2. Juni, unter dem Motto „Vielfalt entdecken und erleben“ statt. Am Welterbetag ist der Eintritt in das ZisterzienserMuseum Kloster Walkenried frei – die gotische Klosteranlage gehört seit 2010 als ältester Teil zum Welterbe im Harz. Die Teilnahme an den Führungen ist kostenpflichtig und beträgt drei Euro.

 

Sonderausstellung „Young Climate Action for World Heritage

Das ZisterzienserMuseum feiert den Welterbetag am 2. Juni mit der Eröffnung der Sonderausstellung „Young Climate Action for World Heritage“.

 

Im Rahmen des Bildungsprojektes „Young Climate Action for World Heritage“ haben sich Schülerinnen und Schüler aus dem Netzwerk der UNESCO-Projektschulen mit den Herausforderungen des Klimawandels für das Welterbe im Harz kreativ auseinandergesetzt. Die daraus entstandenen Kunstwerke zeigen in einer eindrücklichen Ausstellung den Blick der Jugendlichen auf ihre Heimat und die Folgen des Klimawandels, ihre Sorgen, aber auch ihren Willen, selbst aktiv zu werden.

Die Sonderausstellung wandert durch das Welterbe im Harz und wurde bereits am Rammelsberg in Goslar und im Oberharzer Bergwerksmuseum in Clausthal-Zellerfeld gezeigt. Ab dem 2. Juni (ab 15 Uhr) sind die von den Schülerinnen und Schülern geschaffenen Werke endlich auch im ZisterzienserMuseum Kloster Walkenried zu sehen. Die Ausstellung läuft bis einschließlich 29. September. Ihr Besuch ist im Museumseintritt inbegriffen. Am Eröffnungstag, dem Welterbetag, ist der Eintritt frei.

 

Blauer Stempelkasten der Harzer Klöster

Wanderbegeisterte und Stempelfans können sich am vom 31. Mai bis 2. Juni auf den blauen Sonderstempelkasten der Harzer Klöster freuen. An diesen ausgewählten Tagen steht der Stempelkasten zu den Öffnungszeiten des Museums von 10 bis 17 Uhr vor dem Kloster Walkenried und ist kostenfrei zugänglich.

Weitere Informationen sind vom ZisterzienserMuseum Kloster Walkenried - Steinweg 4a - 37445 Walkenried

Besucherservice: Tel 05525-9599064 – Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erhältlich.

IHK Hannover Umsatzentwicklung im März 2024

Gastgewerbe im März 2024 : 0,9 Prozent unter Vorjahresmonat

Hannover/Bad Grund (kip) Die IHK Hannover teilt mit: Nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind die realen (preisbereinigten), kalender- und saisonbereinigten Umsätze im Gastgewerbe in Deutschland im März 2024 gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat März 2023 um real 0,9 Prozent (nominal: + 2,1 %) gesunken. Im Vergleich zum März 2019, dem Vergleichsmonat vor Ausbruch der Corona-Pandemie in Deutschland, weist der Gastgewerbeumsatz ein reales Minus von 13,3 Prozent auf. Gegenüber dem Vormonat Februar 2024 ist der Umsatz kalender- und saisonbereinigt real um 2,4 Prozent, nominal um 1,5 Prozent gesunken.

Im ersten Quartal 2024 sind die Umsätze preisbereinigt (nicht kalender- und saisonbereinigt) gegenüber dem Vorjahreszeitraum marginal um 0,1 Prozent, nicht preisbereinigt um 3,1 Prozent gestiegen.

Die Umsatzentwicklung nach den Teilsegmenten:

Die Hotels und sonstigen Beherbergungsunternehmen verzeichneten im März 2024 gegenüber Februar 2024 ein reales, kalender- und saisonbereinigtes Umsatzminus von 1,9 Prozent. Gegenüber März 2023 stieg der Umsatz um 1,0 Prozent. Damit lag er noch 8,0 Prozent unter dem Vor-Corona-Niveau vom März 2019. In der Gastronomie fiel der Umsatz im März 2024 real 1,4 Prozent gegenüber dem Vormonat und sank um 1,1 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Im Vergleich zum März 2019 war er 14,5 Prozent niedriger.

März 2024 gegenüber März 2023 (Originaldaten; nicht kalender- und saisonbereinigt):

  • Gastgewerbe insgesamt (nominal: + 3,2 %; real: + 0,1 %)
  • Beherbergungsgewerbe (nominal: + 3,2 %; real: + 0,6 %),
  • Gastronomie (nominal: + 3,1 %; real: +- 0,0 %),
    darunter:
    - Caterer und sonstige Verpflegungsdienstleistungen (nominal: -
      0,8 %; real: - 3,7 %).

Januar bis März 2024 gegenüber Januar bis März 2023 (Originaldaten; nicht kalender- und saisonbereinigt):

  • Gastgewerbe insgesamt (nominal: + 3,1 %; real: + 0,1 %)
  • Beherbergungsgewerbe (nominal: + 4,9 %; real: + 1,9 %),
  • Gastronomie (nominal: + 2,3 %; real: - 0,6 %),
    darunter:
    - Caterer und sonstige Verpflegungsdienstleistungen (nominal: +
      3,7 %; real: + 0,8 %).

Hinweise des Statistischen Bundesamtes:

Die monatliche Erhebung im Gastgewerbe erfasst nach dem Handels- und Dienstleistungsstatistikgesetz (HdlDlStatG) vom 22. Februar 2021 Unternehmen (Erhebungseinheiten) des Gastgewerbes mit einem Jahresumsatz von mindestens 165.000 Euro.

Seit dem Berichtsmonat Juli 2021 werden alle in der Pressemitteilung angeführten Veränderungsraten basierend auf kalender- und saisonbereinigten Daten berechnet. Besonderer Hinweis: Die Ergebnisse der Gastgewerbestatistik können besonders in den Sommermonaten von denen der Tourismusstatistik abweichen, da zum Beispiel der Umsatz in den Beherbergungsunternehmen zeitlich nicht immer mit den Übernachtungen zusammenfällt. Auch methodische Unterschiede führten zu abweichenden Ergebnissen.

Zeitreihen zur Umsatzentwicklung können Sie kostenfrei über die Tabelle Umsatz im Gastgewerbe (45213) in der  Datenbank GENESIS-Online  abrufen.

Die Ergebnisse zum Gastgewerbeumsatz sind auch im Dashboard Deutschland (www.dashboard-deutschland.de) verfügbar.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Statistischen Bundesamt, Konjunktur im Gastgewerbe, Tel. 0611 75 4854,  www.destatis.de/kontakt.

 

Stand: 23.05.2024

 

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