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Ankündigungen • Berichte • Ausflüge/Reisen • Fotos
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Nächster Kaffeenachmittag des SoVD Gittelde-Windhausen-Willensen am 08. April 2026
Gittelde/Windhausen (kip) Der nächste Kaffeenachmittag des SoVD Gittelde-Windhausen-Willensen findet am Mittwoch, 08. April 2026, 15.00 Uhr, im Mehrzweckraum in Windhausen, Untere Harzstraße 21, statt. Wegen des großen Zuspruchs und des begrenzten Raumangebots bittet Frauensprecherin Angelika Fischer um eine vorherige Anmeldung
Weitere Informationen und Anmeldungen zu diesem Treffen gibt gern Frauensprecherin Angelika Fischer, Tel. 05327 869 45 86.
Nächste Veranstaltungen des SoVD Gittelde-Windhausen-Willensen im April 2026
Gittelde/Windhausen (kip) Die nächsten Veranstaltungen des SoVD Gittelde-Windhausen-Willensen sind am Mittwoch, 08. April 2026, 15.00 Uhr, der Kaffeenachmittag, für Samstag, 11. April 2026, 15.00 Uhr, die Jahreshauptversammlung und für Freitag, 17, April 2026, Fahrt zu Wenatex, geplant.. Wegen des großen Zuspruchs und des begrenzten Raumangebots bittet Angelika Fischer für die Kaffeenachmittage um eine vorherige Anmeldung
Weitere Informationen und Anmeldungen zu diesem Treffen gibt gern Frauensprecherin Angelika Fischer, Tel. 05327 869 45 86.
Wachsender Ärger mit Zahlungsdienstleistern
Verbraucherzentrale verzeichnet vermehrt Beschwerden
Hannover (ein/kip) Die Verbraucherznetrale Nieddersachsen teilt mit: Von Kauf auf Rechnung über Ratenzahlungen bis zu Sofortüberweisungen – Zahlungsdienstleister wie PayPal, Klarna und Co. versprechen reibungsloses Bezahlen beim Onlineshopping. Doch die Realität sieht teils anders aus, wie Beschwerden bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen zeigen: Die Kontaktaufnahme bei Problemen gestaltet sich des Öfteren schwierig und führt nicht immer zum gewünschten Erfolg. Auch versenden Dienstleister mitunter schnell Mahnungen oder schalten Inkassounternehmen ein. Was Betroffene bei Schwierigkeiten mit Zahlungsdienstleistern tun können, klärt die Verbraucherzentrale Niedersachsen.
„Wir stellen fest: Geht etwas beim Kauf schief, erhalten Kundinnen und Kunden nicht immer die notwendige Unterstützung. Im Gegenteil: Es wird unter Umständen komplizierter“, sagt Philipp Rehberg, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Verbraucherinnen und Verbraucher beschweren sich, dass Zahlungsdienstleister bei ausbleibender Lieferung oder Widerruf nicht angemessen reagieren. Berichten nach vertrösten sie sowohl im Chat als auch am Telefon oder per E-Mail und schieben die Verantwortung auf die Händler.
Ebenfalls ärgerlich: Kundinnen und Kunden geben an, rechtzeitig gezahlt zu haben, dennoch seien sie von dem Zahlungsdienstleister Klarna gemahnt worden und sollten Mahngebühren zahlen. Diese seien selbst nach Bestätigung der Zahlung nicht immer gelöscht worden. „Besonders bei Rechnungskäufen stellen sich die Dienstleister aus Sicht vieler Betroffener auf die Seite der Händler, fordern weiterhin Zahlung und übergeben schnell an Inkassounternehmen“, führt Rehberg an.
Die Beschwerdeliste wächst schon seit mehreren Jahren; deshalb hält der Experte fest: „Die Kooperation eines Onlinehändlers mit Zahlungsdienstleistern kann offenbar nicht für den reibungslosen Ablauf garantieren, der beim Onlineshopping zu erwarten ist.“
Viele Probleme tauchen auf, wenn Rechnungskäufe über einen dritten Dienstleister abgewickelt werden. „Wer beim Kauf auf Rechnung berechtigte Einwände hat, zum Beispiel weil bereits gezahlt oder widerrufen wurde, sollte der Forderung des Zahlungsdienstleisters zunächst deutlich widersprechen und keine Zahlung leisten“, sagt Rehberg. Schaltet er zusätzlich ein Inkassounternehmen ein, sollten Betroffene ihre Einwände dem Inkassounternehmen schriftlich oder per E-Mail mitteilen.
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, Beschwerden bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einzureichen. Sie kann zwar im Einzelfall nicht helfen, bei einem erhöhten Beschwerdeaufkommen aber tätig werden und politische Maßnahmen anstoßen.
Kommen Betroffene alleine nicht weiter, können sie die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen nutzen – vor Ort, telefonisch und per Video.
Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ lädt zu verschiedenen Veranstaltungen im April und Mai 2026 ein
Bad Grund (kip) Vorsitzender Jürgen Knackstädt bereitet für die Monate April und Mai 2026 verschiedene Veranstaltungen der Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ vor.
Das Tscherper-Frühstück wird wegen der Osterfeiertage auf Montag, 13. April 2026, 10.00 Uhr, Vereinsraum „Altes Rathaus“ verlegt.
Der Frauennachmittag fällt im Monat April 2026 aus.
Der Knobelnachmittag beginnt am Donnerstag, 16. April 2026, 15.00 Uhr, im Vereinsraum „Altes Rathaus“.
Die diesjährige Jahreshauptversammlung findet am Sonntag, 19. April 2026, 11.00 Uhr, im Schützenhaus im Teufelstal statt. Besondere Einladungen zu dieser Versammlung gehen allen Mitgliedern noch zu. Aus organisatorischen Gründen wird um eine Anmeldung beim Vorsitzenden Jürgen Knackstädt, Tel. 05327 2210, gebeten.
Am Sonntag, 26. April 2026, richtet die Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ einen Dorfflohmarkt in Eisdorf aus.
Zur diesjährigen Spargelfahrt wird am Samstag, 9. Mai 2026, Abfahrt 8.30 Uhr, gestartet. Weitere Informationen dazu erhalten alle Mitglieder rechtzeitig. Wer teilnehmen möchte, richtet seine Anmeldung an den Vorsitzenden. Ab sofort werden Anmeldungen entgegengenommen.
Neue Norm für Balkonkraftwerke bringt Klarheit
Eindeutige Vorgaben für Anschluss, Leistung und Anmeldung
Hannover/Bad Grund (ein/kip) Die Verbraucherzentrale Niedersachsen teilt mit: Seit dem 1. Dezember 2025 gilt die neue Produktnorm DIN VDE V 0126-95 für Balkonkraftwerke. Sie regelt erstmals verbindlich, unter welchen technischen Voraussetzungen Stecker-Solargeräte Strom in das heimische Netz einspeisen dürfen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das vor allem: mehr Klarheit beim Strom vom Balkon.
„Die neuen Regeln bringen endlich Sicherheit und Transparenz bei Balkonkraftwerken. Wer jetzt normgerecht baut, kann auf einen stabilen Rechtsrahmen vertrauen und sein Zuhause mit Solarstrom bereichern“, sagt Birgit Holfert, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, und gibt einen Überblick, was sich konkret ändert.
Balkonkraftwerke, im Fachjargon Stecker-Solargeräte genannt, dürfen jetzt offiziell an eine normale Haushaltssteckdose mit Schukostecker angeschlossen werden, wenn der Stecker über Schutzumhüllungen an den Kontakten oder einen Trennschalter oder der Wechselrichter über entsprechende Schutzvorrichtungen verfügt. Der bislang geforderte spezielle Energiesteckvorrichtungsstecker bleibt weiterhin zulässig. „Damit entfällt für viele die Frage, ob der Anschluss über die Steckdose überhaupt erlaubt ist“, so Holfert. Nicht zulässig ist allerdings der Anschluss über Mehrfachsteckdosen. Aus diesem Grund müssen die Anschlussleitungen von Steckersolargeräten mindestens fünf Meter lang sein.
Die neue Norm definiert eindeutig, wie viel Strom ein Balkonkraftwerk in das Hausnetz einspeisen darf. Die Einspeiseleistung des Wechselrichters ist auf 800 Watt begrenzt. Die installierte Modulleistung darf bei Schuko-Anschluss bis zu 960 Watt betragen, bei Verwendung einer speziellen Energiesteckvorrichtung sogar bis zu 2000 Watt. Pro Haushalt darf höchstens ein Balkonkraftwerk angeschlossen werden. „Klare Leistungsgrenzen helfen, Angebote besser zu vergleichen und Fehlkäufe zu vermeiden“, so Holfert.
Auch die mechanische Sicherheit wird durch die neue Norm gestärkt. Hersteller müssen künftig angeben, für welche Einsatzbereiche ihre Montagesysteme geeignet sind. Die Systeme müssen für die am Installationsort zu erwartenden Belastungen ausgelegt sein.
Stecker-Solargeräte müssen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Eine zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht erforderlich. Einige Anbieter übernehmen die Registrierung bereits als Service. Wer ein Balkonkraftwerk an Balkonbrüstung oder Fassade anbringen möchte, benötigt grundsätzlich die Zustimmung der Eigentümerseite. Da Balkonkraftwerke als privilegierte bauliche Veränderungen gelten, darf diese Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden. Unabhängig davon müssen Anlagen sicher befestigt und ausreichend gegen Absturz sowie Wind- und Schneelasten gesichert sein.
Einfacher Einstieg in die eigene Stromerzeugung
Balkonkraftwerke ermöglichen einen niederschwelligen Einstieg in die private Stromerzeugung. „Mit der neuen Norm wissen Verbraucherinnen und Verbraucher besser, worauf sie achten müssen – das schafft Vertrauen und erleichtert den Einstieg in Solarstrom vom Balkon“, fasst Holfert zusammen.
Fragen zum Thema Erneuerbare Energien beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Die Fachleute informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind alle Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter der bundesweit kostenfreien Hotline 0800 809802400 sowie in Vorträgen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Osterfeuer werden zum Aufbau vorbereitet
Bad Grund (kip) Die Vorbereitungen für die diesjährigen Osterfeuer haben in den Ortschaften der Gemeinde Bad Grund begonnen. Noch vor kurzem deckte Schnee die Fichtenhecke im Wald zu. In den Gärten konnten nur bedingt Bäume, Sträucher und Hecken beschnitten werden. Inzwischen schaffen Ehrenamtliche, die sich zu Gemeinschaften zusammengefunden haben, Vereine oder die Dorfjugend pflegen die Tradition des „Heckeschleppens“ zum Osterfeuerplatz. Wind und Wetter, Regen oder Schneetreiben werden bei diesen Vorbereitungen in Kauf genommen. Das Osterfeuer wird erst am Tage des Abbrennens aufgebaut. Mit Einbruch der Dunkelheit wird das Osterfeuer angezündet.
Alter Brauch
Das Abbrennen der Osterfeuer ist ein alter Brauch. Dieser Brauch hat sich zu einem Familienfest entwickelt. Diese Tradition des Osterfeuers lässt sich bis ins Mittelalter verfolgen. Überwiegend waren es christliche Osterfeuer, die mit der Auferstehung des Lebens begründet werden. Heidnische Osterfeuer werden mit Vertreibung des Winters sowie mit dem Ende der dunklen Jahreszeit begründet. Mit den Osterfeuern wird der Frühling und die erwachte Natur begrüßt. Ein weiterer Grund des Abbrennens der Osterfeuer ist die Pflege der Gemeinschaft. Das Feiern steht dabei im Vordergrund.
Um die Osterfeuer ranken sich viele Traditionen, die auch ihren Ursprung im Aberglauben hatten. Dabei spielten viele Rituale eine große Rolle. In manchen Gegenden oder durch die Kirche war das Abbrennen von Osterfeuer verboten.
Die Osterfeuer haben sich inzwischen zu beliebte Familien- und Ortsfeste entwickelt. Für eine Bewirtung sorgen häufig die Vereinigungen, die das Osterfeuer aufgebaut haben. Jung und alt trifft sich, um in geselliger Runde beisammen zu sein. Die Jugend lässt sich dieses Spektakel nicht entgehen.
Die jeweiligen örtlichen Traditionen werden von den Generationen weitergegeben. Jeder Ort – besser jede Osterfeuer-Gemeinschaft - pflegt seinen Aufbau und Gewohnheiten, die Form des Feuers, den Ablauf und das Rahmenprogramm des Abbrennens.
Früher hatte jedes Kind und jeder Heranwachsener eine selbstgefertigte Holzfackel, die am Osterfeuer angezündet wurden und schwingend im Feuerschein des großen Osterfeuers um den Körper schwingend bewegt werden. Die Holzfackeln wurden von den älteren Familienmitgliedern hergestellt und beim örtlichen Bäcker getrocknet. Da es heute kaum noch ein Bäcker vor Ort gibt, wird es immer schwieriger die aus frischem Fichtenholz hergestellten Holzfackeln zu trocknen. Daher werden häufig Pechfackeln verwendet.
In der Gemeinde Bad Grund können in einem Verbrauchermarkt in Teichhütte die traditionellen Holzfackeln erworben werden. Sie werden dort für einen begrenzten Zeitraum angeboten.
Die örtlichen Freiwilligen Feuerwehren übernehmen dankenswerterweise wie eh und je in den einzelnen Ortschaften die Brandwachen und stellen so den Brandschutz sicher, wenn am Ostersamstag mit Einbruch der Dunkelheit die Osterfeuer – meistens auf höhergelegenen Plätzen – angezündet werden. Die Osterfeuer sind weit sichtbar.
Die Flammen des Osterfeuers sind der Mittelpunkt des Abends. Sie wärmen die Besucher. Die Flammen lodern bis spät in den Himmel empor, erhellen den Osterfeuerplatz und wärmen die Teilnehmer, die zu diesem Brauchtumsfest gekommen sind.
Nun wollen wir hoffen, dass die Ehrenamtlichen bei den Vorbereitungen des Osterfeuers nicht bei Regen und Schnee arbeiten müssen.
In der Bergstadt werden Osterfeuer am Georg-Stollen (Brodway) und auf der Grünen Tanne in der Nähe des Kindergartens, in Windhausen auf dem Windischen Hals, in Gittelde, Kuhtrift, aufgebaut. Weitere Osterfeuerplätze waren bislang in Badenhausen an der Lehmkuhle und am Parkplatz Naturfreundehaus, in Eisdorf am Ende der Uferstraße und oberhalb des Fetsplatz sowie ein Osterfeuerplatz in Willensen am Pfingstanger.
Fotos:
BG 337/338
Mit gesammelte Hecke beladene landwirtschaftliche Anhänger am Osterfeuerplatz der Osterfeuer-Gemeinschaft „Grüne Tanne“
BG 732 (3)
Osterfeuer der Gemeinschaft „Grüne Tanne“ aufgebaut. (Archiv Kippenberg)
Harzklub Windhausen wandert nach Hahnenklee am 22. März 2026
Windhausen (kip) Am Sonntag, 22. März 2026, wandert der Harzklub Windhausen von Wildemann durch das schöne Grumbachtal nach Hahnenklee, Die Wanderstrecke betträgt etwa acht Kilometer. Treffpunkt und Abfaht um 10.15 Uhr vom Parkplatz Rathaus in Windhausen. Gäste sind herzlich willkommen.
Weitere Info und Anmeldungen bei Wanderwart Jürgen Münnich, Tel. 05327-4477.
Krieg in Nahost – welche Rechte haben Reisende?
Fragen und Antworten auf die wichtigsten Fragen
Hannover (kip) Die Verbraucherzentrale Niedersachsen teilt mit: Die Situation im Iran ist eskaliert – auch Tausende Reisende sind davon betroffen und auf Flughäfen in Nahost gestrandet. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben sie jetzt? Und was können Verbraucherinnen und Verbraucher tun, wenn sie eine Reise in die Region bereits gebucht, aber noch nicht angetreten haben? Die Verbraucherzentrale Niedersachsen klärt auf.
Die Situation ist unübersichtlich, Tausende Reisende sitzen aktuell in Dubai oder Abu Dhabi fest, beliebte Umsteigeflughäfen von und nach Asien. „Kann ein Rück- oder Weiterflug bei einer Pauschalreise nicht wie gebucht stattfinden, ist das rechtlich ein Reisemangel“, erklärt die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, Tiana Schönbohm. Betroffene sollten ihren Reiseveranstalter daher informieren. Er ist verpflichtet, schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen und einen Rückflug anzubieten. „Im Fall der jetzigen kriegerischen Auseinandersetzung können außerdem unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände angenommen werden“, so Schönbohm. „Daher hat der Reiseveranstalter zudem die Kosten einer notwendigen Beherbergung in einer vertraglich angemessenen Unterkunft für bis zu drei Nächte zu übernehmen.“ Auch muss er Reisende vor Ort mit Informationen versorgen, beispielsweise über Gesundheitsdienste, Konsulate und Behörden und bei der Suche nach anderen Reisemöglichkeiten unterstützen.
Rechtlich schlechter gestellt sind Reisende, die ihren Rückflug selbst gebucht haben. „Aber auch in dem Fall müssen Fluggesellschaften grundsätzlich ihre Pflichten aus dem Beförderungsvertrag erfüllen und Reisende so bald wie möglich zum vereinbarten Zielflughafen befördern“, sagt Schönbohm. Wenn die Airline ihren Sitz innerhalb der Europäischen Union hat, ist die EU-Fluggastrechte-Verordnung anwendbar. Reisende haben dann mehr Rechte, beispielsweise einen Anspruch auf Entschädigungszahlungen oder Betreuungsleistungen vor Ort wie Mahlzeiten, Getränke oder Hotelübernachtungen.
Winfried Kippenberg • Am Forstamt 6 • 37539 Bad Grund (Harz)
Tel. +49 (0)5327-2468
