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Verbraucherzentrale mahnt Telekom ab
Drohszenario soll von Kündigung abhalten
Hannover/Bad Grund (ein/kip) Die Verbraucherzntrlge informiert: Kundinnen und Kunden, die ihren Laufzeitvertrag auf telekom.de kündigen möchten, brauchen starke Nerven: Laut Infobox auf der Website riskieren sie damit den Verlust der eigenen Mobilfunknummer und teure Gebühren im Ausland. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Niedersachsen ist die Gestaltung des Kündigungsformulars manipulativ und verstößt gegen den Digital Services Act. Sie hat die Telekom Deutschland GmbH daher abgemahnt. Das Unternehmen wurde aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben.
„Sind Sie sicher, dass Sie das riskieren wollen?“ heißt es in einem magentafarbenen Kasten auf telekom.de, wenn Kundinnen und Kunden anklicken, ihren Laufzeitvertrag kündigen zu wollen. Darunter werden die möglichen Risiken benannt – vom Verlust der eigenen Mobilfunknummer über möglicherweise teure Gebühren im Ausland bis zu schlechtem Empfang und Verbindungsabbrüchen. „Unserer Ansicht nach ist die Darstellung manipulativ. Kundinnen und Kunden sollen beeinflusst und von ihrem Kündigungsvorhaben abgehalten werden“, kritisiert Jana von Bibra, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Damit verstoße die Telekom GmbH gegen die Vorgaben des Digital Services Act. „Im Online-Handel dürfen Dark Patterns dieser Art nicht eingesetzt werden – also Praktiken und Designs, mit denen Nutzerinnen und Nutzer getäuscht, manipuliert oder in ihrer Entscheidungsfreiheit eingeschränkt werden“, erklärt von Bibra. Doch genau das passiere auf der Webseite der Telekom durch die Frage sowie die Aufzählung möglicher Folgen einer Kündigung.
Hinzu kommt, dass die vermeintlichen Risiken Verbraucherinnen und Verbraucher über ihre Rechte täuschen: Schon der Hinweis „Ihre Mobilfunknummer könnte verloren gehen: Wollen Sie Ihre vertraute Nummer wirklich aufgeben?“, erwecke einen völlig falschen Eindruck. „Laut Telekommunikationsgesetz müssen Anbieter sicherstellen, dass Kundinnen und Kunden – sofern sie dies wünschen – ihre Rufnummer trotz Kündigung behalten können“, so die Rechtsexpertin. Auch der Hinweis auf mögliche teure Gebühren im europäischen Ausland führe in die Irre: Die Roaming-Verordnung gilt unabhängig vom gewählten Tarif und Anbieter und untersagt, bei EU-Roaming zusätzliche Entgelte im europäischen Ausland zu verlangen. Sollte sich die Telekom Deutschland GmbH weigern, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben und auf manipulative Darstellungen dieser Art zukünftig zu verzichten, wird die Verbraucherzentrale weitere rechtliche Schritte einleiten.
Energieverträge ohne Zustimmung
Verbraucherzentrale erhält vermehrt Beschwerden
Hannover/Bad Grund (ein/kip) Die Verbraucherzentrale Niedersachsen informiert: Unerlaubte Anrufe, erfundene Kundendaten und Vertragsbestätigungen trotz klarer Ablehnung: In letzter Zeit häufen sich wieder Fälle untergeschobener Energieverträge. Die Verbraucherzentrale warnt daher vor aufdringlichen Anbietern und klärt, wie sich Betroffene schützen können.
„Uns liegen mehrere Fälle vor, in denen Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich erklärt haben, keinen Vertrag abschließen zu wollen – dennoch erhielten sie im Anschluss Vertragsunterlagen oder -bestätigungen“, erklärt René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Besonders kurios sind Fälle, in denen die übermittelten Daten offensichtlich frei erfunden sind. Dazu gehören falsche Zählernummern, fiktive Geburtsdaten und unzutreffende Kontaktinformationen.“ Mehrere Betroffene melden zudem, dass sie wiederholt von Vertretern angerufen wurden. Erfolgen solche Anrufe unangekündigt, können sie der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Die Behörde geht gegen unerlaubte Telefonwerbung vor und kann Bußgelder verhängen.
Energieverträge können ausschließlich in Schriftform abgeschlossen werden. Das bedeutet, sowohl das Angebot als auch die Annahmeerklärung müssen schriftlich vorliegen. Mündliche Zusagen oder Aussagen am Telefon führen nicht zu einem wirksamen Vertragsabschluss. „Trotzdem raten wir dringend dazu, untergeschobene Verträge umgehend zu bestreiten. Betroffene sollten unmittelbar ihren aktuellen Energieversorger kontaktieren und klarstellen, dass kein Vertragswechsel gewünscht ist. Insbesondere bei Stromverträgen ist ein Wechsel mittlerweile sehr schnell durchgeführt und kann in der Regel nicht rückgängig gemacht werden“, hält der Experte fest. Auch sollten eingehende E-Mails und Briefe genau geprüft werden. Denn wichtige Schreiben wie Vertragsbestätigungen werden schnell übersehen, weil sie häufig wie Werbung aussehen.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten ungebetenen Vertretern grundsätzlich keinen Zutritt zum eigenen Grundstück gewähren. Weigern sich die Personen trotz Aufforderung zu gehen, kann zur Unterstützung die Polizei gerufen werden. Auch am Telefon ist Vorsicht geboten: Wer unerwünscht angerufen wird, sollte das Gespräch sofort beenden und keinerlei persönliche Daten bestätigen oder preisgeben. Dieses konsequente Vorgehen hilft, sich vor untergeschobenen Verträgen und unseriösen Geschäftspraktiken zu schützen.
Bei Fragen hilft die Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/beratung
Beratungs-Special: Rundfunkbeitrag
Kostenlose Hotline am 11. Dezember 2025
Hannover (ein/kip) Die Verbraucherzentrale Niedersachsen gibt folgenden Terminhinweis: Der Start ins Studium oder in die Ausbildung geht für viele junge Leute mit einem Umzug in eine neue Stadt einher. Mit der Anmeldung dort kommt meist auch ein Schreiben vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice – und damit häufig viele Fragen: Wie läuft der Rundfunkbeitrag in einer Wohngemeinschaft? Zählt ein Zimmer im Studierendenwohnheim als eigene Wohnung mit Beitragspflicht, und was gilt, wenn Auszubildende und Studierende BAföG erhalten?
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen bietet daher ein Beratungs-Special für Auszubildende und Studierende an: Am Donnerstag, dem 11. Dezember 2025, von 10.00 bis 18.00 Uhr können sich Interessierte unter 0511 91196-98 individuell beraten lassen und alle Fragen rund um den Rundfunkbeitrag klären. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Weitere Informationen unter:
www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/veranstaltungen/rundfunkbeitrag
In gemütlicher Runde haben Siedlerfreunde Jahresabschluss gefeiert
Bad Grund (kip) Zur traditionellen Jahresabschlussfeier trafen sich die Mitglieder der Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ mit ihren Partnern im vereinseigenen „Schützenhaus im Teufelstal“. Vorsitzender Jürgen Knackstädt kündigte mit der Handglocke seine Begrüßung an. Er freute sich über den alljährlich großen Zuspruch zu dieser Zusammenkunft. Seinen Jahresrückblick kündigte der Vorsitzende für die Jahreshauptversammlung an. Die Erfahrung zeigt, daß das Gespräch mehr als bisher gesucht werde. Deshalb habe er auch kein Programm vorbereitet.
Noch vor der Jahreshauptversammlung treffen wir uns zum Neujahrsempfang unserer Gemeinschaft am 11. Januar 2026 im Schützenhaus im Teufelstal. Gemeinsam wollen wir das neue Jahr begrüßen. Anmeldungen werden ab sofort entgegengenommen.
Dankesworte richtete Jürgen Knackstädt an alle Vorstandsmitglieder und an alle ehrenamtlichen Helfer und Helferinnen.
Mit guten Wünschen für die Adventswochen und zum Fest beendete er seine herzliche Begrüßung. Danach eröffnete er die Kaffeetafel an den festlich geschmückten Tischen. Für die Vorbereitung der Feier mit dem weihnachtlichen Schmuck der Tische und Räume dankte er Ralf Räkel mit seinem Team.
Froh gelaunt saß die Siedlerfamilie zusammen. Schnell vergingen die Stunden. Zum Abend wurden lecker belegte Wurst- und Käsebrote gereicht. Überall zufriedene Gesichter. Mit diesem gemeinsamen Essen klang die harmonische Jahresabschlussfeier aus.
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Vorsitzender Jürgen Knackstädt begrüßt alle Mitglieder mit ihren Partnern zur Jahresabschlussfeier im Schützenhaus.
Zwergenbrunnen zum Weihnachtsfest geschmückt
Bad Grund (kip) Inzwischen ist es Tradition, dass alljährlich zu Advent und somit zu Weihnachten der Zwergenbrunnen vor der mächtigen St. Antonius-Kirche festlich mit Tannengrün und roten Schleifen geschmückt wird. Die Spitze dieses schmucken Brunnens krönt ein goldener Stern.
Einwohner und Gäste werden wieder vom geschäftlichen Treiben innehalten. Für eine kurze Zeit kommt bei ihnen Freude auf. Sie vergessen den Alltagsstress.
Wochen vorher beginnen ehrenamtliche Helferinnen und Helfer mit den Vorbereitungen zum Schmücken des Brunnens. Das geholte Tannengrün wird um die Bögen gebunden, die den Zwergenbrunnen überspannen. Am Tag vor dem 1. Advent werden mit einem Trecker in Begleitung vieler helfenden Hände die vorbereiteten Bögen zum Zwergenbrunnen geschafft. Mehrstündige Arbeit für den Aufbau sind dann noch nötig bis das Werk vollbracht ist und der Zwergenbrunnen sein weihnachtliches Aussehen hat. Zum krönenden Abschluss wird die Brunnenspitze mit einem großen goldenen Stern verziert. Auch die entsprechende Beleuchtung verschönert dieses Kunstwerk.
Erstmals wurde während der Aufbauarbeiten für das leibliche Wohl gesorgt.
Nach Vollendung der Arbeiten strahlt nicht nur der Stern auf dem geschmückten Brunnen sondern auch viele zufriedene Gesichter begutachten die gelungene Arbeit. Dank sei den Helferinnen und Helfern ausgesprochen.
Fotos
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Der Zwergenbrunnen im weihnachtlichem Glanz.
Harzklub Bad Grund lädt zum Weihnachtsbacken am 7. Dezember 2025 ein
Bad Grund (kip) Der Harzklub Bad Grund wandert am Sonntag, 7. Dezember 2025, 11.00 Uhr, vom Treffpunkt Parkplatz HöhlenErlebnisZentrum Iberger Tropfsteinhöhle zum Fuchsbau am Iberger Albertturm. Im geheizten Fuchsbau wollen wir bei einem gemütlichen Beisammensein Kekse backen. Wünschenswert wäre, wenn zum Backen eine Teigrolle und ein Pinsel zum Bestreichen der Kekse mitgebracht werden,
Eine vorherige Anmeldung erbittet Sarah Teschner unter ePost Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Für weitere Informationen bitte die ePost-Anschrift verwenden.
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Lünecom: Glasfaservertrag nach Haustürbesuch Beratungsprotokoll wird unrechtmäßig zum Vertrag Hannover (ein/kip) Der Verbraucherschutz informiert: Glasfaservertrieb an der Haustür sorgt immer wieder für Ärger. So auch im Fall einer Verbraucherin aus Niedersachsen. Obwohl sie keinen Vertrag wollte, erhält sie kurz nach dem Gespräch eine Auftragsbestätigung der Lünecom. Unterschrieben hatte sie nur das Beratungsprotokoll. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt, was beim Haustürvertrieb gilt und wie sich Verbraucherinnen und Verbraucher gegen ungewollte Vertragsabschlüsse wehren können. Unangemeldet klingelt ein Vertreter der Lünecom Kommunikationslösungen GmbH bei einer Verbraucherin und bietet einen Glasfaservertrag an. Obwohl sie kein Interesse hat, stellt der Mitarbeiter ein Beratungsprotokoll aus. Neben den angebotenen Konditionen und Leistungen enthält es den ausdrücklichen Hinweis, dass es sich nicht um einen Vertrag handelt. Die Verbraucherin unterschreibt das Protokoll – und erhält wenig später eine Auftragsbestätigung für einen Glasfaseranschluss. Beratungsprotokoll ist kein Vertrag„Aus unserer Sicht ist der Fall klar: Wer an der Haustür ein solches Beratungsprotokoll unterschreibt, hat noch keinen Vertrag geschlossen“, erklärt Jana von Bibra, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Hinzu kommt, dass Lünecom die Transparenzpflichten missachtet. „Nach dem Telekommunikationsgesetz sind Anbieter verpflichtet, Verbraucherinnen und Verbraucher vor Abgabe ihrer Vertragserklärung eine schriftliche Zusammenfassung des Vertrags zu übermitteln. Erfolgt dies nicht unmittelbar im Gespräch, müssen Kundinnen und Kunden die Inhalte zusätzlich schriftlich bestätigen. Die Vorgabe soll vor untergeschobenen Verträgen und ungewollten Leistungen schützen“, so von Bibra. Im vorliegenden Fall habe die Verbraucherin weder einen Vertrag noch die notwendige Zusammenfassung erhalten. Sie hat keinen Vertrag geschlossen. Handeln dennoch erforderlich: Widerrufsrecht nutzenBetroffene sollten auch bei fehlenden Unterlagen oder widersprüchlichen Informationen schnell handeln, um untergeschobene Verträge wieder loszuwerden. „Bei Haustürgeschäften gilt in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Das sollte unbedingt genutzt und der Vertrag innerhalb dieser Frist schriftlich widerrufen werden“, rät von Bibra. Schutz bei Haustürgeschäften erhöhenUm Aufwand und Ärger zu vermeiden, empfiehlt die Verbraucherzentrale, an der Haustür nichts zu unterschreiben und Vertragsunterlagen in Ruhe zu prüfen. Gleichzeitig sieht sie jedoch den Gesetzgeber in der Pflicht: Werbung an der Haustür ist – anders als per Telefon oder E-Mail – ohne vorherige Einwilligung erlaubt. Hausbesuche können aber ebenso belästigend sein und die Gefahr ungewollter Vertragsabschlüsse ist aufgrund der Überrumpelungssituation sehr groß. „Für einen besseren Schutz sollte der Gesetzgeber nachbessern und auch Haustürgeschäfte ohne ausdrückliche Einwilligung verbieten sowie die Widerrufsfrist auf 30 Tage verlängern“, fordert von Bibra. Bei Fragen hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video. |
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Die Verbraucherzentrale Niedersachsen ist eine anbieterunabhängige, öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisation. Seit über 60 Jahren informiert, berät und unterstützt sie Verbraucherinnen und Verbraucher in Fragen des privaten Konsums und vertritt ihre Interessen gegenüber Unternehmen, Politik und Verbänden. In elf Beratungsstellen können sich Ratsuchende persönlich beraten lassen. Auch telefonisch und per Video ist Beratung möglich: verbraucherzentrale-niedersachsen.de |
Immobilienteilverkauf in der Rente: oft teuer und riskant
Verbraucherzentrale informiert über Finanzierungsmodell
Hannover (ein/kip) die Verbraucherzentrale (VBZ) Nidersachsen informiert: Wie bleibt die Immobilie im Rentenalter angesichts allgemein steigender Lebenshaltungskosten bezahlbar? Teilkäufer von Immobilien bieten eine vermeintlich einfache und schnelle Lösung. Aber was so einfach klingt, ist tatsächlich kompliziert. Nachteilige Vertragsgestaltungen und hohe Kosten können am Ende sogar den Verlust der Immobilie bedeuten.
Manche Seniorinnen und Senioren wollen bis zum Lebensende in der eigenen Immobilie wohnen bleiben, aber die Rente reicht angesichts steigender Energie- und Erhaltungskosten nicht aus. Können sie sich einen normalen Kredit nicht leisten, werden sie auf der Suche nach Alternativen schnell fündig: Viele Unternehmen bieten an, einen Teil der Immobilie anzukaufen.
Potenzielle Verkäuferinnen und Verkäufer werden in Sicherheit gewogen: Ihnen gehören weiterhin mindestens 50 Prozent der Immobilie. Dadurch sollen sie auch zukünftig von Wertsteigerungen profitieren. Sie erhalten ein lebenslanges Wohn- und Nutzungsrecht. Oft besteht die Möglichkeit des Rückkaufs.
Tatsächlich handelt es sich aber um sehr komplexe, teils wenig transparente und für Verbraucherinnen und Verbraucher häufig nachteilige Vertragskonstruktionen. Stets fallen hohe monatliche Entgelte für die Nutzung des verkauften Teils der Immobilie an. Oft müssen die Teilverkäufer auch die laufenden Instandhaltungskosten tragen. Zusätzliche Kosten fallen bei einem späteren Verkauf der Immobilie an. Und das Risiko, dass der Erlös im Verkaufsfall geringer ausfällt als erwartet, tragen ausschließlich die Teilverkäufer. Die Unternehmen lassen sich in der Regel einen Mindestgewinn von 14 bis 17 Prozent vertraglich zusichern.
„Es gibt bislang weder eine Aufsicht, noch ist der Markt für Teilverkäufe reguliert“, stellt Philipp Rehberg von der Verbraucherzentrale Niedersachsen fest. Auch der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen kommt zu dem Schluss, dass es an klaren gesetzlichen Regelungen zum Schutz vor möglichen Nachteilen fehle. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt, dass sogar die Zwangsvollstreckung der Immobilie droht, wenn ein Rückkauf im Falle der Insolvenz des Teilkäufers nicht möglich ist.
„Wir raten dringend dazu, Alternativen in Betracht zu ziehen", betont Rehberg. „Neben dem klassischen Kredit und dem Teilverkauf gibt es Anbieter von Leibrenten – dem Verkauf der eigenen Immobilie gegen Zahlung einer lebenslangen Rente.“ Auch ein Verkauf mit Rückmiete (Sale & Lease Back) oder ein spezieller Immobilienkredit für Seniorinnen und Senioren – ohne laufende Tilgung – kämen in Betracht.
Beim Vergleich kommt es immer auf die individuelle Situation an. Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Modelle sollten gründlich abgewogen werden. Einen Gesamtüberblick können sich Interessierte unter verbraucherzentrale.de/immobilienrente verschaffen. „Angebote unterschiedlicher Anbieter sollten Verbraucherinnen und Verbraucher miteinander vergleichen und sich unabhängig beraten lassen. Sinnvoll ist auch, die Familie bei der Suche nach einer kostengünstigen Lösung in die Überlegungen einzubeziehen, bevor ein Anbietermodell gewählt wird“, empfiehlt Rehberg.
Bei Fragen hilft die Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video: verbraucherzentrale-niedersachsen.de/beratung
Winfried Kippenberg • Am Forstamt 6 • 37539 Bad Grund (Harz)
Tel. +49 (0)5327-2468
