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Harzklub Bad Grund

Harzklub Bad Grund lädt zum Weihnachtsbacken am 7. Dezember 2025 ein

 

Bad Grund (kip) Der Harzklub Bad Grund wandert am Sonntag, 7. Dezember 2025, 11.00 Uhr, vom Treffpunkt Parkplatz HöhlenErlebnisZentrum Iberger Tropfsteinhöhle zum Fuchsbau am Iberger Albertturm. Im geheizten Fuchsbau wollen wir bei einem gemütlichen Beisammensein Kekse backen. Wünschenswert wäre, wenn zum Backen eine Teigrolle und ein Pinsel zum Bestreichen der Kekse mitgebracht werden,

Eine vorherige Anmeldung erbittet Sarah Teschner unter ePost Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Für weitere Informationen bitte die ePost-Anschrift verwenden.

 

VBZ Niedersachsen

Lünecom: Glasfaservertrag nach Haustürbesuch 

Beratungsprotokoll wird unrechtmäßig zum Vertrag 

Hannover (ein/kip) Der Verbraucherschutz informiert: Glasfaservertrieb an der Haustür sorgt immer wieder für Ärger. So auch im Fall einer Verbraucherin aus Niedersachsen. Obwohl sie keinen Vertrag wollte, erhält sie kurz nach dem Gespräch eine Auftragsbestätigung der Lünecom. Unterschrieben hatte sie nur das Beratungsprotokoll. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt, was beim Haustürvertrieb gilt und wie sich Verbraucherinnen und Verbraucher gegen ungewollte Vertragsabschlüsse wehren können.

Unangemeldet klingelt ein Vertreter der Lünecom Kommunikationslösungen GmbH bei einer Verbraucherin und bietet einen Glasfaservertrag an. Obwohl sie kein Interesse hat, stellt der Mitarbeiter ein Beratungsprotokoll aus. Neben den angebotenen Konditionen und Leistungen enthält es den ausdrücklichen Hinweis, dass es sich nicht um einen Vertrag handelt. Die Verbraucherin unterschreibt das Protokoll – und erhält wenig später eine Auftragsbestätigung für einen Glasfaseranschluss. 

Beratungsprotokoll ist kein Vertrag

„Aus unserer Sicht ist der Fall klar: Wer an der Haustür ein solches Beratungsprotokoll unterschreibt, hat noch keinen Vertrag geschlossen“, erklärt Jana von Bibra, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Hinzu kommt, dass Lünecom die Transparenzpflichten missachtet. „Nach dem Telekommunikationsgesetz sind Anbieter verpflichtet, Verbraucherinnen und Verbraucher vor Abgabe ihrer Vertragserklärung eine schriftliche Zusammenfassung des Vertrags zu übermitteln. Erfolgt dies nicht unmittelbar im Gespräch, müssen Kundinnen und Kunden die Inhalte zusätzlich schriftlich bestätigen. Die Vorgabe soll vor untergeschobenen Verträgen und ungewollten Leistungen schützen“, so von Bibra. Im vorliegenden Fall habe die Verbraucherin weder einen Vertrag noch die notwendige Zusammenfassung erhalten. Sie hat keinen Vertrag geschlossen. 

Handeln dennoch erforderlich: Widerrufsrecht nutzen

Betroffene sollten auch bei fehlenden Unterlagen oder widersprüchlichen Informationen schnell handeln, um untergeschobene Verträge wieder loszuwerden. „Bei Haustürgeschäften gilt in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Das sollte unbedingt genutzt und der Vertrag innerhalb dieser Frist schriftlich widerrufen werden“, rät von Bibra. 

Schutz bei Haustürgeschäften erhöhen 

Um Aufwand und Ärger zu vermeiden, empfiehlt die Verbraucherzentrale, an der Haustür nichts zu unterschreiben und Vertragsunterlagen in Ruhe zu prüfen. Gleichzeitig sieht sie jedoch den Gesetzgeber in der Pflicht: Werbung an der Haustür ist – anders als per Telefon oder E-Mail – ohne vorherige Einwilligung erlaubt. Hausbesuche können aber ebenso belästigend sein und die Gefahr ungewollter Vertragsabschlüsse ist aufgrund der Überrumpelungssituation sehr groß. „Für einen besseren Schutz sollte der Gesetzgeber nachbessern und auch Haustürgeschäfte ohne ausdrückliche Einwilligung verbieten sowie die Widerrufsfrist auf 30 Tage verlängern“, fordert von Bibra. 

Bei Fragen hilft die  kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen  – vor Ort, telefonisch und per Video.   


Über die Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen ist eine anbieterunabhängige, öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisation. Seit über 60 Jahren informiert, berät und unterstützt sie Verbraucherinnen und Verbraucher in Fragen des privaten Konsums und vertritt ihre Interessen gegenüber Unternehmen, Politik und Verbänden. In elf Beratungsstellen können sich Ratsuchende persönlich beraten lassen. Auch telefonisch und per Video ist Beratung möglich:  verbraucherzentrale-niedersachsen.de

 

VBZ Niedersachsen

Immobilienteilverkauf in der Rente: oft teuer und riskant 

Verbraucherzentrale informiert über Finanzierungsmodell

Hannover (ein/kip) die Verbraucherzentrale (VBZ) Nidersachsen informiert: Wie bleibt die Immobilie im Rentenalter angesichts allgemein steigender Lebenshaltungskosten bezahlbar? Teilkäufer von Immobilien bieten eine vermeintlich einfache und schnelle Lösung. Aber was so einfach klingt, ist tatsächlich kompliziert. Nachteilige Vertragsgestaltungen und hohe Kosten können am Ende sogar den Verlust der Immobilie bedeuten.

Manche Seniorinnen und Senioren wollen bis zum Lebensende in der eigenen Immobilie wohnen bleiben, aber die Rente reicht angesichts steigender Energie- und Erhaltungskosten nicht aus. Können sie sich einen normalen Kredit nicht leisten, werden sie auf der Suche nach Alternativen schnell fündig: Viele Unternehmen bieten an, einen Teil der Immobilie anzukaufen.

Falsches Gefühl von Sicherheit

Potenzielle Verkäuferinnen und Verkäufer werden in Sicherheit gewogen: Ihnen gehören weiterhin mindestens 50 Prozent der Immobilie. Dadurch sollen sie auch zukünftig von Wertsteigerungen profitieren. Sie erhalten ein lebenslanges Wohn- und Nutzungsrecht. Oft besteht die Möglichkeit des Rückkaufs.

Tatsächlich handelt es sich aber um sehr komplexe, teils wenig transparente und für Verbraucherinnen und Verbraucher häufig nachteilige Vertragskonstruktionen. Stets fallen hohe monatliche Entgelte für die Nutzung des verkauften Teils der Immobilie an. Oft müssen die Teilverkäufer auch die laufenden Instandhaltungskosten tragen. Zusätzliche Kosten fallen bei einem späteren Verkauf der Immobilie an. Und das Risiko, dass der Erlös im Verkaufsfall geringer ausfällt als erwartet, tragen ausschließlich die Teilverkäufer. Die Unternehmen lassen sich in der Regel einen Mindestgewinn von 14 bis 17 Prozent vertraglich zusichern.

Teilverkaufsmodelle bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone

„Es gibt bislang weder eine Aufsicht, noch ist der Markt für Teilverkäufe reguliert“, stellt Philipp Rehberg von der Verbraucherzentrale Niedersachsen fest. Auch der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen kommt zu dem Schluss, dass es an klaren gesetzlichen Regelungen zum Schutz vor möglichen Nachteilen fehle. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt, dass sogar die Zwangsvollstreckung der Immobilie droht, wenn ein Rückkauf im Falle der Insolvenz des Teilkäufers nicht möglich ist.

Unbedingt Alternativen prüfen

„Wir raten dringend dazu, Alternativen in Betracht zu ziehen", betont Rehberg. „Neben dem klassischen Kredit und dem Teilverkauf gibt es Anbieter von Leibrenten – dem Verkauf der eigenen Immobilie gegen Zahlung einer lebenslangen Rente.“ Auch ein Verkauf mit Rückmiete (Sale & Lease Back) oder ein spezieller Immobilienkredit für Seniorinnen und Senioren – ohne laufende Tilgung – kämen in Betracht.

Beim Vergleich kommt es immer auf die individuelle Situation an. Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Modelle sollten gründlich abgewogen werden. Einen Gesamtüberblick können sich Interessierte unter verbraucherzentrale.de/immobilienrente verschaffen. „Angebote unterschiedlicher Anbieter sollten Verbraucherinnen und Verbraucher miteinander vergleichen und sich unabhängig beraten lassen. Sinnvoll ist auch, die Familie bei der Suche nach einer kostengünstigen Lösung in die Überlegungen einzubeziehen, bevor ein Anbietermodell gewählt wird“, empfiehlt Rehberg.

Bei Fragen hilft die Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video: verbraucherzentrale-niedersachsen.de/beratung

 

SoVD Gittelde-Windhausen-Willensen

Große Beteiligung zum traditionellen Gänse-Essen

 

Gittelde/Windhausen (kip) Rund 40 Mitglieder und Lebenspartner kamen zum alljährlichen Gänse-Essen des SoVD Gittelde-Windhausen-Willensen in der Gaststätte „Zur Linde“ in Badenhausen-Oberhütte. 2. Vorsitzender Herbert Lau fand herzliche Worte zur Begrüßung. Er brachte seine Freude über die große Beteiligung zum Ausdruck und bedauerte, dass die diesjährige geplante Weihnachtsfeier leider ausfallen muss.

Frauenwartin Angelika Fischer informierte zum Ablauf des diesjährigen Gänse-Essens. Sie dankte dem Gastwirts-Ehepaar Cappelmann für die freundliche Bewirtung an den festlich geschmückten Tischen.

Nach dem gemeinsamen Essen blieben die Teilnehmer noch einige Zeit zusammen. Zufriedene Gesichter dankten Frauensprecherin Angelika Fischer und dem Vorstand für die Vorbereitung dieses Zusammenseins. Immer wieder war Thema, dass man zusammen wohne und dennoch nicht mehr wie früher den Kontakt habe. Telefon, Smartphone und Internet ersetzen nicht das persönliche Zusammensein. Sie sind daher dankbar, dass die Frauenwartin jeden Monat zu einem Kaffeenachmittag einlade. Der nächste Kaffeenachmittag findet am 10. Dezember 2025 im Mehrzweckraum in Windhausen statt. Ein Mitglied regte an, dass auch für die Männer etwas angeboten werden sollte.Zu bedenken gab Angelika Fischer, dass nur ein kleiner Kreis stets die Veranstaltungen organisiere und durchführe. Der die Anregung gab, lehnte die Übenahme der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen für Männer ab.

 

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2.Vorsitzender Herbert Lau und Frauenwartin Angelika Fischer begrüßen alle Teilnehmer des Gänse-Essens.

 

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Frauenwartin Angelika Fischer erläutert den Ablauf des tradionellen Gänse-Essens und gibt die nächsten Veranstaltungen bekannt.

 

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Der Tisch ist gedeckt – guten Appetit-.

Siedlergemeinschaft "Grüne Tanne" Bad Grund

 
 

 

Zum Tschärper-Essen treffen sich Mitglieder der Siedlergemeinschaft Grüne Tanne am 01. Dezember 2025

 

Bad Grund (kip) Die Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ pflegt seit Jahren alte bergmännische Traditionen. Dazu zählt auch das Tschärper-Essen. An jedem ersten Montag im Monat -mit Ausnahme an Feiertagen- treffen sich Mitglieder der Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ im Vereinsraum „Altes Rathaus“ in Bad Grund, Markt 18, zum Tschärper-Frühstück. Das nächste Tschärper-Frühstück findet in der Adventszeit am Montag,1. Dezember, 10.00 Uhr, statt. Nach alter Tradition bringt jeder Teilnehmer zu diesem Frühstück sein Essen und -soweit vorhanden- sein Tschärper-Messer mit.

Damit erinnern die Mitglieder der Gemeinschaft an den Bergbau in der Bergstadt und im Harz. Einige Mitglieder waren einmal selbst Bergmann und fuhren in die Grube des Erzbergwerks Grund ein. Am 31. März 1992 endete der Bergbau in der Bergstadt Bad Grund.

Bei diesem gemeinsamen Essen kommt das Gespräch nicht zu kurz.

Gäste sind willkommen.

Eine vorherige Anmeldung zur Teilnahme ist nicht erforderlich. Weitere Informationen zu dem Frühstück gibt gern Vorsitzender Jürgen Knackstädt, Tel. (05327) 2210.

 

VBZ Niedersachsen

Schnitzeljagd zur Kündigung unzulässig

Verbraucherzentrale gewinnt Klage gegen Vattenfall

Hannover (ein/kip) Die Verbraucherznetrle teeilt mit: Wer seinen Energieliefervertrag mit der Vattenfall Europe Sales GmbH online kündigen wollte, musste etwas Zeit mitbringen. Denn der Klickweg bis zur Kündigung war bisher unverhältnismäßig lang. Rechtlich ist jedoch klar geregelt, dass der Kündigungsbutton eindeutig beschriftet und leicht zugänglich sein muss. Da der Energieversorger nicht bereit war, eine Unterlassungserklärung abzugeben, hatte die Verbraucherzentrale Niedersachsen Klage beim Hanseatischen Oberlandesgericht eingereicht. Das jetzt vorliegende Urteil bestätigt: Die Gestaltung ist unzulässig und konterkariert den Gesetzeszweck einer einfachen Kündigungsmöglichkeit. Vattenfall muss es zukünftig unterlassen, Kundinnen und Kunden das Beenden eines Energievertrags auf diese Weise zu erschweren.

Mindestens vier Klicks, mehrfach scrollen und letztlich den richtigen Link suchen – um ihren Energievertrag auf der Website von Vattenfall zu kündigen, mussten Kundinnen und Kunden beharrlich sein. „Aus unserer Sicht war die Ausgestaltung des Kündigungsprozesses bewusst darauf ausgelegt, Verbraucherinnen und Verbraucher von ihrem Vorhaben abzubringen. Darauf deuten auch Werbeversprechen, weiterführende Informationen und Aufforderungen zur Kontaktaufnahme hin, die unterwegs prominent platziert waren“, kritisiert Tiana Schönbohm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale verstößt das gegen die gesetzlichen Anforderungen an eine einfache und unmittelbare Kündigungsmöglichkeit.

Das sah der Energieversorger anders. Er verwies darauf, dass eine Kündigung auch über andere Wege – etwa den Kundenbereich „Mein Vattenfall“ oder der Chatfunktion – möglich sei.

Oberlandesgericht: „Gestaltung konterkariert Gesetzeszweck“

Dieser Argumentation ist das Hanseatische Oberlandesgericht nicht gefolgt: In seiner Urteilsbegründung stellt das Gericht klar, dass die Umsetzung des Kündigungsbuttons auf vattenfall.de nicht rechtskonform ist und den Gesetzeszweck einer einfachen Kündigung konterkariert. Das könne auch durch andere Kündigungsmöglichkeiten nicht kompensiert werden. Vattenfall muss Kundinnen und Kunden zukünftig ohne Umwege über einen leicht zugänglichen und eindeutig beschrifteten Button ermöglichen, Verträge online zu kündigen. Mittlerweile hat der Anbieter die Vorgabe umgesetzt.

Hintergrund: Klare Regeln für Online-Kündigung

Die digitale Kündigung ist seit Juli 2022 Pflicht für Dauerschuldverhältnisse, die online abgeschlossen werden können. Damit sollen Verbraucherrechte gestärkt und sichergestellt werden, dass eine Kündigung ebenso einfach ist wie der Vertragsabschluss. Für die Umsetzung des Kündigungsbuttons gelten klare Regeln. Werden sie missachtet, haben Kundinnen und Kunden ein Sonderkündigungsrecht.

Weitere Informationen zur Online-Kündigung von Verträgen, sind auf der Website der Verbraucherzentrale Verbraucherzentrale Niedersachsen zu finden.

VBZ Niedersachsen

Retouren-Ärger an Black Friday vermeiden

Verbraucherzentrale rät Belege für den Rückversand zu sichern

Hannoveffr (ein/kip) Die Verbraucherzentrale Niedersachsen informiert<. Schnäppchen, Deals und Rabatte motivieren auch dieses Jahr wieder am Black Friday den digitalen Warenkorb zu füllen. Wer online bestellt, kann dank des Widerrufsrechts im Zweifelsfall auch alles wieder zurücksenden. Doch reibungslos läuft das nicht immer, wie vermehrt Beschwerden bei der Verbraucherzentrale zeigen: Die Retoure geht verloren oder wird vom Anbieter nicht anerkannt. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen klärt, wie Kundinnen und Kunden sich absichern können.

Schwierigkeiten mit Retouren sorgen immer wieder für Beratungsbedarf: „Manche Anbieter registrieren nur zwei Kleidungsstücke, obwohl die Kundin fünf zurückgeschickt hat. Andere behaupten, einzelne Teile seien getragen worden und verweigern die vollständige Erstattung“, sagt Tim-Oliver Tettinger, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Auch fehlerhafte QR-Codes für den Rückversand führen manchmal dazu, dass Pakete nicht beim Anbieter ankommen.“

Gerade zur Vorweihnachtszeit, in der das Bestellaufkommen besonders groß ist, könnten solche Probleme vermehrt auftreten. Der Experte rät daher, den Rückversand so gut wie möglich zu belegen. „Wir empfehlen, Fotos und Videos davon zu erstellen, wie Kundinnen und Kunden die Ware sachgemäß für den Rückversand verpacken und beim Transportdienstleister abliefern. Auch eine Person, die das bezeugen kann, ist im Streitfall sehr hilfreich.“ Das sei zwar mit etwas Aufwand verbunden, liefere aber die nötigen Beweismittel, falls der Anbieter sich später querstellt.

Ebenfalls hilfreich: Belege im Paketshop sichern. „Zum Beispiel kann die Gewichtsanzeige der Waage im Paketshop abfotografiert oder der Shop-Betreiber, der den QR-Code ausgibt, um eine Unterschrift gebeten werden.“ Denn wer Ware für mehrere Hundert Euro zurücksendet, sollte auf Nummer sicher gehen.

Die Tücken des freiwillig erweiterten Rückgaberechts

Häufig werben Händler mit einem verlängerten Rückgaberecht, das über die gesetzlichen 14 Tage hinaus geht. Das klingt verbraucherfreundlich, ist es aber nur bedingt: „Da es sich nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist um eine freiwillige Leistung handelt, können Händler die Rückgabebedingungen grundsätzlich selbst definieren. Anders als beim Widerrufsrecht kann schon eine kleine Abweichung vom Originalzustand unter Umständen dazu führen, dass der Anbieter die Annahme verweigert“, erklärt Tettinger. In solchen Fällen müssen Verbraucherinnen und Verbraucher die verweigerte Rücksendung in der Regel akzeptieren. Daher empfiehlt die Verbraucherzentrale Niedersachsen, rechtzeitig vom gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Hier dürfen Produkte ausdrücklich geprüft werden – etwa Kleidung anprobiert oder Lautsprecher getestet werden. Auch wenn der Artikel anschließend nicht mehr vollständig im Originalzustand ist, dürfen Anbieter die Rücknahme nicht verweigern.

Bei Fragen hilft die Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video: verbraucherzentrale-niedersachsen.de/beratung

 

Volkstrauertag

Gedenken zum Volkstrauertag 2025 in der Gemeinde Bad Grund

 

Bad Grund (kip) 80 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa gedenken in der Gemeinde Bad Grund und in vielen weiteren Städten und Gemeinden die Menschen der gefallenen Soldaten und Opfer der zurückliegenden Weltkriege und der Gewaltherrschaft sowie der an Leib und Seele Versehrten. Es ist ein Tag des Erinnern und des Mahnens. Häufig wird der Ruf nach Frieden ausgesprochen und wer hätte geglaubt, dass wieder ein Krieg entbrennt nur wenige Flugstunde von uns entfernt. Den Ruf nach Kriegstüchtigkeit hören wir oft - wichtiger ist der Ruf nach Verteidigung und Frieden..

Nach dem feierlichen Gedenkgottesdienst in der St. Johannis-Kirche in Windhausen gehen die Teilnehmer des Gottesdienst gemeinsam zur Gedenkstätte unterhalb der Burgruine. Vertreter der Feuerwehr Windhausen tragen den Kranz, der an der Gedenkstätte niedergelegt wird. Ihnen folgen Pastor Thomas Waubke, Ortsbürgermeister Daniel Beck, die Fahnenträger der Ortschaft und der Vereine, Abordnungen der örtlichen Feuerwehr, der Vereine und Verbände sowie eine große Zahl Einwohner; erfreulich viele jüngere Leute. Eine große Beteiligung auch an diesem grauen Novembertag mit anhaltendem Nieselregen.

In Gittelde versammeln sich nach dem Gottesdienst in der benachbarten St. Johanni-Kirche die Gottesdienstbesucher mit den Fahnenträgern und eine große Zahl Besucher der Gedenkstunde am Ehrenmal. Leute sehen es als ihre Pflicht an heute ihre gefallenen, vermissten, geflüchteten und versehrten Vorfahren zu gedenken und dadurch zu mahnen. In jeder Familie ist Leid und Elend zu beklagen. Ortsbürgermeister Olaf de Vries erinnert an 80 Jahre Frieden in Europa, der zugleich Mahnung ist. Pfarrerin Melanie Klawitter stellt in ihrer einfühlsamen Rede zum heutigen Gedenken in den Mittelpunkt einen Brief eines unbekannten Soldaten an alle Wehrführer dieser Welt. Waffen tragen zum Krieg bei. Waffen führen nicht zum Besten – Krieg löst keine Probleme.

Nach der von Konfirmandinnen gesprochenen Totenehrung legen Pfarrerin Melanie Klawitter und Ortsbürgermeister Olf de Vries an der Gedenkstätte einen Kranz nieder. Fahnenträger mit den Vereinsfahren mit Trauerschleife umsäumen das Ehrenmal. Damit endet die Feierstunde in Gittelde.

In Teichhütte hatten sich viele Einwohner am Gedenkstein versammelt. Frieden stirbt leise und dem gilt es entgegen zu wirken. Ortsbürgermeister Olaf de Vries wiederholte seine in Gittelde gehaltene Gedenkrede. Pfarrerin Melanie Mittelstädt verlas den Brief des unbekannten Soldaten. Gemeinsam sprachen sie die Totenehrung. Anschließend legten sie am Gedenkstein einen Kranz nieder. Im Gespräch mit den Vertretern der Ortschaft und der örtlichen Kirche blieben die Einwohner noch einige Zeit am Ort des Gedenkens zusammen.

In Eisdorf hatte vor dem Gottesdienst in der St. Georg-Kirche Ortsbürgermeisterin Petra Pinnecke Worte des Gedenkens und der Mahnung ausgesprochen. Danach wurden Kränze des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge und der Ortsschaft sowie der Firmen, Vereine und Verbände niedergelegt.

Auch in den Ortschaften Bad Grund, Badenhausen und Willensen fanden würdige Gedenkgottesdienste mit anschließenden Kranzniederlegungen zum Gedenken und zur Mahnung statt.

 

Fotos

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Kriegsgräber auf dem Bergfriedhof in Bad Grund.

 

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Ortsbürgermeister Olaf de Vries und Pfarrerin Melanie Klawitter sprechen nach ihren nachdenklichen Reden gemeinsam die Totenehrung an der Gedenkstätte Teichhütte.

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Die niedergelegten Kränze des Volksbunds Deutsche Kriegsgräberfürsorge und der Ortschaft Eisdorf sowie der Firmen, Vereine und Verbände am Ehrenmal in Eisdorf.

 

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Pfarrerin Melanie Mittelstädt mit den Konfirmandinnen, die die Totenehrung vorgetragen haben, vor der Gedenkstätte in Gittelde.

 

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Die Fahnenträger am Ehrenmal in Gittelde.

 

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Die Windhäuser auf dem Weg zur Kranzniederlegung an der Gedenkstätte unterhalb der Burgruine.

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