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Ankündigungen • Berichte • Ausflüge/Reisen • Fotos
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Biochemischer Verein Clausthal-Zellerfeld lädt zum Treffen in Osterode am 28. September 2026 ein
Clausthal-Zellerfeld/Bad Grund (kip) Die nächste Veranstaltung des Biochemischen Vereins Clausthal-Zellerfeld und Umgebung findet am Montag, 28. September 2026, 18.30 Uhr, in Osterode, Gaststätte „Freiheiter Hof“ statt. Thema des Treffens: „Gut durch den Winter mit Schüßler Salzen“.
Dem Biochemischen Verein gehören Freunde der Schüssler Medizin an. Schwerpunktmäßig befassen sich die Mitglieder in ihren Zusammenkünften um die Anwendung der Schüssler Salze.
Dem Verein gehören zahlreiche Mitglieder in Seesen und seinen Ortsteilen, in Gittelde, Badd Grund und Osterode an und ist inzwischen mit dieser Region stark verwurzelt. So wohnt die Vorsitzende in Seesen und die Vereinskasse verwaltet ein in Bad Grund wohnhaftes Mitglied.
In den Sommermonaten werden Exkursionen und eine Informationsfahrt durchgeführt.
Gäste sind herzlich willkommen.
Weitere Info gibt gern die Vorsitzende Elke Blohm, Tel. 05381-463 55.
Harzklub Windhausen nimmt an der Sternwanderung am 20. September 2026 teil
Windhausen (kip) Der Harzklub Windhausen nimmt an der Sternwanderung am 20. September 2026 teil. Die Harzklub-Zweigvereine Wolfshagen, Lautenthal und Seesen laden zu dieser besonderen Wanderung ein, die unter dem Motto steht: „140 Jahre Harzklub - Der Steinway-Trail verbindet“. Sechs verschiedene Wanderung und eine Museums-Führung in Seesen werden angeboten. Zur Festveranstaltung wird in die Festhalle Wolfshagen eingeladen.
Mitglieder des Harzklubs Windhausen haben sich zur Museums-Führung und zur Wanderung „Spur der Steine“ vom Parkplatz „Wolfshöhe“ (Hauptparkplatz) angemeldet.
Weitere Informationen gibt gern Wanderwart Jürgen Münnich, Tel. 05327-4477.
Dies und Das ,,,und ein paar Termine
Am kommenden Sonntag, 13. September 2026, finden die Kommunalwahlen statt. Auf Kreisebene ist ein neuer Landrat und einer neuer Kreistag zu wählen. In der Gemeinde Bad Grund wird ein neuer Gemeinderat und in den Ortsteilen ein Ortsrat gewählt.
Im Verlauf der Thüringer Straße (Teichhütte) auf Höhe der ehem. Firma Mende wird am Bürgersteig und an der Mauer zur Markau gearbeitet. Dringend notwendig wäre auch die Instandsetzung des abgängigen und kaum noch begehbaren Teilstücks des Bürgersteigs gegenüber der Einmündung zur Sägemühlenstraße.
In jedem Jahr müssten Kommunalwahlen sein. Die König-Hübich-Kugelbahn zwischen B 242 (HöhlenErlebnisZnetrum) und Sportpark Teufelstal ist in Betrieb genommen. Inzwischen sind auch Informationsfaltblätter erhältlich, nur eine notwendige Ausschilderung fehlt. Wie ortsunkundige Gäste beklagten dies und meinten, dass bei einer derartigen Investition auch eine Ausschilderung finanziell drinliegen.
Der SoVD Giitelde-Windhausen-Willensen unternimmt am Mittwoch, 30. September 2026, ein Busfahrt nach Bodenwerder. Bis zum 15. September 2026 nehmen Vorsitzender Hebert Lau, Tel. 05327-4614, und Frauenwartin Angelika Fischer, Tel. 05327-869 45 86, entgegen.
Der DRK-Ortsvererin Windhausen lädt zum Erzählnachmittag am Donnerstag, 17. September 2026, 15.00 Uhr, in die Dorfgemeinschaftsanlage „Alte Burg“ in Windhausen ein.
Am Samstag, 19. September 2026, ab 11 Uhr, findet an der Schutzhütte am Taubenborner Teich ein Räucherfest statt. Die Angler-Interessengemeinschaft Taubenborn lädt dazu ein.
Zum Hebstknobeln am Samstag, 3. Oktober 2026, 16.00 Uhr, im Heinz-Grupe-.Haus in Bad Grund lädt die Siedlergemeinschaft Taubenborn ein.
Zum nächsten Tscherper-Frühstück am Montag, 5, Oktober 06, 10.00 Uhr, im Vereinsraum „Altes Rathaus“, Markt 18, Bad Grund, lädt die Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ ein. Gäste sind willkommen.
Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ knobelt am 17. September 2026
Bad Grund (kip) Zu einem Knobelnachmittag lädt die Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ zu Donnerstag, 17. September 2026, 15.00 Uhr, im Vereinsraum „Altes Rathaus“ in Bad Grund, Markt 18, ein. Diese Knobelnachmittage finden wieder regelmäßig jeden dritten Donnerstag im Monat statt..
Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
Weitere Informationen gibt gern Vorsitzender Jürgen Knackstädt, Telefon 05327 2210.
Sammelklage: Geld zurück nach Amazon-Prime-Preiserhöhung?
Jetzt kostenlos anmelden und mögliche Ansprüche sichern
Hannover (kip) Die VBZ Niedersachsen informiert: Wer 2022 für Amazon Prime nach einer angekündigten Preiserhöhung mehr zahlen musste, hat möglicherweise Anspruch auf Erstattung. Die Verbraucherzentrale NRW klagt gegen den Internetkonzern Amazon EU S. à r. l. und setzt sich dafür ein, die zu viel gezahlten Beträge für Betroffene zurückzuholen. Derzeit läuft dazu eine Sammelklage vor dem Oberlandesgericht Hamm (Az. I-13 VKl 1/25), der sich bereits mehr als 143.000 Betroffene angeschlossen haben. Eine Anmeldung ist weiterhin möglich.
„Wer von der damaligen Preiserhöhung betroffen ist, sollte jetzt nicht länger warten. Die Anmeldung zur Sammelklage ist kostenlos und schnell erledigt. Im Erfolgsfall können angemeldete Verbraucherinnen und Verbraucher von der Klage profitieren, ohne selbst vor Gericht ziehen zu müssen“, erklärt Tim-Oliver Tettinger, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Der kostenlose Klage-Check zeigt mit wenigen Fragen, ob die Voraussetzungen für eine Teilnahme erfüllt sind.
Worum geht es?
Amazon erhöhte im September 2022 die Preise für bestehende Prime-Mitgliedschaften, ohne dass Kundinnen und Kunden der Änderung ausdrücklich zugestimmt hatten. Der monatliche Preis stieg von 7,99 auf 8,99 Euro, der Jahrespreis von 69 auf 89,90 Euro. Auch bei Prime Student wurden die Preise angehoben: von 3,99 auf 4,49 Euro monatlich beziehungsweise von 34 auf 44,90 Euro jährlich. Die Verbraucherzentrale NRW hält die damalige Preiserhöhung für rechtswidrig und hat deshalb im Dezember 2025 eine Abhilfeklage (umgangssprachlich Sammelklage) gegen Amazon eingereicht. Ziel ist, dass Amazon die zu viel gezahlten Beträge zurückerstattet. Denn ein Anbieter darf die Preise eines laufenden Abonnements wie Amazon Prime nur erhöhen, wenn eine wirksame Regelung im Vertrag das erlaubt, oder die Kundinnen und Kunden zustimmen.
Wer kann mitmachen?
Mitmachen können grundsätzlich alle, die bereits vor der Preiserhöhung im September 2022 einen laufenden Prime- oder Prime-Student-Vertrag hatten und die damalige Erhöhung mindestens einmal bezahlt haben. Es ist keine Voraussetzung, dass der Vertrag heute noch läuft. Wie viel Geld im Einzelfall bei erfolgreichem Verfahren zurückgefordert werden kann, hängt davon ab, wie lange der erhöhte Preis gezahlt wurde und ob monatlich oder jährlich bezahlt wurde. Derzeit können das bei jährlicher Zahlweise in etwa bis zu 80 Euro sein. Wer unsicher ist, ob die eigenen Voraussetzungen erfüllt sind, kann den kostenlosen Klage-Check der Verbraucherzentrale nutzen. Das Tool prüft mit wenigen Fragen, ob die Klage zum individuellen Fall passt. Im Anschluss erfahren Verbraucherinnen und Verbraucher, wie sie sich wirksam in das Klageregister eintragen können.
Was müssen Betroffene tun?
Wichtig: Die Klage läuft nicht automatisch für Betroffenen. Wer seine möglichen Ansprüche über das Verfahren geltend machen möchte, muss sich selbst beim Bundesamt für Justiz (BfJ) in das Klageregister eintragen. Die Anmeldung ist kostenlos und in wenigen Schritten erledigt. Ist das Verfahren erfolgreich, können angemeldete Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Ansprüche im Umsetzungsverfahren zurückfordern, ohne selbst eine eigene Klage gegen Amazon führen zu müssen.
Der Weg zur Sammelklage:
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Eines der traurigsten Dinge im Leben ist, dass ein Mensch viele gute Taten tun muss, um zu beweisen, dass er tüchtig ist, Aber nur einen Fehler zu begehen braucht, um zu beweisen, dass er nichts taucht. George Bernard Shaw „Viele der Misserfolge im Leben sind Menschen, die nicht erkannten, wie nahe sie dem Erfolg waren, als sie aufgaben.“ Thomas Alva Edison (1847–1931), amerikanischer Erfinder „Es kommt der Tag, der alles lösen wird.“ Friedrich von Schiller (1759–1805), deutscher Dichter Das Universum kommt ins Gleichgewicht, wenn zwei Augenpaare sich treffen, zwei Hände sich streifen, zwei Herzen sich berühren.“ |
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Asiatische Weisheit |
Harzer Roller erfreuten Besucher des Harzer Heimattages
Bad Grund/Blankenburg (kip) Der Harzklub-Hauptverband als Veranstalter des Harzer Heimattages als bedeutendes Fest der Brauchtumsgruppen des Harzklubs. In diesem Jahr fand dieser Heimattag in Blankenburg (Harz) statt. Die Brauchtumsgruppe „Harzer Roller“ des Harzklubs Bad Grund war einer der sechs Gruppen, die in diesem Jahr den Heimattag mit ihren Auftritten und Gesangdarbietungen bereicherte.
Die Grundner Brauchtumsgruppe in ihrer schmucken Tracht ist es gewohnt, auf großen Bühnen aufzutreten. Gekonnt führte während des Auftritts die ehemalige langjährige Jodlermeisterin Ellen Bredow mit launigen Ansagen durch das Programm der Grundner Sängerinnen und Sänger. Schnell sangen sie sich in die Herzen der aufmerksamen Zuhörer. Als Quartett wurde ebenso gesungen. Mit langanhaltendem Applaus wurden sie belohnt. Besonders feierlich wurde es auf diesem Heimattag als die Grundner Brauchtumsgruppe bei ihrem Bergmannstanz und mit dem vorgetragenen Steigerlied.
Der nächste Heimattag findet am 4. Juli 2027 in der Bergstadt Bad Grund (Harz) statt.
Foto Mandy Paustian, Harzklub Bad Grund
Versteckte Kosten bei der Wohnungssuche
MietSofort verlangt 79 Euro für Registrierung
Hannover (kip) Die Verbraucherznetrale Niedersachsen informiert: Die Beschwerden häufen sich: Nutzerinnen und Nutzer der Plattform mietsofort.de berichten von überraschenden Zahlungsforderungen. Um Kontaktdaten von Vermietern zu erhalten, hatten sie sich auf der Website registriert. Was sie nicht wussten: Laut Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen dafür 79 Euro anfallen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät, die Forderung nicht zu begleichen, den Vertragsschluss zu bestreiten und vorsorglich zu widerrufen.
Der Aufbau der Website ähnelt bekannten kostenlosen Immobilienportalen. Doch wer sich bei mietsofort.de registriert, soll 79 Euro für die Nutzung zahlen – unabhängig vom Erfolg der Wohnungssuche. „Wer online einen kostenpflichtigen Vertrag abschließt, muss eindeutig erkennen können, dass eine Zahlungspflicht entsteht“, erklärt Markus Hagge, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Das sei auf der Website mietsofort.de nicht der Fall: „Der Hinweis auf die Kosten ist unserer Ansicht nach nicht ausreichend hervorgehoben, der Bestellbutton falsch beschriftet.“ Ein Vertrag sei daher nicht zustande gekommen, so der Rechtsexperte.
Vertragsschluss bestreiten und vorsorglich widerrufen
Auch beim Widerrufsrecht sieht die Verbraucherzentrale Niedersachsen rechtliche Mängel. Nutzerinnen und Nutzer müssen bei der Registrierung bestätigen, auf ihr Widerrufsrecht zu verzichten. Da die Formulierung des Anbieters die gesetzlichen Anforderungen jedoch nicht erfüllt, wäre der Verzicht sogar im Falle eines Vertragsschlusses unwirksam. „Hinzu kommt, dass die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß gestaltet ist. Daher wäre ein Widerruf bis zu einem Jahr und 14 Tagen nach dem vermeintlichen Vertragsschluss möglich“, erklärt Hagge.
Betroffene sollten die Forderung daher nicht begleichen, sondern den Vertragsschluss bestreiten. Vorsorglich sollten sie zudem den Widerruf erklären und den Vertrag hilfsweise wegen Irrtums sowie arglistiger Täuschung anfechten. Dafür stellt die Verbraucherzentrale Niedersachsen auf ihrer Website eine Musterformulierung bereit.
Auch sei es ratsam, sämtliche Unterlagen, E-Mails sowie Screenshots des Bestellvorgangs oder der Website als Belege aufzubewahren, sollten weitere Forderungen oder Nachfragen kommen.
Bei Fragen hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video.
Winfried Kippenberg • Am Forstamt 6 • 37539 Bad Grund (Harz)
Tel. +49 (0)5327-2468
