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Aktuell

Ankündigungen • Berichte • Ausflüge/Reisen • Fotos

Biochemischer Verein Clausthal-Zellerfeld

Elke Blohm als Vorsitzende des Biochemischen Vereins wiedergewählt – nächste Veranstaltungen

 

Clausthal-Zellerfeld (kip) Vorsitzende Elke Blohm berichtete auf der Jahreshauptversammlung des Biochemischen Vereins Clausthal-Zellerfeld, dass dem Verein 86 Mitglieder angehören. Zu zwölf Treffen kamen die Mitglieder in Clausthal-Zellerfeld und in Osterode zusammen. Kassenwart Ulli Milas gab alle Einnahmen und Ausgaben im zurückliegenden Jahr bekannt und berichtete über den Kassenbestand. Auf Antrag der Kassenprüfer wurde der Vorstand einstimmig entlastet.

Die Mitglieder beantragten Wiederwahl, die einstimmig efolgte.

Im Polsterberger Hubhaus soll das Sommerfest gefeiert werden.

Ulli Milas bemüht sich um eine Veranstaltung im Höhlentherapiezentrum Bad Grund oder im Weltwald Harz. Der Vorstand wird sich um Referenten zu den Themen Schadstoffbelastung des Harzes und des Harzvorlandes und zu Heilkräutern bemühen.

Folgende Termine gibt der Verein inzwischen bekannt:

Am 8. August laden der Biochemische Verein Clausthal-Zellerfeld und die Osteoporose-Selbsthilfegruppe Bad Grund zu einer Wanderung durch den Weltwald Harz ein.

Am 25. August treffen sich die Mitglieder in Osterode-Freiheit, Hauptstraße (Freiheiter Hof) und am 8. September referiert Dr. Friedhart Knolle zu dem Thema Schmernetall im Harz in Clausthal-Zellerfeld.

Am 22. September wird eine gemeinsame Fahrt zu den Lavendelfeldern in Lage gemeinsam mit dem Biochemischen Verein Bergstadt Lautenthal unternommen.

Ergänzende Informationen werden rechtzeitig bekanntgegeben.

Vorstand des Biochemischen Vereins Clausthal-Zellerfeld:

Elke Blohm, Vorsitzende

Frau Bremer, stellvertretende Vorsitzende

Ulli Milas, Kassenwart

Elke Gruschka, Schriftführerin

Kloster Walkenried

Vortrag „Futuring Grube Samson. Geschichte(n) von Bergbau und Energie über 500 Jahre“
Vortrag von Christian Barsch im KlosterMuseum Walkenried am 17. Juli 2025 im Kloster Walkenried

Walkenried (ein/kip) Wie bringt man 500 Jahre Bergbaugeschichte mit der Zukunft zusammen? Am Donnerstag, den 17. Juli um 18 Uhr, gibt Christian Barsch, Leiter des Museums Grube Samson in St. Andreasberg, im Kloster Walkenried spannende Einblicke in die bewegte Vergangenheit, die Gegenwart und die Zukunft eines der eindrucksvollsten Montanstandorte im Harz. Dabei spielt die neue Bedeutung der Grube Samson seit der Verleihung des Welterbetitels für die Oberharzer Wasserwirtschaft 2010 eine besondere Rolle – Welterbestätten müssen erhalten und ihre Bedeutung für die Menschheitsgeschichte vermittelt werden.

 

In seinem Vortrag „Futuring Grube Samson“ nimmt Barsch die Zuhörerinnen und Zuhörer mit auf eine bildreiche Reise durch die Geschichte der Grube – vom historischen Bergbau bis hin zu heutigen Sanierungsarbeiten und künftigen Plänen für das Museumsensemble.

 

Der Abend ist Teil einer Vortragsreihe zum 15-jährigen Jubiläum der Erweiterung der UNESCO-Welterbestätte „Bergwerk Rammelsberg und Altstadt von Goslar“ um die Oberharzer Wasserwirtschaft, zu der auch das Kloster Walkenried und die Grube Samson gehören.

 

Termin: 17.07. | um 18.00 Uhr

Dauer: ca. 1 Stunde

Kosten: kostenfrei, Spenden sind willkommen

Ort: ZisterzienserMuseum Kloster Walkenried

 

 

VBZ Niedersachsen

Verbraucherzentrale Niedersachsen: e.on: Um 6.000 Euro bei Gaspreisbremse verrechnet 
Verbraucherzentrale rät, Jahresabrechnung genau zu prüfen 

  • e.on setzt Jahresverbrauchsprognose zu niedrig an und berechnet Entlastung falsch
  • Statt rund 6.000 Euro werden Verbraucher nur etwa 25 Euro gutgeschrieben 
  • Mit Blick auf Verjährung: Jahresabrechnung 2023 prüfen und gegebenenfalls zeitnah beanstanden

Hannover (vbz/kip) Die Verbraucherznetrale Niedersachsen teilt mit:   Die Gaspreisbremse sollte Verbraucherinnen und Verbraucher in der Energiekrise vor hohen Gaskosten schützen. Für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs 2023 galt ein Preisdeckel von 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Doch die Berechnung ist mitunter fehlerhaft, wie ein Fall der Verbraucherzentrale Niedersachsen zeigt: e.on verlangt wegen einer zu niedrigen Verbrauchsprognose rund 3.600 Euro zu viel. Ein Blick in die Jahresabrechnung 2023 ist daher sinnvoll, zumal eine Verjährungsfrist für die Beanstandung gilt. 

„Die Gaspreisbremse sollte die stark gestiegenen Energiepreise abfedern. Doch wenn Anbieter eine falsche Bemessungsgrundlage wählen, kann dies die Entlastung deutlich schmälern“, sagt René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Wie teuer solche Fehler werden können, muss ein Verbraucher aus Niedersachsen feststellen: e.on legte einen prognostizierten Jahresverbrauch von 100 kWh zugrunde. Bei einem Arbeitspreis von 44,31 Cent pro kWh ergibt das einen jährlichen Entlastungsbetrag von etwa 26 Euro. Monatlich wäre der Verbraucher mit 2,16 Euro entlastet worden. Korrekt wären jedoch rund 23.400 kWh als Jahresverbrauchsprognose, mithin ein Entlastungskontingent in Höhe von 18.720 kWh. Somit hätte sich ein Entlastungsbetrag in Höhe von rund 6.000 Euro jährlich und rund 500 Euro monatlich ergeben. „Angesichts des verhältnismäßig hohen Arbeitspreises entgeht dem Verbraucher bei dem Preisdeckel von 12 Cent pro Kilowattstunden also eine entsprechend hohe Summe“, sagt der Experte. Erst nach mehreren Schreiben der Verbraucherzentrale Niedersachsen korrigierte e.on die Jahresabrechnung nach insgesamt 16 Monaten.

Jahresabrechnung zeitnah prüfen
„Der beschriebene Fall ist zwar ein besonders drastisches Beispiel für eine fehlerhafte Berechnung, grundsätzlich kommen Mängel aber immer wieder vor“, merkt Zietlow-Zahl an. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen empfiehlt daher, die Jahresabrechnung für 2023 genau zu prüfen. Bedeutsam ist dabei die Jahresverbrauchsprognose. Diese sollte mit dem Jahresverbrauch aus der Jahresabrechnung 2022 übereinstimmen. Ist dies nicht der Fall, sollte eine Korrektur geordert werden und das möglichst zeitnah. Denn: Es gilt eine Verjährungsfrist. Ab Rechnungsstellung haben Verbraucherinnen und Verbraucher drei Jahre Zeit, die Rechnung zu beanstanden. Wer Hilfe bei der Prüfung benötigt, kann die kostenfreie Kurzberatung Energielieferverträge der Verbraucherzentrale Niedersachsen nutzen:  www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/beratung/u

 

 

 

VBZ Niedersachsen


Bilanz 2024: Verbraucherberatung weiter stark gefragt

Gesicherte Finanzierung ermöglicht langfristige Planung 

  • Nachfrage nach unabhängiger Beratung und Information bleibt hoch
  • Vorstandsvorsitzender Randolph Fries blickt optimistisch in die Zukunft: Gesicherte Finanzierung ermöglicht etwa Ausbau der Verbandsklagen und Umzug in Hannover
  • Unlautere Methoden der Anbieter: Tarnen, tricksen, täuschen kommt in Mode

Hannover 03.07.2024 (ein/kip) Die Verbraucherzentrale (VBZ) Niedersachsen teilt mit: – Die Jahresbilanz 2024 fällt positiv aus: Rund 176.000 Verbraucherinnen und Verbraucher nutzten die Angebote der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Das entspricht etwa dem Vorjahresniveau. Bei der Jahrespressekonferenz gab die Verbraucherzentrale Niedersachsen zudem einen positiven Ausblick. Dank der seit Ende 2024 gesicherten Finanzierung sind weitere Stellen, etwa zur Stärkung der Verbandsklagen, sowie ein Umzug in größere, barrierefreie Räume geplant: Voraussichtlich ab 2026 können Verbraucherinnen und Verbraucher die Beratungs- und Informationsangebote am neuen Standort in Hannover nutzen.

„Das vergangene Jahr war ein gutes Jahr für den Verbraucherschutz in Niedersachsen. Dank der Änderung des Glücksspielgesetzes ist die Finanzierung der Verbraucherzentrale jetzt solide aufgestellt. Das gibt uns und den Kolleginnen und Kollegen, die sich jeden Tag unermüdlich für die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher einsetzen, Planungssicherheit“, erklärte Randolph Fries, Vorsitzender des Vorstands der Verbraucherzentrale Niedersachsen, bei der heutigen Vorstellung der Jahresbilanz 2024 in Hannover. Wie wichtig diese Sicherheit sei, zeige erneut die hohe Nachfrage. „Mit rund 176.000 Verbraucherkontakten konnten wir das sehr gute Niveau des Vorjahres in etwa halten. Jetzt geht es darum, unsere Angebote bedarfsgerecht auszubauen und zu verstetigen“, so Fries. Am Standort Hannover können sich Verbraucherinnen und Verbraucher zudem auf größere, barrierefreie Beratungsräume freuen: Voraussichtlich Anfang 2026 sei der Umzug der Geschäfts- und Beratungsstelle zum Georgsplatz/ Ecke Landschaftsstraße geplant.

Tarnen, tricksen und täuschen kommt in Mode
Petra Kristandt, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, stellte aktuelle Schwerpunkte aus der Beratung vor: „Ob Reisebuchung, Social-Media-Shopping oder Online-Dienstleistungen – wir beobachten, dass unlautere Methoden der Anbieter zunehmen. Tarnen, tricksen und täuschen kommt immer mehr in Mode.“ Insbesondere bei digitalen Angeboten können sich Verbraucherinnen und Verbraucher auf nichts verlassen. „Mit manipulativen Designs, wie Zeitdruck erzeugenden Anzeigen oder angeblichen Superrabatten, werden Kaufentscheidungen gezielt beeinflusst“, kritisiert Kristandt. Hier müsse auf europäischer Ebene nachgebessert werden. Manipulative Website- und App-Gestaltungen müssen branchenübergreifend klar definiert und einheitlich untersagt werden. Auffallend seien zudem Beschwerden zum Social-Media-Vertrieb. „Vieles wird versprochen, mit Vorteilspreisen und Gratisangeboten gelockt. Doch oft trügt der schöne Schein. Geliefert wird minderwertige Massenware aus Fernost, Verbraucherrechte werden ignoriert“, so Kristandt. 

Um gegen unlautere Geschäftspraktiken gezielt vorzugehen, will die Verbraucherzentrale Niedersachsen Abmahnungen und Verbandsklagen zukünftig verstärkt nutzen. 

Den Jahresbericht 2024, weitere Informationen und aktuelle Fallbeispiele unter  www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/bilanz2024 

 

 

 

VBZ Niedersachsen

Stromsparen mit System: Neues Energielabel ist nur ein Baustein für niedrigere Kosten

Hannover (ein/Kip) Die Verbraucherzentrale Niedersachsen teilt mit:  – Wer neue Elektrogeräte wie Waschmaschinen oder Kühlschränke kauft, achtet oft auf die Energieeffizienz – und orientiert sich dabei am EU-Energielabel. Seit dem 20. Juni 2025 gibt es auch ein Label für Smartphones und Tablets. Doch allein darauf zu setzen, genügt nicht. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen zeigt, worauf im Alltag zu achten ist,  um Energie zu sparen und Stromkosten zu senken.

Das neue EU-Energielabel für Smartphones und Tablets zeigt nicht nur die Energieeffizienz an, sondern informiert auch über Haltbarkeit und Reparierbarkeit. „Damit können Verbraucherinnen und Verbraucher gezielt auf langlebige Modelle setzen“, erklärt Andreas Holtgrave, Energieexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Wer Geräte länger nutzt oder repariert, statt sie frühzeitig zu ersetzen, spart Energie – und entlastet gleichzeitig Umwelt und Geldbeutel.

Um den Stromverbrauch im Haushalt spürbar zu senken, genügt es jedoch nicht, nur auf neue Labels zu achten. „Besonders jetzt, zum Start der Ferienzeit, lohnt es sich, Stromfresser im Haushalt aufzuspüren und die eigene Abwesenheit sinnvoll vorzubereiten“, rät Holtgrave. Dafür hat er praktische Tipps parat.

Strom sparen im Urlaub: Geräte komplett vom Netz trennen
Wer in den Urlaub fährt, sollte alle nicht benötigten Elektrogeräte vom Stromnetz trennen – denn auch im Standby-Modus verbrauchen sie weiterhin Energie. „In einem Drei-Personen-Haushalt können bis zu 20 Prozent der Stromkosten allein durch den Leerlaufbetrieb entstehen“, warnt Holtgrave. Dabei ist der Stromverbrauch oft unsichtbar: Viele Geräte ziehen auch dann Strom, wenn keine Anzeige leuchtet.

Vor allem bei längerer Abwesenheit lohnt sich ein kritischer Blick auf Computer, Spielekonsolen, Router, Repeater oder Festnetztelefone. Ein komplettes Ausschalten ist meist problemlos möglich. „Mit einer abschaltbaren Mehrfachsteckdose geht das ganz einfach – und gleich mehrere Geräte sind mit einem Handgriff stromfrei“, rät der Experte.

Nicht nur bei Abwesenheit: Die Heizung pausiert im Sommer
Warmhalten kostet Energie. Im Sommer sollte sich die Heizung im Sommerbetrieb befinden, da es keinen Heizwärmebedarf gibt. Alle Heizungspumpen zur Wärmeverteilung sind dann abgeschaltet. Auch die Warmwasserbereitung mit elektrischen Warmwasserspeichern, wie Untertischgeräten, sollte während längerer Abwesenheiten vom Stromnetz genommen werden.

Kühlschrank im Urlaub? Am besten abschalten
Wer es schafft, seine Vorräte im Kühlschrank vor den Ferien aufzubrauchen, kann das Gerät anschließend ausschalten. Wer Gefriergeräte besitzt, kann die Gelegenheit außerdem zum Abtauen nutzen. Das spart Energie, denn eine Eisschicht von einem Zentimeter kann den Stromverbrauch um bis zu 15 Prozent erhöhen. „Allein mit diesen einfachen Handgriffen kann man sein Zuhause vor dem Urlaub in den Standby-Modus versetzen – gut für die Umwelt und den Geldbeutel“, fasst der Experte zusammen. 

Jetzt persönlichen Beratungstermin vereinbaren 
Bei Fragen zum Einsparen von Heizenergie und Strom hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot weiter. Die unabhängigen Energiefachleute der Verbraucherzentrale bieten kostenlose Beratungsgespräche an über 80 Beratungsstützpunkten in Niedersachsen:  https://verbraucherzentrale-energieberatung.de/beratung/stationaere-beratung/ 

Termine können unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 809 802 400 vereinbart werden.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

 

 

 

Siedlergemeinschaft Grüne Tanne Bad Grund

Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ knobelt am 17. Juli 2025

 

Bad Grund (kip) Zu einem Knobelnachmittag lädt die Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ zu Donnerstag, 17. Juli, 15.00 Uhr, im Vereinsraum „Altes Rathaus“ in Bad Grund, Markt 18, ein. Diese Knobelnachmittage finden wieder regelmäßig jeden dritten Donnerstag im Monat statt..

Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

Weitere Informationen gibt gern Vorsitzender Jürgen Knackstädt, Telefon (05327) 2210.

Verbraucherzentrale Niedersachsden

 

Ranger Marketing: Ärger mit Haustürvertrieb 
Verbraucherzentrale erhält immer wieder Beschwerden

 

  • Im Auftrag großer Telekommunikationsunternehmen: Vertriebler der Ranger Marketing & Vertriebs GmbH verschaffen sich unter Vorwand Zugang zur Wohnung
  • Verbraucherzentrale Niedersachsen rät, Vertriebler nicht hereinzulassen
  • Wer überrumpelt wurde, kann Vertrag vorsorglich widerrufen und anfechten

 

 

Hannover, 26.06.2025 (ein/kip) Die Verbraucherzentrale Nieersachsen teil mit: Ungebeten aber dennoch zu Gast – die Direktvermarkter von Telekommunikationsprodukten sorgen immer wieder für Ärger: Vertreter stehen schneller als gedacht im Hausflur, fragen nach persönlichen Daten oder schließen, wie im vorliegenden Fall, ungefragt ein Festnetztelefon an den Router des Verbrauchers an. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen gibt Tipps, was bei Haustürgeschäften zu tun ist und wie sich Betroffene gegen untergeschobene Verträge wehren können.

Mit Klingeln und lautstarkem Klopfen drängen zwei Mitarbeiter der Ranger Marketing GmbH einen niedersächsischen Verbraucher dazu, seine Tür zu öffnen. Sie geben vor, den Router prüfen zu müssen, da ein zwingender Anbieterwechsel bevorstehe. Der Verbraucher verweigert den Zutritt. Er bietet an, die Seriennummer des Routers abzufotografieren und holt weitere Unterlagen. Währenddessen treten sie ein und setzen sich an den Tisch. Sie erfragen weitere Daten und schließen ungefragt ein Telefon an den Router an, um an die Festnetznummer zu gelangen. Als der Verbraucher nach seiner IBAN für den neuen Vertrag gefragt wird, fordert er die Vertriebler schließlich auf zu gehen – mit Erfolg.

Solche Begegnungen sind kein Einzelfall: „Wir erhalten immer wieder Beschwerden über teils aggressives Verhalten von Vertriebsmitarbeitenden, die im Auftrag großer Telekommunikationsanbieter aktiv sind“, erklärt Jana von Bibra, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Verboten ist der Haustürvertrieb an sich nicht. Aber sich gegen den ausdrücklichen Willen Zutritt zur Wohnung zu verschaffen, kann strafbar sein“, sagt die Expertin und führt an: „Fälle wie diese zeigen, dass der Gesetzgeber hier nachbessern muss. Analog zu Werbeanrufen sollte Haustürwerbung nur erlaubt sein, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher ihr vorab ausdrücklich zugestimmt haben.“ Um nicht überrumpelt zu werden, rät die Verbraucherzentrale Niedersachsen grundsätzlich, bei Haustürgeschäften sehr vorsichtig zu sein.

Steht jemand Unbekanntes vor der Tür, sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher immer den Dienstausweis zeigen lassen. Zur Verifizierung eignet sich auch die entsprechende Rufnummer des auftraggebenden Telekommunikationsanbieters sowie dessen Originalschreiben, das Vertreter dabei haben sollten. In der Regel führen sie auch einen QR-Code mit sich, der auf die entsprechende Website führt und Name sowie Foto der Person angibt.

Im Zweifelsfall: Widerrufen, Nachweis fordern und Vertrag anfechten
Wer nach einem Haustürgespräch Sorge hat, dass ungewollt ein Vertrag zustande gekommen ist, kann auch dagegen etwas tun: „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten einen Nachweis des angeblichen Vertragsschlusses fordern und vorsorglich widerrufen“, rät die Expertin. Der Anbieter ist verpflichtet, den Vertragsschluss nachzuweisen und muss ein 14-tägiges Widerrufsrecht einräumen. Wurde nicht ordnungsgemäß darüber informiert, verlängert sich die Frist auf ein Jahr und 14 Tage, so von Bibra. 

Weitere Informationen und ein kostenloser Musterbrief für den Widerruf auf 
www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/haustuergeschaefte Bei Fragen hilft die kostenlose Beratung der Verbrauchraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video.

Verbraucherzentrale Niedersachsden

iVisa.com: UK-Reisegenehmigung zum fünffachen Preis
Verbraucherzentrale warnt vor Abzocke durch Drittanbieter

  • Reisende nach UK sollten Elektronische Reisegenehmigung (ETA) nur auf der
    offiziellen Seite beantragen: https://www.gov.uk/eta
  • Rund 100 statt 19 Euro: Anbieter wie iVisa.com fordern deutlich überhöhte Preise
  • Widerruf wegen sofortiger Übermittlung der Daten meist nicht möglich; Dienst bietet keinen Mehrwert für Verbraucherinnen und Verbraucher

 

Hannover, 27.06.2025 (ein/kip) Die Verbraucherzentrale Niedersachsen informiert über „Wer einen London-Trip oder Urlaub in Schottland plant, sollte aufpassen: Seit April benötigen EU-Bürger eine elektronische Reisegenehmigung (ETA), um nach Großbritannien einzureisen. Bei einer Online-Suche zum Thema wird iVisa mit der deutschsprachigen Website https://de.ivisa.com durch Werbeanzeigen prominent dargestellt. Die Beantragung läuft ähnlich wie auf der offiziellen Seite – nur die Kosten sind mit rund 100 Euro fünfmal höher. Einen Mehrwert haben Nutzerinnen und Nutzer nicht, ein Widerruf ist meist nicht möglich. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor Online-Services dieser Art.“

Für eine Einreise nach Großbritannien ist seit April 2025 eine ETA erforderlich. Die Beantragung erfolgt über die Website der britischen Regierung und kostet etwa 19 Euro. „Anbieter wie iVisa nutzen aus, dass viele Verbraucherinnen und Verbraucher den regulären Preis nicht kennen und die geforderten rund 100 Euro daher bezahlen“, erklärt Markus Hagge, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Einen Mehrwert bietet der Anbieter nicht. „Letztlich zahlen Nutzerinnen und Nutzer – ohne es zu wissen – nur für die Weiterleitung ihrer Daten“, so Hagge. Über die offizielle Website sei die Beantragung ebenso einfach und schnell möglich.

Fällt der hohe Aufpreis schließlich auf, ist es meist zu spät: Ein Widerruf ist in der Regel ausgeschlossen, sobald die Leistung erbracht wurde – also mit Übermittlung der Daten.

Masche nicht neu – Risiken bei ETA aber besonders groß
Das Geschäftsmodell ist nicht neu: Seit Langem gehen bei den Verbraucherzentralen Beschwerden zu Anbietern ein, die Online-Services mit hohem Preisaufschlag anbieten. Betroffen sind etwa Dienste wie der Nachsendeauftrag, die Beantragung von Behördendokumenten oder Schufa-Auskünfte. Teilweise werden die Originalwebseiten bewusst nachgeahmt und sogar eigentlich kostenlose Leistungen zu hohen Preisen angeboten.

Ärgerlich ist diese Masche immer, bei Reisegenehmigungen – auch für andere Länder – sollten Verbraucherinnen und Verbraucher aber besonders aufmerksam sein. „Da für die Beantragung sensible Daten wie ein Foto des Reisepasses und Kreditkartendaten übermittelt werden müssen, ist die Gefahr für einen Missbrauch besonders groß“, warnt Hagge. Neben überteuerten „Vermittlungsportalen“ gebe es auch betrügerische 
Webseiten, die Daten abfischen. Daher sollten sich Reisende vor einer Beauftragung immer vergewissern, auf der Originalwebseite der jeweiligen Regierung zu sein. Für UK ist das: www.gov.uk/guidance/apply-for-an-electronic-travel-authorisation-eta

Eine Übersicht überteuerter Online-Dienste bietet die Verbraucherzentrale unter: 
www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/kostenfalle-private-dienstleister   

Bei Fragen hilft die kostenlose Beratung der Verbrauchraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video.

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