Back to Top

Aktuell

Ankündigungen • Berichte • Ausflüge/Reisen • Fotos

Gemeinde Bad Grund

Weihnachtsbaum-Sammlung in der Gemeinde Bad Grund am 21. und 22. Januar 2026

 

Gemeinde Bad Grund (kip) Die Kreisabfallwirtschaft Göttingen sammelt Weihnachtsbäume ein am Mittwoch, 21. Januar 2026, an den Sammelplätzen in der Bergstadt Bad Grund Parkplatz „Am Georg-Stollen“, Parkplatz „Hilfe Gottes“ und am DRK-Kindergarten, in Windhausen auf Tiemanns Hof, in Gittelde vor dem Festplatz und in Badenhausen auf dem Wendeplatz am Naturfreundehaus.

Am Donnerstag, 22. Januar 2026, wird die Sammlung in Eisdorf am Steinweg/Schützenplatz/Reithalle und in Willensen am Feuerwehrlöschteich durchgeführt.

Die Weihnachtsbäume sind vollständig abgeschmückt am Vorabend der Sammlung am jeweiligen Sammelplatz abzulegen.

Siedlergemeinschaft "Grüne Tanne" Bad Grund

 

Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ knobelt am 15. Januar 2026

 

Bad Grund (kip) Zu einem Knobelnachmittag lädt die Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ zu Donnerstag, 15. Januar 2026, 15.00 Uhr, im Vereinsraum „Altes Rathaus“ in Bad Grund, Markt 18, ein. Diese Knobelnachmittage finden wieder regelmäßig jeden dritten Donnerstag im Monat statt..

Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

Weitere Informationen gibt gern Vorsitzender Jürgen Knackstädt, Telefon (05327) 2210.

Gebet

Neujahrsgebet des Pfarrers von St. Lamberti zu Münster aus dem Jahre 1883

Bad Grund (kip) Dieses im Jahr 1883 gehaltene Gebet könnte noch heute mit nur geringfügigen Änderungen auch gehalten werden. Das Gebet träfe auch heute noch zu.

Herr, setze dem Überfluss Grenzen
und lasse die Grenzen überflüssig werden.

Lasse die Leute kein falsches Geld machen
und auch das Geld keine falschen Leute.

Nimm den Ehefrauen das letzte Wort
und erinnere die Männer an ihr erstes.

Schenke unseren Freunden mehr Wahrheit
und der Wahrheit mehr Freunde.

Bessere solche Beamte, Geschäfts- und Arbeitsleute,
die wohl tätig, aber nicht wohltätig sind.

Gib den Regierenden gute Deutsche
und den Deutschen eine gute Regierung.

Herr, sorge dafür, dass wir alle in den Himmel kommen
aber nicht sofort.

 

VBZ Niedersachsen

Verbraucherzentrale mahnt Telekom ab

Drohszenario soll von Kündigung abhalten 

Hannover/Bad Grund (ein/kip) Die Verbraucherzntrlge informiert: Kundinnen und Kunden, die ihren Laufzeitvertrag auf telekom.de kündigen möchten, brauchen starke Nerven: Laut Infobox auf der Website riskieren sie damit den Verlust der eigenen Mobilfunknummer und teure Gebühren im Ausland. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Niedersachsen ist die Gestaltung des Kündigungsformulars manipulativ und verstößt gegen den Digital Services Act. Sie hat die Telekom Deutschland GmbH daher abgemahnt. Das Unternehmen wurde aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

„Sind Sie sicher, dass Sie das riskieren wollen?“ heißt es in einem magentafarbenen Kasten auf telekom.de, wenn Kundinnen und Kunden anklicken, ihren Laufzeitvertrag kündigen zu wollen. Darunter werden die möglichen Risiken benannt – vom Verlust der eigenen Mobilfunknummer über möglicherweise teure Gebühren im Ausland bis zu schlechtem Empfang und Verbindungsabbrüchen. „Unserer Ansicht nach ist die Darstellung manipulativ. Kundinnen und Kunden sollen beeinflusst und von ihrem Kündigungsvorhaben abgehalten werden“, kritisiert Jana von Bibra, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Damit verstoße die Telekom GmbH gegen die Vorgaben des Digital Services Act. „Im Online-Handel dürfen Dark Patterns dieser Art nicht eingesetzt werden – also Praktiken und Designs, mit denen Nutzerinnen und Nutzer getäuscht, manipuliert oder in ihrer Entscheidungsfreiheit eingeschränkt werden“, erklärt von Bibra. Doch genau das passiere auf der Webseite der Telekom durch die Frage sowie die Aufzählung möglicher Folgen einer Kündigung.

Aufgezeigte „Risiken“ aus der Luft gegriffen

Hinzu kommt, dass die vermeintlichen Risiken Verbraucherinnen und Verbraucher über ihre Rechte täuschen: Schon der Hinweis „Ihre Mobilfunknummer könnte verloren gehen: Wollen Sie Ihre vertraute Nummer wirklich aufgeben?“, erwecke einen völlig falschen Eindruck. „Laut Telekommunikationsgesetz müssen Anbieter sicherstellen, dass Kundinnen und Kunden – sofern sie dies wünschen – ihre Rufnummer trotz Kündigung behalten können“, so die Rechtsexpertin. Auch der Hinweis auf mögliche teure Gebühren im europäischen Ausland führe in die Irre: Die Roaming-Verordnung gilt unabhängig vom gewählten Tarif und Anbieter und untersagt, bei EU-Roaming zusätzliche Entgelte im europäischen Ausland zu verlangen. Sollte sich die Telekom Deutschland GmbH weigern, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben und auf manipulative Darstellungen dieser Art zukünftig zu verzichten, wird die Verbraucherzentrale weitere rechtliche Schritte einleiten.

 

VBZ Niedersachsen

Energieverträge ohne Zustimmung

Verbraucherzentrale erhält vermehrt Beschwerden

Hannover/Bad Grund (ein/kip) Die Verbraucherzentrale Niedersachsen informiert: Unerlaubte Anrufe, erfundene Kundendaten und Vertragsbestätigungen trotz klarer Ablehnung: In letzter Zeit häufen sich wieder Fälle untergeschobener Energieverträge. Die Verbraucherzentrale warnt daher vor aufdringlichen Anbietern und klärt, wie sich Betroffene schützen können.

„Uns liegen mehrere Fälle vor, in denen Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich erklärt haben, keinen Vertrag abschließen zu wollen – dennoch erhielten sie im Anschluss Vertragsunterlagen oder -bestätigungen“, erklärt René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Besonders kurios sind Fälle, in denen die übermittelten Daten offensichtlich frei erfunden sind. Dazu gehören falsche Zählernummern, fiktive Geburtsdaten und unzutreffende Kontaktinformationen.“ Mehrere Betroffene melden zudem, dass sie wiederholt von Vertretern angerufen wurden. Erfolgen solche Anrufe unangekündigt, können sie der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Die Behörde geht gegen unerlaubte Telefonwerbung vor und kann Bußgelder verhängen.

Verträge bestreiten, Versorger informieren

Energieverträge können ausschließlich in Schriftform abgeschlossen werden. Das bedeutet, sowohl das Angebot als auch die Annahmeerklärung müssen schriftlich vorliegen. Mündliche Zusagen oder Aussagen am Telefon führen nicht zu einem wirksamen Vertragsabschluss. „Trotzdem raten wir dringend dazu, untergeschobene Verträge umgehend zu bestreiten. Betroffene sollten unmittelbar ihren aktuellen Energieversorger kontaktieren und klarstellen, dass kein Vertragswechsel gewünscht ist. Insbesondere bei Stromverträgen ist ein Wechsel mittlerweile sehr schnell durchgeführt und kann in der Regel nicht rückgängig gemacht werden“, hält der Experte fest. Auch sollten eingehende E-Mails und Briefe genau geprüft werden. Denn wichtige Schreiben wie Vertragsbestätigungen werden schnell übersehen, weil sie häufig wie Werbung aussehen.

Verhaltenstipps an Haustür und Telefon

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten ungebetenen Vertretern grundsätzlich keinen Zutritt zum eigenen Grundstück gewähren. Weigern sich die Personen trotz Aufforderung zu gehen, kann zur Unterstützung die Polizei gerufen werden. Auch am Telefon ist Vorsicht geboten: Wer unerwünscht angerufen wird, sollte das Gespräch sofort beenden und keinerlei persönliche Daten bestätigen oder preisgeben. Dieses konsequente Vorgehen hilft, sich vor untergeschobenen Verträgen und unseriösen Geschäftspraktiken zu schützen.

Bei Fragen hilft die Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/beratung

 

VBZ Niedersachsen

Beratungs-Special: Rundfunkbeitrag 

Kostenlose Hotline am 11. Dezember 2025 

Hannover (ein/kip) Die Verbraucherzentrale Niedersachsen gibt folgenden Terminhinweis: Der Start ins Studium oder in die Ausbildung geht für viele junge Leute mit einem Umzug in eine neue Stadt einher. Mit der Anmeldung dort kommt meist auch ein Schreiben vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice – und damit häufig viele Fragen: Wie läuft der Rundfunkbeitrag in einer Wohngemeinschaft? Zählt ein Zimmer im Studierendenwohnheim als eigene Wohnung mit Beitragspflicht, und was gilt, wenn Auszubildende und Studierende BAföG erhalten? 

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen bietet daher ein  Beratungs-Special für Auszubildende und Studierende  an: Am  Donnerstag, dem 11. Dezember 2025, von 10.00 bis 18.00  Uhr können sich Interessierte unter  0511 91196-98  individuell beraten lassen und alle Fragen rund um den Rundfunkbeitrag klären. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. 

Weitere Informationen unter: 
www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/veranstaltungen/rundfunkbeitrag 
 

Siedlergemeinschaft "Grüne Tanne" Bad Grund

In gemütlicher Runde haben Siedlerfreunde Jahresabschluss gefeiert

 

Bad Grund (kip) Zur traditionellen Jahresabschlussfeier trafen sich die Mitglieder der Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ mit ihren Partnern im vereinseigenen „Schützenhaus im Teufelstal“. Vorsitzender Jürgen Knackstädt kündigte mit der Handglocke seine Begrüßung an. Er freute sich über den alljährlich großen Zuspruch zu dieser Zusammenkunft. Seinen Jahresrückblick kündigte der Vorsitzende für die Jahreshauptversammlung an. Die Erfahrung zeigt, daß das Gespräch mehr als bisher gesucht werde. Deshalb habe er auch kein Programm vorbereitet.

Noch vor der Jahreshauptversammlung treffen wir uns zum Neujahrsempfang unserer Gemeinschaft am 11. Januar 2026 im Schützenhaus im Teufelstal. Gemeinsam wollen wir das neue Jahr begrüßen. Anmeldungen werden ab sofort entgegengenommen.

Dankesworte richtete Jürgen Knackstädt an alle Vorstandsmitglieder und an alle ehrenamtlichen Helfer und Helferinnen.

Mit guten Wünschen für die Adventswochen und zum Fest beendete er seine herzliche Begrüßung. Danach eröffnete er die Kaffeetafel an den festlich geschmückten Tischen. Für die Vorbereitung der Feier mit dem weihnachtlichen Schmuck der Tische und Räume dankte er Ralf Räkel mit seinem Team.

Froh gelaunt saß die Siedlerfamilie zusammen. Schnell vergingen die Stunden. Zum Abend wurden lecker belegte Wurst- und Käsebrote gereicht. Überall zufriedene Gesichter. Mit diesem gemeinsamen Essen klang die harmonische Jahresabschlussfeier aus.

 

Foto

BG 829 (2) oder BG 829 (3)

Vorsitzender Jürgen Knackstädt begrüßt alle Mitglieder mit ihren Partnern zur Jahresabschlussfeier im Schützenhaus.

Zwergenbrunnen Bad Grund

Zwergenbrunnen zum Weihnachtsfest geschmückt

 

Bad Grund (kip) Inzwischen ist es Tradition, dass alljährlich zu Advent und somit zu Weihnachten der Zwergenbrunnen vor der mächtigen St. Antonius-Kirche festlich mit Tannengrün und roten Schleifen geschmückt wird. Die Spitze dieses schmucken Brunnens krönt ein goldener Stern.

Einwohner und Gäste werden wieder vom geschäftlichen Treiben innehalten. Für eine kurze Zeit kommt bei ihnen Freude auf. Sie vergessen den Alltagsstress.

Wochen vorher beginnen ehrenamtliche Helferinnen und Helfer mit den Vorbereitungen zum Schmücken des Brunnens. Das geholte Tannengrün wird um die Bögen gebunden, die den Zwergenbrunnen überspannen. Am Tag vor dem 1. Advent werden mit einem Trecker in Begleitung vieler helfenden Hände die vorbereiteten Bögen zum Zwergenbrunnen geschafft. Mehrstündige Arbeit für den Aufbau sind dann noch nötig bis das Werk vollbracht ist und der Zwergenbrunnen sein weihnachtliches Aussehen hat. Zum krönenden Abschluss wird die Brunnenspitze mit einem großen goldenen Stern verziert. Auch die entsprechende Beleuchtung verschönert dieses Kunstwerk.

Erstmals wurde während der Aufbauarbeiten für das leibliche Wohl gesorgt.

Nach Vollendung der Arbeiten strahlt nicht nur der Stern auf dem geschmückten Brunnen sondern auch viele zufriedene Gesichter begutachten die gelungene Arbeit. Dank sei den Helferinnen und Helfern ausgesprochen.

 

Fotos

BG 582 o 608

Der Zwergenbrunnen im weihnachtlichem Glanz.

 

Seite 4 von 79