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Streitfall statt Hochzeitsreise Wenn sich bei der Online-Buchung von selbst die Reisedaten ändern Hannover (ein/kip) Die Verbraucherzentrale Niedersachsen teilt mit<. Während der Online-Buchung ändert sich plötzlich das Reisedatum. Das ist einem Ehepaar aus Niedersachsen passiert. Als sie den Fehler bemerken, ist die Reise bereits gebucht. Am Ende lenkt der Reiseveranstalter ein und erstattet die Hälfte der Stornokosten. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät: Wer jetzt noch ein Angebot für die Herbstferien sucht, sollte bei der Online-Buchung jeden einzelnen Schritt und die Buchungszusammenfassung genau kontrollieren. Ein Paar aus Niedersachsen will auf der Website ‚ab-in-den-urlaub.de‘ des Online-Reisevermittlers Invia Travel Germany GmbH seine Hochzeitsreise buchen. Von einem Buchungsschritt zum nächsten ändert sich nach Angaben der Verbraucher plötzlich und ohne eigenes Zutun das ausgewählte Reisedatum. Die Betroffenen bemerken den Fehler zunächst nicht und schließen die Buchung ab – die Überraschung folgt mit der Buchungsbestätigung. Besonders bemerkenswert: Das Paar wiederholt im Anschluss jeden einzelnen Buchungsschritt, wobei der Fehler erneut auftritt. Mit Hilfe einer Videoaufzeichnung dokumentieren sie den Vorgang. Dennoch sieht der Reiseveranstalter LMX Reiseservice GmbH keinen Grund für eine Rückerstattung und besteht auf Bezahlung der vollständigen Stornokosten. Mit Hilfe der Verbraucherzentrale Niedersachsen kommt es schließlich zu einer Einigung. Das Paar muss nur die Hälfte der Stornokosten bezahlen. Nicht vorschnell buchen„Verbraucherinnen und Verbraucher sollten bei Online-Buchungen jeden Schritt sorgfältig prüfen und insbesondere die abschließende Buchungsübersicht genau kontrollieren“, rät Tiana Schönbohm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Gerade bei Reisebuchungen können kleine Abweichungen bei Datum, Reiseziel oder Personenzahl erhebliche finanzielle Folgen haben. Hinzu kommt, dass es bei Verträgen über Pauschalreisen, Hotelbuchungen und Flugtickets kein gesetzliches Widerrufsrecht gibt. „Auch sollte sich niemand zu einer Buchung drängen lassen“, fügt Schönbohm hinzu. „Mit Aussagen wie ‚Nur für kurze Zeit!‘ oder ‚Nur noch ein Zimmer verfügbar!‘ versuchen Reiseportale nicht selten Druck aufzubauen.“ Richtig reagierenWer einen Fehler nach der Buchung bemerkt, sollte umgehend den jeweiligen Reiseanbieter beziehungsweise -vermittler schriftlich per Einwurfeinschreiben kontaktieren und den geschlossenen Vertrag wegen Irrtums anfechten. Wichtig ist dabei, auch Beweise wie Screenshots oder besser noch Bildschirmvideos zu sammeln. Wenn ein Anbieter nachweisbar für einen technischen Fehler in seinem Buchungssystem verantwortlich ist, kann bei gebuchten Pauschalreisen außerdem Ersatz für den dadurch entstandenen Schaden gefordert werden. Im Streitfall bliebe jedoch nur eine gerichtliche Klärung. Bei Fragen hilft die – vor Ort, telefonisch und per Video. |
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„Kraft ohne Weisheit stürzt durch die eigene Wucht.“ |
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Horaz (65 v. Chr.–8 v. Chr.), römischer Dichter |
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„Nur wo Du zu Fuß warst, bist Du wirklich gewesen.“ |
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Johann Wolfgang Goethe (1749–1832), Dichter, Politiker und Naturforscher |
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„Was du tun kannst oder träumst, es zu können, das beginne.“ |
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Johann Wolfgang Goethe (1749–1832), Dichter, Politiker und Naturforscher |
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„Das Leben zu verschönern heißt, ihm ein Ziel zu geben.“ |
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José Martí (1853–1895), kubanischer Dichter |
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„Am Ende stellt sich die Frage: Was hast du aus deinem Leben gemacht? Was du dann wünschst, getan zu haben, das tue jetzt.“ |
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Erasmus von Rotterdam (1466–1536), Theologe, Philosoph, Philologe |
Die Selbstkritik hat viel für sich.
Gesetzt den Fall, ich tadle mich:
So hab ich erstens den Gewinn,
Daß ich so hübsch bescheiden bin;
Zum zweiten denken sich die Leut,
Der Mann ist lauter Redlichkeit;
Auch schnapp ich drittens diesen Bissen
Vorweg den andern Kritiküssen;
Und viertens hoff ich außerdem
Auf Widerspruch, der mir genehm.
So kommt es denn zuletzt heraus,
Daß ich ein ganz famoses Haus.
Wilhelm Busch (1832 – 1908
Früher, da ich unerfahren
Und bescheidner war als heute,
Hatten meine höchste Achtung
Andre Leute.
Später traf ich auf der Weide
Außer mir auch noch mehr Kälber,
Und nun schätz ich, sozusagen,
Erst mich selber.
Wilhelm Busch (1832 – 1908)
Mein Lebenslauf ist bald erzählt. –
In stiller Ewigkeit verloren
Schlief ich, und nichts hat mir gefehlt,
Bis daß ich sichtbar ward geboren.
Was aber nun? – Auf schwachen Krücken,
Ein leichtes Bündel auf dem Rücken,
Bin ich getrost dahingeholpert,
Bin über manchen Stein gestolpert,
Mitunter grad, mitunter krumm,
Und schließlich mußt‘ ich mich verschnaufen.
Bedenklich rieb ich meine Glatze
Und sah mich in der Gegend um.
O weh! Ich war im Kreis gelaufen,
Stand wiederum am alten Platze,
Und vor mir dehnt sich lang und breit,
Wie ehedem, die Ewigkeit.
Wilhelm Busch (1832-1908)
Kommalpha: Weiterhin positives Nettoneugeschäft von Immobilienspezialfonds im 2. Quartal 2026Hannover (kip) Kommalpha informiert: Die Cashflows in Immobilienspezialfonds waren im 2. Quartal 2026 auf ordentlichem Niveau. Das Nettomittelaufkommen summiert sich auf 762 Millionen Euro. Die Halbjahresbilanz ist damit ebenfalls sehr respektabel und keine Spur von abreißendem Neugeschäft. Der Long-Term CAIPI als Teil unserer innovativen Indexfamilie sendet weiterhin positive Signale.
Das Nettomittelaufkommen war in allen drei Monaten des 2. Quartals 2026 positiv und summiert sich auf 762 Millionen Euro. Somit ist nach wie vor ein deutlich positives Nettoneu- geschäft von Immobilienspezialfonds zu verzeichnen und keine Spur von abreißenden bzw. negativen Nettoflows. Allerdings ist das aktuelle Niveau im langfristigen Vergleich deutlich geringer. Ähnliches gilt auch für die Mittelzuflüsse, also der Dotierung frischer Liquidität in Immobilienspezialfonds. Sie betragen im Berichtsquartal 1,4 Milliarden Euro, was im Zeit- vergleich nur leicht unterdurchschnittlich ist. Im 2. Quartal sind somit 53 % des frischen Geldes netto in den Immobilienspezialfondsmandaten verblieben, was ebenfalls eine vergleichbar geringe Quote ist.Per Ende Juni 2026 beläuft sich das kumulierte Nettomittelaufkommen von Immobilienspezial- fonds auf 2,1 Milliarden Euro. Damit liegt es exakt 331 Millionen Euro unter dem entsprechenden Vorjahresergebnis, welches zur Jahresmitte 2025 bei 2,4 Milliarden Euro lag. „Das ist unseres Erachtens trotzdem ein sehr respektables Ergebnis und zeigt den professionellen Umgang institutioneller Investoren mit der Assetklasse Immobilien. Von einem Einbruch des Nettoneu- geschäfts von Immobilienspezialfonds oder gar negativem Nettomittelaufkommen ist weiterhin keine Spur.“ kommentiert Clemens Schuerhoff, Vorstand bei Kommalpha. Die Dotierung frischer Liquidität in den Immobilienspezialfondsmarkt beträgt per Juni 2026 knapp 3,3 Milliarden Euro. Damit wird der entsprechende Vorjahreswert um unkritische 262 Millionen Euro verfehlt.
Am 5. Dezember 2026 tritt der Chor „das Xperiment“ im Kloster Walkenried auf
Walkenried (ein/kip) Am Samstag, dem 5. Dezember, tritt der virtuose Chor „das Xperiment“ aus Hattorf um 19 Uhr erneut im Kloster Walkenried auf.
Die einzigartige Atmosphäre und die hervorragende Akustik des doppelschiffigen Kreuzgangs versprechen ein besonders stimmungsvolles Konzerterlebnis. Das Adventskonzert bildet den musikalischen Höhepunkt des Walkenrieder Weihnachtsmarkts, der am Samstag, dem 5., und am Sonntag, dem 6. Dezember auf dem Klostervorplatz stattfinden wird.
Im Kreuzgang ist es kühl, warme Kleidung ist daher empfehlenswert.
Weitere Infos:
ZisterzienserMuseum Kloster Walkenried - Steinweg 4a - 37445 Walkenried
Besucherservice: Tel 05525-9599064 – Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Teurer Urlaub: Mobilfunkrechnung über 900 Euro Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor Roaming-Fallen Hannover (vbz/kip) Die Verbraucherzentrale Niedersachsen teilt mit: Deutsche SIM-Karte entfernt und australische Karte ins Handy eingesetzt: Obwohl eine Verbraucherin eigentlich alles richtig macht, erhält sie nach ihrem Auslandsaufenthalt eine Mobilfunkrechnung über mehr als 900 Euro. Das Problem: Unbemerkt war eine deutsche eSIM aktiviert. Ein anderer Fall zeigt, dass Telefonieren und Surfen im europäischen Ausland nicht immer unbegrenzt ohne Zusatzkosten möglich sind. Worauf bei der Mobilfunknutzung im Urlaub zu achten ist, erklärt die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Für längere Aufenthalte im nicht-europäischen Ausland ist ein lokaler Mobilfunkvertrag oder eine Prepaid-SIM oft eine gute Wahl. Problematisch wird es jedoch, wenn zusätzlich eine eSIM aktiviert ist – wie im Fall einer niedersächsischen Verbraucherin. Obwohl sie während eines Australienaufenthalts ihre deutsche SIM-Karte aus dem Handy entfernt und eine lokale einsetzt, erhält sie eine Rechnung über mehr als 900 Euro. Nach Aussage des Mobilfunkanbieters, war eine eSIM aktiviert, über die Anrufe getätigt wurden. „Sind physische SIM-Karte und eSIM gleichzeitig aktiv, müssen Nutzerinnen und Nutzer festlegen, welche Nummer das Smartphone für Anrufe verwendet – das kann leicht zu Fehlern führen, da die Bezeichnungen nicht immer klar sind“, erklärt Jana von Bibra, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Positiv für die Betroffene: Ihr Vertrag enthält eine Kostenwarnung. Werden 150 Euro im Monat erreicht, wird per SMS darauf hingewiesen – doch die Warnung blieb aus. „Kundinnen und Kunden müssen sich darauf verlassen können, dass ein vertraglich zugesicherter Schutz auch greift. Andernfalls können sie Schadensersatz fordern“, so von Bibra. Die Rechnung müsse dann nicht in vollem Umfang bezahlt werden. Roam like at home – aber nicht immer unbegrenztDass es auch innerhalb Europas Probleme geben kann, zeigt ein anderer Fall: Obwohl der Mobilfunkvertrag eines Kunden unbegrenztes Surfen vorsieht, berechnet der Anbieter rund 60 Euro für das im Urlaub genutzte Datenvolumen. Der Grund: Die Fair Use Policy. „Dank ‚Roam like at home‘ gelten im EU-Ausland zwar grundsätzlich die gleichen Konditionen wie zu Hause – aber nicht immer unbegrenzt“, warnt von Bibra, und ergänzt: „Bei günstigen oder Unlimited-Tarifen kann die Fair Use Policy das Datenvolumen begrenzen.“ Die Regelung soll verhindern, dass Mobilfunktarife dauerhaft oder übermäßig in anderen Ländern genutzt werden. Die Höhe des kostenlosen Datenvolumens hängt vom Vertrag ab, die Berechnung ist gesetzlich geregelt. „Wer einen hohen Verbrauch hat und unbegrenzte Datennutzung gewohnt ist, sollte die Details vor dem Urlaub im Vertrag oder der Preisliste des Anbieters prüfen“, rät von Bibra. Ist die Grenze erreicht, darf der Anbieter für die weitere Nutzung 1,10 Euro netto pro Gigabyte aufschlagen. Voraussetzung: Er hat vorab vor den zusätzlichen Kosten gewarnt. Auch darf die gesetzliche Kostenbremse in Höhe von 50 Euro netto – rund 60 Euro brutto – nicht überschritten werden. Weitere Informationen zur Fair Use Policy und der Berechnung des kostenfrei nutzbaren Datenvolumens stellt die Verbraucherzentrale Niedersachsen bereit. |
Nächstes Treffen des Biochemischen Vereins Clausthal-Zellerfeld am 12. Oktober 2026
Clausthal-Zellerfeld/Bad Grund (kip) Der Biochemische Verein Clausthal-Zellerfeld lädt zum nächsten Treffen am Montag, 12. Oktober 2026, 18.30 Uhr, in Clausthal-Zellerfeld, Schützenstraße 9, bei Frau Kruse (ehemals Reginas Tee- und Kaffeeparadies) ein. Im Mittelpunkt dieser Zusammenkunft steht „Impfen – was ist zu beachten“. Das monatliche Treffen dient zugleich dem Erfahrungsaustausch der Freunde der Schüssler Salze. Gäste sind herzlich willkommen.
Weitere Informationen gibt gern die Vorsitzende Elke Blohm, Tel. 05381-463 55. Eine Anmedlung zu dem Treffen ist nicht erforderlich.
Selbstbestimmt alles Wichtige regeln
Fokuswoche Vorsorge: Verbraucherzentralen bieten bundesweit an fünf Tagen 25 kostenlose Online-Vorträge an
Hannover (kip) Die Verbraucherberatung teilt mit: Vom 2. bis zum 6. November 2026 gehen die Verbraucherzentralen bereits zum sechsten Mal mit der Veranstaltungsreihe „Fokuswoche Vorsorge“ an den Start. An fünf aufeinanderfolgenden Tagen bieten sie insgesamt 25 kostenlose Online-Vorträge zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und digitaler Nachlass an. Die Teilnahme ist nach Anmeldung kostenlos. Die etwa einstündigen Vorträge finden um 10 Uhr, 15 Uhr und 18 Uhr statt. Sie schaffen eine solide Grundlage, um die benötigten Vorsorgeverfügungen aufzusetzen – zum Beispiel mit „Selbstbestimmt“, den Online-Tools der Verbraucherzentralen. Alle Termine und Anmeldung auf verbraucherzentrale-niedersachsen.de/fokuswoche-vorsorge
Meist sind schwere Erkrankungen oder Schicksalsschläge der Anlass dafür, sich mit den Themen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zu befassen. Dabei betreffen diese Themen Menschen in nahezu jedem Alter und jeder Lebenslage. Gleiches gilt für die Frage, was mit den persönlichen Daten und Online-Konten geschehen soll, wenn man sich selbst nicht mehr darum kümmern kann.
Ein plötzlicher Unfall oder eine schwer verlaufende Erkrankung: Wer älter als 18 Jahre und einwilligungsfähig ist, kann mit einer Patientenverfügung für solche Fälle vorsorgen. Sie legt fest, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen oder für den Fall der Pflegebedürftigkeit erwünscht oder nicht erwünscht sind. Die Patientenverfügung richtet sich sowohl an die behandelnden Ärzte als auch an Bevollmächtigte und Betreuer. Sie wird nur herangezogen, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen selbstständig zu äußern.
Acht Termine zur Auswahl
Wer infolge Krankheit oder Unfall seine finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, benötigt einen Menschen, der sich darum kümmert. Grundsätzlich bestimmt das Betreuungsgericht, wer für eine nicht entscheidungsfähige Person die gesetzliche Vertretung übernimmt. In einer Betreuungsverfügung lässt sich festlegen, wen das Gericht auswählen soll. Der Patientenverfügung eine Stimme geben oder Vorkehrungen für die Vertretung in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten treffen – das geht auch mit einer Vorsorgevollmacht. Gleichzeitig kann eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermieden werden. In den Online-Vorträgen zeigen die Verbraucherzentralen, was im Einzelnen zu beachten ist und wo Stolpersteine liegen können.
Neun Termine zur Auswahl
Immer mehr Menschen wickeln ihre Bankgeschäfte und andere Verträge online ab oder nutzen E-Mail- und Messenger-Dienste. Wichtige Vertragsdaten oder Informationen sind deshalb nur noch virtuell vorhanden. Bevollmächtigte und Erben haben oft keine Kenntnis von den Online-Konten und den dazu gehörigen Passwörtern. Zusätzliche Vorsorge- und Nachlassregelungen werden daher immer wichtiger, damit Bevollmächtigte bei Bedarf entscheiden können, was mit Fotos, E-Mails oder Online-Konten passieren soll.
Acht Termine zur Auswahl
Weitere Informationen, alle Termine und Anmeldungen unter verbraucherzentrale-niedersachsen.de/fokuswoche-vorsorge
Die „Fokuswoche Vorsorge“ findet statt im Rahmen des Projektes „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“, gefördert vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
SoVD Gittelde-Windhausen startete zu einer schönen Herbstfahrt an die Weser
Gittelde-Windhausen (kip) Die Stimmung der reiselustigen SoVDler aus Gittelde und Windhausen war großartig auf ihre erlebnisreiche Tagesbusfahrt durch den Naturpark Weserbergland, Das ursprüngliche Reiseziel Münchhausenstadt Bodenwerder musste kurfristig geändert werden, weil im Bereich Bodenwerder die Wassertiefe für eine Schiffsrundfahrt auf der Weser nicht ausreichte. Kurzentschlossen wurde die 57.000 Einwohner große Rattenfängerstadt Hameln das neue Ziel angefahren. Dieses Ziel war auf der Deutschen Märchenstraße schnell erreicht. Die 46 Reiseteilnehmer nutzten die Zeit für einen Bummel durch die Hamelner Altstadt mit der Osterstraße und mit dem Pferdemarkt. Mit Interesse richteten sich ihre Blicke auf das Rattenfängerhaus mit der gegliederten Fassade, auf das Hochzeitshaus mit dem Glockenspiel und auf das große Fest- und Feierhaus der Stadt.
Eine gemütliche eineinhalb Stunden lange Schiffsrundfahrt der „Flotten Weser“ bei duftenden Kaffee und leckeren Kuchen war ein weiterer Höhepunkt dieses Tagesausfluges bei sonnigen Herbstwetter . Wunderschöne Ausblicke rechts und links der Weser mit ihrer Landschaft und anschaulichen Orten erfreute die SoVDler. Der Herbst -der Frühling des Winters – mit seinen bunten Farben trug zur guten Stimmung dieser Fahrt bei.
Über lobende Dankeswort freute sich Thomas Aßmann von Aßmann-Reisen, der umsichtig zu dieser Tagesbusfahrt zu einem echten Erlebnis beitrug. Vorsitzender Herbert Lau berichtete über erfreute Gesichter und zufriedene Reiseteilnehmer.
Fotos SoVD
46 SoVDler reisten für einen Tag an die Weser, um den grauen Alltag zu entfliehen.
Bei duftenden Kaffee und leckeren Kuchen verging schnell die Zeit der Schiffsrundfahrt auf der Weser.
Winfried Kippenberg • Am Forstamt 6 • 37539 Bad Grund (Harz)
Tel. +49 (0)5327-2468
