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Ankündigungen • Berichte • Ausflüge/Reisen • Fotos
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Nächster Kaffeenachmittag des SoVD Gittelde-Windhausen-Willensen am 8. Oktober 2025
Gittelde/Windhausen (kip) Der nächste Kaffeenachmittag des SoVD Gittelde-Windhausen-Willensen findet am Mittwoch, 08. Oktober 15.00 Uhr, im Mehrzweckraum in Windhausen, Untere Harzstraße 21, statt. Frauensprecherin Angelika Fischer lädt herzlich ein.
Wegen des großen Zuspruchs und des begrenzten Raumangebots bittet Angelika Fischer um eine vorherige Anmeldung
Weitere Informationen zu diesem Treffen gibt die Frauensprecherin Angelika Fischer, Tel. 05327 869 45 86, gern
Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ lädt zum Frauentreff am 8. Oktober 2025 ein
Bad Grund (kip) An jedem zweiten Mittwoch im Monat treffen sich Mitglieder der Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ im Vereinsraum „Altes Rathaus“ in Bad Grund, Markt 18, zum Frauen-Nachmittag. Am Mittwoch, 08. Oktober 2025, 15.00 Uhr, findet der nächste regelmäßige Frauen-Nachmittag statt.
Eine Anmeldung zur Teilnahme ist nicht erforderlich. Weitere Informationen zu diesem Nachmittag gibt gern Vorsitzender Jürgen Knackstädt, Tel. 05327-2210.
VBZ Niedersachsen: Kein Geld mehr bei Stromüberschuss: Wie Photovoltaik trotzdem attraktiv bleibt Solarspitzengesetz begrenzt Einspeisevergütung und fördert Eigenverbrauch Hannover (ein/kip) Die Verbraucherzentrale VBZ) Niedersachsen teilt mit: Immer mehr Haushalte erzeugen ihren Strom aus Solartechnik und speisen nicht genutzten Strom gegen Geld ins öffentliche Netz ein. Der Boom von Photovoltaik (PV) führt dazu, dass zu Spitzenzeiten das Netz überlastet ist. Das Solarspitzengesetz soll Netzüberlastungen verhindern, indem es die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung einschränkt. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt, was das für Eigentümerinnen und Eigentümer von Solaranlagen bedeutet. Wer eine Photovoltaik-Anlage betreibt und überschüssigen Strom ins öffentliche Netz einspeist, bekommt dafür Geld. Diese sogenannte Einspeisevergütung ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt, sie gilt ab Inbetriebnahme der Anlage für zwanzig Jahre. Das Solarspitzengesetz, das seit 25. Februar 2025 in Kraft ist, bringt eine wichtige Änderung mit sich, erklärt Andreas Holtgrave, Energieexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen: „Wer zu Spitzenzeiten Strom einspeist, bekommt dafür künftig unter Umständen kein Geld mehr. Es lohnt sich dann mehr, den selbst produzierten Strom auch selbst zu verbrauchen.“ Stromproduktion: Je mehr, desto billiger Hintergrund: Die Zahl der PV-Anlagen in Deutschland ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Wenn die Sonne scheint, speisen viele Anlagen Strom ins Netz ein – mehr als benötigt. Netzüberlastung droht, und weil das Angebot größer ist als die Nachfrage, sinken an der Strombörse die Preise. „Für Abnehmer wird Strom dann billiger, und wenn sehr viel Strom gleichzeitig eingespeist wird, sind sogar negative Preise möglich“, erklärt Holtgrave. Solarspitzengesetz soll Einspeisung begrenzen Hier setzt das Solarspitzengesetz an: Solange die Preise an der Strombörse negativ sind, haben Betreiberinnen und Betreiber von PV-Anlagen künftig keinen Anspruch mehr auf Vergütung nach EEG – das heißt, sie bekommen in dieser Zeit kein Geld für den Strom, den sie ins Netz einspeisen. Dafür bietet das Gesetz einen Ausgleich: Die zwanzigjährige Laufzeit der Einspeisevergütung verlängert sich, und zwar um die Tage, an denen keine Vergütung gezahlt wurde. Holtgrave erklärt: „Die Kalkulation des Gesetzgebers: Wenn sich das Einspeisen nicht lohnt, verbrauchen Betreiberinnen und Betreiber von PV-Anlagen ihren Strom lieber selbst oder speichern ihn für später. Dadurch wird das Netz entlastet.“ Wer ist an die Regelung gebunden? Das Gesetz gilt für alle PV-Anlagen, die nach dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen wurden, und für alle Anlagen ab zwei Kilowatt Leistung. Privathaushalte mit Ein- und Zweifamilienhäusern haben typischerweise PV-Anlagen mit drei bis 20 Kilowatt Leistung (kWp) installiert. Außerdem muss ein Smart Meter installiert sein. Wer das nicht hat, darf nur maximal sechzig Prozent der Gesamtleistung einspeisen. Haushalte, die schon vor dem 25. Februar 2025 eine PV-Anlage in Betrieb hatten, können sich freiwillig für oder gegen die neuen Regelungen entscheiden. Wer auf den Vergütungsanspruch bei negativen Preisen verzichtet, bekommt dafür 0,6 Cent mehr pro eingespeister Kilowattstunde. Fragen zum Thema Photovoltaik beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Fachleute informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind alle Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter unserer bundesweit kostenfreien Hotline 0800 – 809 802 400 sowie in unseren Vorträgen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. |
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen ist eine anbieterunabhängige, öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisation. Seit über 60 Jahren informiert, berät und unterstützt sie Verbraucherinnen und Verbraucher in Fragen des privaten Konsums und vertritt ihre Interessen gegenüber Unternehmen, Politik und Verbänden. In elf Beratungsstellen können sich Ratsuchende persönlich beraten lassen. Auch telefonisch und per Video ist Beratung möglich: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de |
Pflegegradrechner mit neuen Funktionen Sinnvolle Erweiterungen für Pflegebedürftige und Angehörige Hannover (vbz/kip) Die Verbraucherzentrale Niedersachsen teilt mit: Werden Menschen pflegebedürftig, ist das für die Betroffenen selbst, aber auch für die Angehörigen oft eine große emotionale Belastung. Neben der Frage, wer die Pflege übernimmt, geht es immer auch darum, wie sie bezahlt wird. Einen Teil der Kosten übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung. Sowohl die Antragstellung als auch die Einstufung in den Pflegegrad stellen Angehörige und Betroffene vor große Herausforderungen. Hier hilft der Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen. In seiner verbesserten und erweiterten Fassung bietet er Orientierung und Entscheidungshilfen. Seit April 2024 unterstützen die Verbraucherzentralen mit ihrem Pflegegradrechner bei der Beantragung eines Pflegegrads: Anhand von 64 Fragen können Betroffene eine Selbsteinschätzung vornehmen. Bis Ende Juli 2025 nutzten über 34.000 Personen diese Möglichkeit. Dank neuer Funktionen wird die Nutzung jetzt noch einfacher. Zudem wird auch die Überprüfung einer bereits erfolgten Einschätzung durch die Pflegekasse möglich. Die Erweiterungen des Pflegegradrechners im Überblick:
Der Pflegegradrechner ist auf der Website der Verbraucherzentrale Niedersachsen abrufbar unter verbraucherzentrale-niedersachsen.de/pflegegradrechner |
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen ist eine anbieterunabhängige, öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisation. Seit über 60 Jahren informiert, berät und unterstützt sie Verbraucherinnen und Verbraucher in Fragen des privaten Konsums und vertritt ihre Interessen gegenüber Unternehmen, Politik und Verbänden. In elf Beratungsstellen können sich Ratsuchende persönlich beraten lassen. Auch telefonisch und per Video ist Beratung möglich: verbraucherzentrale-niedersachsen.de |
Heimliche Stromfresser im Haushalt Energieberatung der Verbraucherzentrale hilft beim Stromsparen Hannover (vbz/kip) Die Verbraucherzentrale Niedersachsen informiert: Hohe Strompreise belasten viele Haushalte, doch schon mit kleinen Veränderungen im Alltag können Verbraucherinnen und Verbraucher viel Energie sparen – und damit ihre Stromkosten deutlich senken. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen weist auf die größten Stromfresser in der Wohnung hin und gibt Tipps zum effektiven Stromsparen. „Viele Menschen ächzen unter hohen Stromrechnungen. Wie hoch die Kosten sind, die einzelne Haushaltsgeräte verursachen können, wird oft unterschätzt“, erklärt Andreas Holtgrave, Energieexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Kostentreiber sind besonders Geräte, die alt sind oder ständig im Betrieb. Wer Verbrauchswerte kennt und einfache Maßnahmen umsetzt, kann sofort Geld sparen und gleichzeitig das Klima schonen.“ Kühlschrank: Temperatur richtig einstellenZu den größten Stromverbrauchern im Haushalt zählt der Kühlschrank. Hier hilft der Wechsel auf ein neues, stromsparendes Modell und die richtige Einstellung: Optimal sind Temperaturen von sieben Grad Celsius im Kühlfach und -18 Grad Celsius im Gefrierfach. Holtgrave ergänzt: „Regelmäßiges Abtauen spart ebenfalls Energie. Außerdem gilt die goldene Regel: Tür zu!“ Kühl waschen, Wäscheständer nutzenWaschmaschinen, Trockner und Spülmaschinen sind ebenfalls energiehungrig. Wer Wäsche bei 30-40 Grad Celsius im Eco-Programm wäscht, spart Strom. Holtgrave ergänzt: „Ein Trockner ist oft überflüssig – sparsamer und umweltfreundlicher ist der gute alte Wäscheständer.“ Spülmaschinen sollten immer voll beladen werden, auch hier helfen Eco-Modus und niedrigere Spültemperaturen. Standby ausschalten, LED-Leuchten einsetzenWer Standby-Geräte wie Fernseher, Spielkonsole oder Router an eine abschaltbare Steckdosenleiste anschließt, kann sie nachts mit einem Klick ausschalten. Das Licht im eigenen Zuhause sollte von LED-Lampen kommen, die halten länger und verbrauchen bei gleicher Helligkeit bis zu 80 Prozent weniger Energie als herkömmliche Glühbirnen und Halogenleuchten. Angenehmer Nebeneffekt: Die Leuchten werden im Betrieb nicht heiß. Durchlauferhitzer und Elektroheizung: teure WärmeerzeugerWer dagegen bewusst Wärme durch Strom erzeugen möchte und Elektroheizungen und Durchlauferhitzer einsetzt, sollte genau hinschauen – diese Geräte sind besonders teuer im Betrieb und sollten nur eingesetzt werden, wenn es nicht anders geht. Hier hilft eine individuelle Beratung, um Kosten und Nutzen im Blick zu haben. Strommessgerät, Zähler-Check und EnergieberatungDen Stromfressern im eigenen Haushalt auf die Schliche kommen – das geht etwa mit den Strommessgeräten, die die Energieberatung der Verbraucherzentrale kostenlos verleiht. Der Zähler-Check der Verbraucherzentrale bietet eine gute Grundlage, den eigenen Stromverbrauch zu kontrollieren und zu reduzieren: verbraucherzentrale-energieberatung.de/service/downloads. Auch ein Wechsel des Stromvertrags in einen günstigeren Tarif oder zu einem anderen Anbieter kann helfen. Fragen zum Thema Energiesparen beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Die Fachleute informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind alle Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter der bundesweit kostenfreien Hotline 0800 809802400 sowie in Vorträgen: verbraucherzentrale-energieberatung.de/veranstaltungen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
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Über die Energieberatung der Verbraucherzentrale Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet das größte, anbieterunabhängige Beratungsangebot zum Thema Energie in Deutschland. Seit 1978 begleitet sie private Verbraucherinnen und Verbraucher mit derzeit 1.000 Energieberaterinnen und -beratern an mehr als 900 Standorten in eine energiebewusste Zukunft. Im Jahr 2024 wurden weit über 230.000 Privathaushalte zu allen Energiethemen unabhängig und neutral beraten, beispielsweise zu Energiesparen, Wärmedämmung, moderner Heiztechnik und erneuerbaren Energien. Über die Verbraucherzentrale Die Verbraucherzentrale Niedersachsen ist eine anbieterunabhängige, öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisation. Seit über 60 Jahren informiert, berät und unterstützt sie Verbraucherinnen und Verbraucher in Fragen des privaten Konsums und vertritt ihre Interessen gegenüber Unternehmen, Politik und Verbänden. In elf Beratungsstellen können sich Ratsuchende persönlich beraten lassen. Auch telefonisch und per Video ist Beratung möglich: verbraucherzentrale-niedersachsen.de |
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Ungewollt vom Energieversorger gekündigt Verbraucherzentrale Niedersachsen informiert über Rechte Hannover (vbz/kip) Die Verbraucherzentrale Niedersachsen informiert: Der Energieanbieter will den Vertrag beenden, obwohl kein Wechsel veranlasst wurde? Unberechtigte Kündigungen sorgen immer häufiger für Beratungsbedarf. Dabei ist die Rechtslage klar: Ohne Vollmacht oder nachträgliche Genehmigung der Verbraucherinnen und Verbraucher hat die Kündigung keinen Bestand. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen klärt, welche Rechte Betroffene haben. „Neben Beschwerden über untergeschobene Verträge erreichen uns zunehmend Anfragen von Verbraucherinnen und Verbrauchern, deren Energievertrag ohne eigenes Zutun gekündigt wurde“, sagt René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Die Gründe dafür sind unterschiedlich: Beispielsweise haben Neukunden beim Wechsel versehentlich falsche Daten angegeben oder unseriöse Anbieter versuchen einen Vertrag aufzudrängen. Dass der Wechsel nicht gewollt war, fällt wegen des überwiegend automatisierten Prozesses nicht auf. „Der Versorger überprüft die Kündigung in der Regel nicht und nimmt grundsätzlich an, dass sie ordnungsgemäß ausgesprochen wurde“, erklärt der Experte. „Es ist aber gesetzlich festgelegt, dass die Vollmacht schriftlich vorliegen muss, damit der Energieversorgungsvertrag durch einen neuen Anbieter gekündigt werden kann.“ Weiterversorgung und Nachweis über Vollmacht fordernVerbraucherinnen und Verbraucher haben daher eine gute Grundlage, um sich zu wehren. Sie sollten den Versorger zur Weiterversorgung auffordern und gegebenenfalls den Nachweis über die Vollmacht verlangen. „Liegt sie nicht vor, hat die Kündigung ohne ausdrückliche Genehmigung der Betroffenen keinen Bestand. Der bisherige Vertrag muss dann weiterlaufen“, sagt Zietlow-Zahl. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen stellt online einen kostenfreien Musterbrief bereit. Bei Fragen hilft die kostenlose Beratung – vor Ort, telefonisch und per Video:
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Über die Verbraucherzentrale Die Verbraucherzentrale Niedersachsen ist eine anbieterunabhängige, öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisation. Seit über 60 Jahren informiert, berät und unterstützt sie Verbraucherinnen und Verbraucher in Fragen des privaten Konsums und vertritt ihre Interessen gegenüber Unternehmen, Politik und Verbänden. In elf Beratungsstellen können sich Ratsuchende persönlich beraten lassen. Auch telefonisch und per Video ist Beratung möglich: verbraucherzentrale-niedersachsen.de |
Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ lädt zum Tschärper-Frühstück am 06. Oktober 2025
Bad Grund (kip) Die Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ pflegt seit Jahren alte bergmännische Traditionen. Dazu zählt auch das Tschärper-Essen. An jedem ersten Montag im Monat -mit Ausnahme an Feiertagen- treffen sich Mitglieder der Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ im Vereinsraum „Altes Rathaus“ in Bad Grund, Markt 18, zum Tschärper-Frühstück. Das nächste Tschärper-Frühstück findet am Montag,6. Oktober, 10.00 Uhr, statt. Nach alter Tradition bringt jeder Teilnehmer zu diesem Frühstück sein Essen und -soweit vorhanden- sein Tschärper-Messer mit. Gäste sind willkommen.
Damit erinnern die Mitglieder der Gemeinschaft an den Bergbau in der Bergstadt und im Harz. Einige Mitglieder waren einmal selbst Bergmann und fuhren in die Grube des Erzbergwerks Grund ein. Am 31. März 1992 endete der Bergbau in der Bergstadt Bad Grund und der Metallerzbergbau in der Bundesrepublik.
Bei diesem gemeinsamen Essen kommt das Gespräch nicht zu kurz.
Eine vorherige Anmeldung zur Teilnahme ist nicht erforderlich. Weitere Informationen zu dem Frühstück gibt gern Vorsitzender Jürgen Knackstädt, Tel. (05327) 2210.
Freenet: Vertragsverlängerung aus Newsletter-Werbung unzulässig Gericht verurteilt Anbieter zur Unterlassung Hannover (ein/kip) Die Verbraucherzentrale Niedersachsen teilt mit: Die freenet.de GmbH hatte in einem Newsletter für einen E-Mail-Tarif geworben, dessen Laufzeit sich ohne Kündigung nach einem Jahr automatisch um zwölf Monate verlängern sollte. Weil das unzulässig ist, hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen dagegen geklagt und Recht bekommen. Freenet muss die Tarifbedingungen jetzt anpassen. „Das Gericht hat unsere Auffassung geteilt, das freut uns besonders, weil Freenet nicht einsichtig war“, sagt Tiana Schönbohm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Der Anbieter wollte keine Unterlassungserklärung abgeben, obwohl der Rechtsverstoß eindeutig war. Am Ende hat das Gericht Freenet zur Unterlassung verurteilt.“ Automatische Verlängerung um 12 Monate rechtswidrigAnlass für die Klage vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht war ein von Freenet im Juni 2024 verschickter Newsletter, der Werbung für den kostenpflichtigen E-Mail-Tarif „freenet Mail Start“ enthielt. Laut Vertragsbedingungen im Kleingedruckten sollte sich der Vertrag nach einer Laufzeit von 12 Monaten automatisch um weitere 12 Monate verlängern, wenn nicht einen Monat vor Ablauf gekündigt wird. Diese Verlängerung verstößt gegen geltendes Recht: Verträge zu regelmäßigen Dienstleistungen, die seit März 2022 geschlossen wurden, dürfen sich nur auf unbestimmte Zeit verlängern und müssen jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat gekündigt werden können. Andere Regelungen sind unwirksam. Mehr Infos zum Fall gibt es online unter verbraucherzentrale-niedersachsen.de/urteil-freenet-newsletter. |
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen ist eine anbieterunabhängige, öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisation. Seit über 60 Jahren informiert, berät und unterstützt sie Verbraucherinnen und Verbraucher in Fragen des privaten Konsums und vertritt ihre Interessen gegenüber Unternehmen, Politik und Verbänden. In elf Beratungsstellen können sich Ratsuchende persönlich beraten lassen. Auch telefonisch und per Video ist Beratung möglich: verbraucherzentrale-niedersachsen.de |
Winfried Kippenberg • Am Forstamt 6 • 37539 Bad Grund (Harz)
Tel. +49 (0)5327-2468