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Ankündigungen • Berichte • Ausflüge/Reisen • Fotos
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Bad Grund (kip) Nach der längeren corona-bedingten Zwangspause geht es langsam wieder los, schreibt Vorsitzender Jürgen Knackstädt in seiner freundlichen Einladung an alle Mitglieder. Nachdem erste Veranstaltungen der Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ mit großem Erfolg durchgeführt werden konnten, wird zu Mittwoch, 11. August, 15 Uhr, zu einem Handarbeits-Nachmittag im Vereinsraum „Altes Rathaus“ in Bad Grund, Markt 18, eingeladen.
Diese Nachmittage sollen regelmäßig an jedem 2. Mittwoch eines Monats wieder stattfinden. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Über eine rege Beteiligung würde sich der Vorstand freuen.
Weitere Informationen zu den Veranstaltungen gibt gern Vorsitzender Jürgen Knackstädt, Tel. (05327) 2210.
Vorsicht Kostenfalle: Nachsendeauftrag, Selbstauskunft und Urkunden besser direkt beantragen
Hannover, (ein/kip) Die Verbraucherberatung gibt den Hinweis: Wer sich im Internet über einen Nachsendeauftrag oder eine Selbstauskunft informiert, stößt immer wieder auf Anzeigen von Online-Dienstleistern. Das Werbeversprechen: einfache und schnelle Auftragserledigung. Dabei kann leicht übersehen werden, dass es sich um kostenpflichtige Angebote handelt und die gewünschte Leistung auch kostenlos oder deutlich günstiger zu bekommen ist. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät daher, sich vorab gut zu informieren und Nachsendeauftrag, Selbstauskunft, Registerauskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt oder Urkunden lieber direkt zu beantragen.
Eine Selbstauskunft bei einer Auskunftei ist grundsätzlich kostenlos“, erklärt Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Schalten sich Dienstleister dazwischen, stellen diese ihren Aufwand in Rechnung.“ Einen Mehrwert haben Kundinnen und Kunden davon nicht – nur zusätzliche Kosten. Oft merken sie das aber erst, wenn es zu spät ist. So auch eine Verbraucherin aus Niedersachsen: Sie möchte eine kostenfreie Datenkopie bei einer Auskunftei beantragen und stößt auf eine Anzeige im Internet: Der Dienstleister beantragt in ihrem Namen die kostenfreie Datenkopie. Erst im Nachhinein wird ihr klar, dass der Anbieter für diesen Service 17,95 Euro verlangt. „Rechtlich ist das nicht zu beanstanden, sofern der Anbieter korrekt über Kosten und Widerrufsmöglichkeiten informiert – und die Dienstleistung tatsächlich erbringt“, sagt Körber.
Unnötige Kosten vermeiden
Ähnlich ist es bei kostenpflichtigen Serviceleistungen, wie etwa einem Nachsendeauftrag, einer Registerauskunft beim Kraftfahrzeug-Bundesamt oder der Beantragung von Urkunden. Auch hier bitten Dienstleister zur Kasse. Ärgerlich für Betroffene: Der Widerruf ist in der Regel ausgeschlossen. „Soll die Leistung sofort erbracht werden, müssen Kundinnen und Kunden bei der Beauftragung auf ihr Widerrufsrecht verzichten“, so Körber. Sie rät daher, Leistungen dieser Art besser direkt beim Anbieter zu beantragen – also etwa dem Einwohnermeldeamt, der Post oder Auskunftei. Im Zweifelsfall lässt sich am Impressum eines Online-Dienstes erkennen, ob es sich um einen Dienstleister oder die Original-Website handelt.
Bei Fragen hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/fuer-sie-da
Hannover (ein/kip) Die IHK Hannover informiert über die anzuwendenden corona-bedingten Hygiene-Vorschriften: Während das Überschreiten der 7-Tage-Inzidenz von 10 an drei aufeinander folgenden Tagen Stadt und Landkreis Göttingen zu einer Allgemeinverfügung mit der Verschärfung der Corona-Regeln ab dem morgigen Mittwoch veranlasst, nutzt der Landkreis Diepholz - seit 20. Juli bei einer Inzidenz von höher als 10 - die neuen Freiheiten der Verordnung, per Allgemeinverfügung für ausgewählte Bereiche ab heute die Regelungen der Stufe 0 zu verordnen.
I. Stadt und Landkreis Göttingen
Die 7-Tage-Inzidenz in Stadt und Landkreis Göttingen hat den Wert von 10 an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten. Das stellt die Stadt Göttingen – Fachbereich Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen - am Montag, den 2. August 2021, im Amtsblatt Nr. 34 der Stadt Göttingen in der Allgemeinverfügung „Allgemeinverfügung – Feststellung Inzidenz über 10, aber nicht mehr als 35“ fest.Ab Mittwoch (4.8.2021), 0 Uhr, gelten damit die Regelungen der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung (gültig im Zeitraum vom 28. Juli 2021 bis zum Ablauf des 3. September 2021) für die jeweiligen wirtschaftlichen und privaten Unternehmungen und Tätigkeiten für die Inzidenzkategorie Stufe 1 „nicht mehr als 35“. Damit gelten die bisherigen besonderen Erleichterungen bzw. Lockerungen in den §§ 1c-1g der niedersächsischen Corona-Verordnung bis auf weiteres nicht mehr für Stadt und Landkreis Göttingen.Ein knapper Überblick über die nun für die Unternehmen und Einwohner von Stadt und Landkreis Göttingen geltenden veränderten Regelungen (nicht benannte Bereiche können unter unveränderten Regelungen weiter ihren Tätigkeiten nachgehen):Private Treffen (§ 2 Abs. 1): Es ist die Zusammenkunft von den Personen eines Haushalts und höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts oder höchstens zehn Personen unabhängig von der Anzahl der Haushalte zulässig, wobei Kinder dieser Personen bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren nicht einzurechnen sind, nicht zusammenlebende Paare als ein Haushalt gelten; im Übrigen sind Zusammenkünfte von Kindern bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren mit insgesamt bis zu zehn Kindern sowie den Personen eines Haushalts zulässig. Genesene sowie vollständig geimpfte Personen zählen ebenfalls nicht.Wochenmärkte (§ 3 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1): Hier ist nun auch wieder von Kundinnen, Kunden, Besucherinnen und Besuchern eines Wochenmarktes eine medizinische Maske zu tragen.In Beherbergungsbetrieben (§ 8) werden zusätzlich zum Negativtest bei Ankunft (Ausnahmen: vollständig geimpfte oder genesene Personen) wieder mindestens zwei Tests in jeder Woche der Nutzungsdauer erforderlich. Weitere Regelungen wie zuvor: Abstandsgebot (§ 2), Hygienekonzept (§ 4), medizinische Maske (§ 3), Datenerhebung und Dokumentation (§ 5).Die Innengastronomie (§ 9 Abs. 3) bleibt geöffnet. Abstandsgebot (§ 2), Hygienekonzept (§ 4), Datenerhebung und Dokumentation (§ 5) sind sicherzustellen. Im Rahmen der Außenbewirtschaftung ist die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (§ 3) auf einen Aufenthalt in geschlossenen Räumen beschränkt. In der Innengastronomie kann die medizinische Maske abgenommen werden, soweit und solange der Sitzplatz eingenommen ist und das Abstandsgebot eingehalten werden kann.Für private Feiern mit einem geschlossenen Personenkreis wird die Anzahl der Teilnehmenden auf maximal 100 Personen beschränkt. Es besteht eine Testpflicht (§ 5 a); alternativ Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises.Diskotheken, Clubs und ähnliche Einrichtungen und Einrichtungen, in denen Shisha-Pfeifen zum Konsum angeboten werden (§ 9 Abs. 5) sind für den Publikumsverkehr und Besuche geschlossen.Stadtführungen und Führungen durch Natur und Landschaft (§ 6 c Abs. 2)
Stadtführungen sind nun nur noch unter freiem Himmel zulässig. Für Stadtführungen und Führungen durch Natur und Landschaft, Freilichtmuseen, Parks und Gärten gelten die Bedingungen: Abstand, Hygienekonzept, medizinische Maske.Touristische Schiffs- und Kutschfahrten (§ 7 d Abs. 3)
Diese Angebote sind grundsätzlich mit Abstandsgebot, mit Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske und auf Basis eines Hygienekonzepts zulässig. Das Abstandsgebot entfällt, wenn alle Teilnehmenden entweder getestet, vollständig geimpft oder genesen sind, und wenn in Fahrzeugen, die im Fahrgastbereich geschlossen sind, die Fahrgäste auch dann eine medizinische Maske tragen, wenn sie ihren Sitzplatz eingenommen haben.Touristische Busreisen (§ 7 d Abs. 4 und 5)
Touristische Busreisen sind grundsätzlich mit Abstandsgebot, mit Verpflichtung zum durchgängigen Tragen einer medizinischen Maske und auf Basis eines Hygienekonzepts zulässig. Es besteht die ergänzende Verpflichtung zur Datenerhebung und Dokumentation und eine Testpflicht. Die Unternehmerin oder der Unternehmer hat sicherzustellen, dass während der Nutzung des Fahrzeugs für die touristische Busreise die Klimaautomatik des Fahrzeugs auf eine Dauerventilation eingestellt ist, um einen stetigen Luftaustausch für die Fahrgäste zu gewährleisten. Diese Regelungen sind nicht anzuwenden auf touristische Busreisen in oder durch Niedersachsen, die in einem anderen Bundesland begonnen haben. Es sind dann die Regelungen dieses Bundeslandes einzuhalten.Weitere Änderungen betreffen die differenzierten Regelungen für Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen (§ 6 a)
Veranstaltungen von Theatern, Opernhäusern, Konzerthäusern oder ähnlichen Einrichtungen sowie von Kinos (§ 6 b Abs. 3), für Großveranstaltungen (§ 6 c) für mehr als 5.000 Besucherinnen und Besucher sowie Seilbahnen (§ 7 e).
Erstes Tzscherper-Essen der Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ nach dem Corona-Lockdown 2021 gut besucht
Bad Grund (kip) Nach langer corona-bedingten Zwangspause trafen sich Mitglieder der Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ im Vereinsraum „Altes Rathaus“ in der Bergstadt Bad Grund zum traditionellen Tzscherper-Essen. Anlässlich des gelungenen Brunches im Schützenhaus hatte Vorsitzender Jürgen Knackstädt an dieses gemeinsame Essen erinnert und angekündigt, dass entgegen der sonstigen Gepflogenheiten kein Teilnehmer sein Essen mitbringen muss. Jürgen Knackstädt: „Es soll zugleich ein „Reste-Verzehr“ des Brunchessens sein.
Stellvertretender Vorsitzender Steffen Brakebusch begrüßte im „Alten Rathaus“ alle Teilnehmer des Tzscherper-Essens zugleich im Namen des Vorsitzenden, der mit seiner Frau das „Resteverzehr-Frühstück“ vorbereitet hatte. Steffen Brakebusch ging kurz auf die zurückliegende Zwangspause ein und informierte, dass nunmehr die Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ wieder zu ihren bei den Mitgliedern liebgewonnenen Veranstaltungen einlade. Er freue sich, dass er so viele Mitglieder zu diesem Essen begrüßen kann. Mit einem Hinweis auf das nächste Tzscherper-Essen am ersten Montag im Monat, am 6. September, statt, wünschte er gesegneten Appetit und ein paar gemütliche Stunden.
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Vorsitzender Jürgen Knackstädt hatte mit seiner Frau das „Reste-Verzehr“-Frühstück vorbereitet.
Sehr viele Mitglieder der Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ trafen sich zu einem gemütlichen und schmackhaften Brunch
Bad Grund (kip) Die Freude war groß, dass nach mehr als eineinhalb Jahren sich die Siedlerfamilie der Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ zu einer Veranstaltung treffen durften. Die Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ hatte zu einem Brunch ins Schützenhaus im Teufelstal eingeladen. Vorsitzender Jürgen Knackstädt dankte für die überaus gute Mitgliederbeteiligung. Mit einer so großen Teilnahme hatte der Vorstand nach so langer Zeit des verordneten Nichtstun nicht gerechnet. In der zurückliegenden Zeit durften keine Vereinszusammenkünfte stattfinden. Aufrichtige Dankesworte richtete der Vorsitzende an das Wirtsehepaar Ralf und Uschi Räkel, die der zurückliegenden Lockdown das Schützenhaus nicht öffnen durften. Die Einnahmen fielen weg, die Kosten für das Anwesen liefen weiter. Die Grundner Vereine sind froh, dass sie mit ihren Vereinszusammenkünften weiter ins Schützenhaus kommen können und dort freundliche Wirtsleute vorfinden.
Der Vorsitzende gab noch einige Hinweise auf die einzuhaltenden Corona-Hygienevorschriften und bat um Verständnis.
Herzliche Grußworte richtete Jürgen Knackstädt an die Ehrenmitglieder Wolfgang Wittenberg und Winfried Kippenberg, die treue Mitglieder der „Grünen Tanne“ sind.
Als besonderen Gast begrüßte er den Bürgermeisterkandidaten Patrick Schmidt, der sich für das Bürgermeisteramt kandidiere. Patrick Schmidt habe ihn angesprochen, ob er sich kurz den Mitgliedern vorstellen könne. Dieser Bitte sei er gern nachgekommen.
Mit wohlwollenden Beifall wurde Patrick Schmidt von den Mitgliedern begrüßt. Patrick Schmidt stellte sich den Mitgliedern vor, erläuterte seinen Lebenslauf. Er zeigte seine bisherige erfolgreiche berufliche Entwicklung auf. Aufmerksam verfolgten die Teilnehmer des Brunchs seine Ausführungen zu seiner Entscheidung, für das Bürgermeisteramt der Gemeinde Bad Grund zu kandidieren. Eingehend informierte er über seine jahrelange ehrenamtliche kommunalpolitische Tätigkeit in verschiedenen Gremien. Nunmehr habe er sich entschieden, dieses politische Wirken im Ehrenamt beruflich fortzusetzen. Seine ganze Kraft will er zu einer guten Entwicklung der Gemeinde Bad Grund einsetzen. Einer seiner Fähigkeiten sei, dem Bürger zuzuhören und auf seine Anliegen und Sorgen einzugehen.
Seine Ausführungen wurden mit zustimmenden Beifall belohnt.
Nach dieser Vorstellung eröffnete der Vorsitzende das leckere Buffet, dass Ralf und Uschi Räkel im angrenzenden Luftgewehrstand mit Liebe kreiert hatten. Beim Anblick des Buffets waren freudige Äußerungen zu hören. Der Gaumen wurde mit vielen Leckeren verwöhnt. Das Angebot war vielseitig und reichlich. Die Siedler wurden nicht enttäuscht und bedauerten, dass Ralf und Uschi sie nicht schon früher verwöhnen durften. Überall zufriedene Gesichter.
Viele Mitglieder hatten sich in den zurückliegenden Wochen und Monaten nicht gesehen. Manche hatten nur hin und wieder zusammen telefoniert. Nun konnten sie sich wiedersehen. Entsprechend groß war der Gesprächsbedarf. Dabei sprachen auch viele Mitglieder mit zustimmenden Worten zu Patrick Schmidt als Bewerber für das Bürgermeisteramt.
Schnell gingen die Stunden dahin und es war schon weit über die übliche Mittagszeit hinaus als die Brunchteilnehmer am frühen Nachmittag den Heimweg antraten.
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Patrick Schmidt stellt sich den Mitgliedern der Siedlerfamilie „Grüne Tanne“ vor.
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Patrick Schmidt im Gespräch mit Vorstandsmitgliedern der Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“
SoVD Gittelde-Windhausen lädt zum Kaffee- und Klön-Nachmittag am 18. August ein
Gittelde-Windhausen (kip) Zum Kaffee- und Klön-Nachmittag treffen sich die Mitglieder des SoVD Gittelde/Windhausen nach einer langen corona-bedingten Pause am Mittwoch, 18. August, 15 Uhr, im Gemeinschaftsraum in Windhausen, Untere Harzstraße 21. Die jeweils geltenden Corona-Hygiene-Vorschriften werden berücksichtigt.
Aus organisatorischen Gründen wird eine vorherige Anmeldung bei H. Häusler, Tel. 05327 – 4592 oder bei der Frauenbeauftragten, Tel. 05327 86 94 586, erbeten.
Mit einem Sommerfest startete der SoVD Bad Grund den Reigen seiner Veranstaltungen
Bad Grund (kip) Mit einem herzlichen Willkommen eröffnete Vorsitzender Harald Riedel das Sommerfest im Schützenhaus im Teufelstal. Er betonte, dass 13 Monate lang keine Veranstaltungen des SoVD Bad Grund corona-bedingt stattfanden. Freundliche Dankesworte richtete er an das Wirtshaus-Ehepaar Ralf und Uschi Räkel, für die die zurückliegende Zeit nicht leicht gewesen war. Er vertraue darauf, dass künftig wieder regelmäßig Zusammenkünfte des SoVD stattfinden dürfen. Mit bewegten Worten ging der Vorsitzende auf die Flutkatastrophen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ein und regte spontan eine Spendensammlung zugunsten der Flutopfer an. Der SoVD Bad Grund werde das Ergebnis der Sammlung mit einem entsprechenden Betrag aufstocken.
An der festlich gedeckten Tafel begann das gemeinsame Kaffeetrinken. Leckerer Kuchen und Schnittchen standen zum Verzehr bereit. Schon während des Kaffeetrinkens begannen lebhafte Gespräche, denn nicht alle Mitglieder hatten sich während der zurückliegenden Zeit gesehen und gesprochen. Mit dem beliebten Bingo-Spiel wurde das Sommerfest fortgesetzt.
Die erste Runde gewannen Marianne Zimmermann, Gaby Riedel und Renate Görlitz.
Sie erhielten wie die Sieger der 2. Runden kleine Preise.
In der zweiten Runde ging Gaby Riedel als Siegerin hervor. Den 2. Platz gewann Doris Besoke und den 3. Platz teilten sich Marianne Zimmermann und Birgit Bügling.
Mit einem Grillbüfett klang das harmonische Sommerfest aus.
Ergänzend führte Vorsitzender Harald Riedel aus, dass die Sammlung zugunsten der Flutopfer einen Betrag von rund 250 Euro erbracht hat. Diesen Betrag wird der SoVD Bad Grund auf 300 Euro aufstocken.
Zu weiteren Veranstaltungen wird der Vorsitzende rechtzeitig einladen.
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Erste Gäste treffen zum Sommerfest des SoVD Bad Grund ein
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Schützenhauswirt Ralf Räkel mit einem prüfenden Blick
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Vorsitzender Harald Riedel mit Wirtsehepaar Räkel
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SoVD-Mitglieder sammeln für Flutopfer
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Die Sieger der 1. Bingo-Runde Gaby Riedel, Marianne Zimmermann und Renate Görlitz
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Die Sieger der 2. Bingo-Runde Marianne Zimmermann, Gaby Riedel, Doris Besoke und Marianne Bügling
Jahreshauptversammlung des Biochemischen Vereins Clausthal-Zellerfeld am 9. August
Clausthal-Zellerfeld/Bad Grund (kip) Am Montag, 9. August, 18.30 Uhr, findet in Clausthal-Zellerfeld, die Jahreshauptversammlung des Biochemischen Vereins Clausthal-Zellerfeld in Schützenstraße 9 bei Frau Kruse, Clausthal-Zellerfeld, statt. Gäste sind herzlich willkommen.
Im Mittelpunkt der Versammlung stehen satzungsmäßige Wahlen des Vorstandes. Zuvor stehen auf der Tagesordnung Berichte der Vorsitzenden, des Kassenwarts und der Kassenprüfer sowie die Entlastung des Vorstands
Weitere Informationen zu der Jahreshauptversammlung gibt gern die Vorsitzende des vor über 125 Jahren gegründeten Vereins Elke Blohm, Telefon (05381) 463 55.
Winfried Kippenberg • Am Forstamt 6 • 37539 Bad Grund (Harz)
Tel. +49 (0)5327-2468