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Verbraucherzentrale Niedersachsden

Betrüger erbeuten 5.000 Euro über kleinanzeigen.de

Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor Quishing

 

  • QR-Codes immer häufiger auch für Betrug genutzt
  • „Sicher bezahlen“-Funktion nachgebaut: Verkäuferin gibt Kreditkartendaten auf Website
    von Betrügern ein und verliert 5.000 Euro 
  • Verbraucherzentrale rät, bei Kleinanzeigenportalen nur angebotene sichere Be-zahlmethoden zu akzeptieren; nach dem Auslesen von QR-Codes immer URL prüfen

Hannover, 22.01.2025 (VBZ/kip) Die Verbraucherznetrale teilt mit:–  Kleidung, Spielzeug, Medien- oder Elektronikartikel: Über Kleinanzeigen kann Gebrauchtes schnell und einfach weiterverkauft werden. Das ist nachhaltig und bessert den eigenen Kontostand auf. Es sei denn, Kriminelle nutzen das Portal, um Kreditkartendaten abzugreifen – wie im Fall einer Verbraucherin aus Niedersachsen. Statt den vereinbarten Kaufpreis für eine Laptoptasche zu erhalten, werden 5.000 Euro von ihrem Konto abgebucht. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen gibt Tipps, wie sich Betrugsversuche auf Kleinanzeigenportalen erkennen lassen.

„Leider nimmt Quishing, also Betrug mithilfe von QR-Codes, weiter zu. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher auf nachgebaute Websites zu locken, um Daten und Geld abzugreifen“, erklärt Kathrin Bartsch, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. So auch im vorliegenden Fall: Eine Verbraucherin hat eine Laptoptasche auf kleinanzeigen.de zum Verkauf angeboten. Ein Interessent kontaktiert sie über die Chat-Funktion des Portals und gibt vor, das Produkt kaufen zu wollen. Er sendet das Foto einer angeblichen Zahlungsbestätigung zusammen mit einem QR-Code. Um die „Sicher bezahlen“-Funktion einzurichten, soll die Verkäuferin den Code scannen und den Anweisungen folgen. Sie bemerkt nicht, dass sie auf eine externe Website gelangt und gibt ihre Kreditkartendaten ein. Während sie auf die Bestätigung wartet, buchen die Betrüger in mehreren Transaktionen insgesamt 5.000 Euro von ihrem Konto ab.

Webadresse nach Auslesen eines QR-Codes überprüfen

„Die im Kleinanzeigenportal hinterlegte Option ‚Sicher bezahlen‘ ist eigentlich die beste Wahl, um Betrug zu vermeiden“, erklärt Bartsch. Besonders perfide ist es jedoch, wenn – wie im vorliegenden Fall – die Bezahlmethode nachgeahmt und missbraucht wird. „Um sich davor zu schützen, sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher vorab über das Einrichten und den genauen Ablauf des sicheren Bezahlens informieren“, rät Bartsch, und ergänzt: „Wird davon abgewichen, sollten Betroffene hellhörig werden und keinesfalls persönliche Daten übermitteln.“ Websites, auf die per Link oder QR-Code geleitet wird, sind oft sehr gut gemacht. Mitunter werden auch vorhandene Seiten originalgetreu nachgebaut. „Nach dem Scannen eines QR-Codes oder Klicken eines Links sollte daher immer auf die Internetadresse geachtet werden“, so Bartsch. Bestehen Zweifel, kann eine Nachfrage beim vermeintlichen Anbieter sinnvoll sein.

Wer auf einen Betrugsversuch hereingefallen ist, sollte sich umgehend an die eigene Bank wenden und versuchen, die Buchungen zu stoppen. Zudem sollte Strafanzeige gestellt und der Account bei der jeweiligen Plattform gemeldet werden.

Weitere Informationen zu Betrugsmaschen auf Kleinanzeigenportalen sind auf der  Website der Verbraucherzentrale Niedersachsen  zusammengefasst.

Über die Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen ist eine anbieterunabhängige, öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisation. Seit über 60 Jahren informiert, berät und unterstützt sie Verbraucherinnen und Verbraucher in Fragen des privaten Konsums und vertritt ihre Interessen gegenüber Unternehmen, Politik und Verbänden. In elf Beratungsstellen können sich Ratsuchende persönlich beraten lassen. Auch telefonisch und per Video ist Beratung möglich:    www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de

Über die Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen ist eine anbieterunabhängige, öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisation. Seit über 60 Jahren informiert, berät und unterstützt sie Verbraucherinnen und Verbraucher in Fragen des privaten Konsums und vertritt ihre Interessen gegenüber Unternehmen, Politik und Verbänden. In elf Beratungsstellen können sich Ratsuchende persönlich beraten lassen. Auch telefonisch und per Video ist Beratung möglich:    www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de

 

Verbraucherzentrale Niedersachsden

 

Auswahl und Buchung von Seniorenreisen
Verbraucherzentrale gibt Tipps, worauf zu achten ist

  • Reiseangebote für ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen nehmen zu
  • Begriff „Seniorenreise“ ist nicht geschützt, Angebote unterscheiden sich stark
  • Verbraucherzentrale Niedersachsen gibt Tipps, was bei der Auswahl zu beachten ist

Hannover, 05.09.2024 (ein/kip) Die Verbraucherznetrale Niederrsachsen gibt Tipps zu Seniorenreisen. –  Sowohl kommerzielle Anbieter als auch Wohlfahrtsverbände bieten zunehmend begleitete Reisen für ältere Menschen an. Die „Seniorenreisen“ beinhalten neben einer Reisebegleitung, Transfers und Rundum-Sorglos-Paketen mitunter auch eine ärztliche Betreuung am Urlaubsort. Beworben werden die Gruppenreisen in speziellen Katalogen, online sowie in Zeitungsinseraten und Postwurfsendungen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen gibt Tipps, worauf bei der Auswahl zu achten ist – und wann von einer Buchung lieber abgesehen werden sollte.

Inzwischen gibt es eine Vielzahl besonderer Reiseangebote für ältere Menschen. Bei diesen Kleingruppenreisen begleiten Reiseleiter Seniorinnen und Senioren oder Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen im Urlaub. „Der Begriff ‚Seniorenreise‘ ist jedoch nicht geschützt – je nach Anbieter können die enthaltenen Leistungen daher stark variieren“, erklärt Tiana Schönbohm, Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Möglich sind etwa Reiseleitung oder Reiseassistenz, teilweise auch ärztliche Betreuung oder ständig verfügbares medizinisches Fachpersonal. Auch Kuranwendungen oder Ernährungsberatungen können Teil des Angebots sein. „Wer sich für eine solche Reise interessiert, sollte sich daher unbedingt Zeit nehmen und verschiedene Angebote vergleichen“, rät Schönbohm. Je nach individuellen Bedürfnissen und Reiseziel können etwa enthaltene Transfers, eine barrierefreie Beförderung sowie Hotelausstattung, Diät- und Schonkost oder eine Arztbetreuung wichtige Leistungsbestandteile sein.

Seriöse Anbieter finden, kostenlose Unterstützung nutzen
Vorsicht ist bei Reisen geboten, die neben den enthaltenen Leistungen viele Zusatzoptionen anbieten. „Um unnötige Kosten zu vermeiden, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher hier genau prüfen, ob sie diese Leistungen wirklich wünschen und sich vor Ort nicht unter Druck setzen lassen, sie zu buchen“, rät Schönbohm. Hellhörig sollten Verbraucherinnen und Verbraucher auch werden, wenn vor Ort Verkaufsveranstaltungen geplant oder besucht werden sollen. „In diesem Fall raten wir von einer Buchung dringend ab.“

Gut zu wissen: Für mobilitätseingeschränkte Verbraucherinnen und Verbraucher gelten ohnehin besondere Rechte. „Beispielsweise müssen Anbieter beim Kauf eines Tickets über die spezielle Ausstattung im Flugzeug, Zug, Bus oder auf dem Schiff informieren und während der Reise Unterstützungsleistungen kostenlos anbieten – etwa Hilfe mit dem Gepäck oder beim Ein- und Aussteigen“, erklärt Schönbohm. Seriöse Anbieter informieren entsprechend und halten sich an die gesetzlichen Vorgaben. Wichtig für Betroffene ist, dass sie ihren besonderen Unterstützungsbedarf vorher beim Reiseanbieter anmelden. Ausführliche Informationen dazu stellt die  Europäische Union  bereit.

Weitere Informationen zu Seniorenreisen sowie sinnvollen Reiseversicherungen sind auf der  Website der Verbraucherzentrale  zu finden.

Bei Fragen hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – telefonisch, vor Ort und per Video:  www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/beratung

 

 

Förderverein BergbauMuseum Schacht Knesebeck Bad Grund

Bergbaumuseum „Schacht Knesebeck zieht an 28. März 2025 Bilanz

 

Bas Grund (kip) Vorsitzender Lothar Kahla lädt alle Mitglieder des Fördervereins Bergbaumuseum „Schacht Knesebeck“ Bad Grund (WeltKulturErbe) zur Jahreshauptversammlung (JHV) am Freitag, 28. März 2025, 19.00 Uhr, in der Gaststätte „Altes Backhaus“ in Bad Grund ein. Im Mittelpunkt der Versammlung stehen nach den Berichten des Vorstands, des Schagtzmeisters und der Kassenprüfer die Neuwahlen des Vorstands, der Kassenprüfer und vier Beisitzer. Außerdem soll das Veranstaltungsprogramm 2025 vorgestellt werden.

Siedlergemeinschaft Grüne Tanne Bad Grund

Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ knobelt am 26. März 2025

 

Bad Grund (kip) Zu einem Knobelnachmittag lädt die Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ zu Mittwoxch, 26. März, 15.00 Uhr, im Vereinsraum „Altes Rathaus“ in Bad Grund, Markt 18, ein. Diese Knobelnachmittage finden wieder regelmäßig jeden dritten Donnerstag im Monat statt..

Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

Weitere Informationen gibt gern Vorsitzender Jürgen Knackstädt, Telefon (05327) 2210.

Bad Grund

Zwergenbrunnen im Osterdeko

 

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Zwergenbrunnen in Bad Grund erhält Osterkroner

Es ist ein Brauch: Der Zwergenbrunnen in Bad Grund erhält am 22. März 2025 seine Osterkrone

 

Bad Grund (kip) Seit 25 Jahren erhält der Zwergenbrunnen mit dem Schutzpatron König Hübich vor der St. Antonius-Kirche in der Bergstadt zu Ostern und zu Weihnachten eine der Jahreszeit entsprechende Krone auf.

Seit über zwei Jahrzehnten erstrahlt der Zwergenbrunnen in Bad Grund zur Osterzeit als wahres Kunstwerk – eine Tradition, die von Kunigunde Kleinert und ihrem Freundeskreis ins Leben gerufen wurde. Mit viel Liebe zum Detail schmückte sie gemeinsam mit ihrer Familie und ihrem Freundeskreis den Brunnen mit mehrere Meter langen handgeflochtenen Girlanden aus Fichtenzweigen und mit Hunderten kunstvoll bemalten Eiern. 

Der Osterbrunnen-Brauch hat seinen Ursprung vor über 100 Jahren in der Fränkischen Schweiz. Dort wurden Brunnen zu Ostern geschmückt, um das lebensspendende Wasser zu ehren. Das Ei als Symbol des Lebens vervollständigt diese farbenfrohe Tradition.

Schon Wochen vorher begannen die Vorbereitungen, um dem Zwergenbrunnen die Krone zum Osterfest aufzusetzen.

Inzwischen hat Kunigunde Kleinert dieses inzwischen zur Tradition gewordenes Brauchtum in jüngere Hände gelegt.

Auch in diesem Jahr wired der Brunnen wieder mit Fichtenzweigen und bunten Eiern für das bevorstehende Osterfest geschmückt. Am Samstag, 22. März 2025 , ab 10.00 Uhr, wird der Brunnen mit seiner Krone strahlen. Für das leibliche Wohl ist gesorgt.

In den nächsten Wochen wird der so geschmückte Brunnen mit König Hübich ein begehrtes Fotoobjekt sein.

 

Harzklub Windhausen

Harzklub Windhausen wandert am Sonntag, 23. März 2025

 

Windhausen (kip) Wanderwart Jürgen Münnich lädt zu einer Wanderung in und um Badenhausen am Sonntag, 23. März, 10.00 Uhr, Treffpunkt Schützenplatz Badenhausen, herzlich ein. Gemeinsam mit dem Harzklub Osterode soll über den Königstein und Burgruine Hindenburg zum Dorfmuseum Badenhausen gewandert werden. Dennis Stolze vom Harzklub Osterode hat zu dieser Wanderung eingeladen.

Die Streckenlänge beträgt etwa elf Kilometer. Die Rückkehr ist gegen 15.00 Uhr geplant.

Anmeldungen nimmt Wanderwart Jürgen Münnich, Tel. 05327-4477, entgegern.

 

SoVD Gittelde-Windhausen-Willensen

SoVD Gittelde-Windhausen-Willensen zieht am 5. April 2025 Bilanz

 

Gittelde-Windhausen (kip) Die Jahreshauptversammlung des SoVD Gittelde-Windhausen-Willensen findet am Samstag, 5. April, 15.00 Uhr, im Mehrzweckraum in Windhausen, Untere Harzstraße 21, statt. Nach den Regularien, den Berichten des Vorstands, der Kassenprüfer und die Entlastung des Vorstands soll über Veranstaltungen 2025 beraten und entschieden werden.

Aus organisatorischen Gründen wird um eine vorherige Anmeldung bei Angelika Fischer, Tel. 05327- 869 45 86, oder Herbert Lau, Tel. 05327-4614, gebeten.

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